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Antrag möglichZuschuss

Förderung von Maßnahmen für klimaschonende und umweltfreundliche Fahrzeuge im ÖPNV – Förderung in Niedersachsen

Fördergeber: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie umweltfreundlich angetriebene Kraftfahrzeuge im ÖPNV einsetzen wollen, mit denen die Mobilität zwischen Städten und ihrem Umland verbessert wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Verband/Vereinigung.

Was wird gefördert?

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bei der Anschaffung von Fahrzeugen mit klimaschonenden und umweltfreundlicheren Antriebssystemen für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Sie erhalten die Förderung für den Kauf neuer Kraftfahrzeuge, die über klimaschonende und umweltfreundliche Antriebssysteme verfügen und im öffentlichen Personennahverkehr eingesetzt werden. Als neu gelten auch Fahrzeuge, die zum Zeitpunkt der Zulassung auf Sie eine maximale Laufleistung von 10.000 Kilometern haben. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt im Programmgebiet der Regionenkategorie „Übergangsregion – ÜR“ bis zu 60 Prozent,im Programmgebiet der Regionenkategorie „stärker entwickelte Region – SER“ bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Zuschuss wird aus Mitteln des Landes Niedersachsen um weitere 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhöht. Die maximal zuwendungsfähigen Ausgaben sind abhängig von der Art des Fahrzeugs. Normalerweise können maximal 4 Kraftomnibusse gefördert werden. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens über das Kundenportal an die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank).

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 60 %.

Frist und Status

Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Verkehrsunternehmen, die straßengebundenen Linienverkehr in Niedersachsen betreiben,Fahrzeugvorhaltegesellschaften, die mit diesen Unternehmen verbunden sind und die geförderten Fahrzeuge nur diesen Unternehmen zur Nutzung überlassen, sowieAufgabenträger im Sinne des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen das Vorhaben in dem jeweiligen Programmgebiet (Regionenkategorie „Übergangsregion – ÜR“ oder „stärker entwickelte Region – SER“) durchführen, für das Sie die Förderung beantragen.Das Fahrzeug muss hauptsächlich (zu mindestens 51 Prozent) im Linienverkehr eingesetzt werden.

Es muss eine jährliche Betriebsleistung von 30.000 Wagenkilometern im Linienverkehr oder – bei Fahrzeugen mit einer Fahrzeuglänge von nicht mehr als 8,50 Metern – 20.000 Wagenkilometer erreichen.Im Fall von Ersatzbeschaffungen müssen Sie nachweisen, dass das zu ersetzende Kraftfahrzeug nach 10 Jahren eine Laufleistung von mehr als 300.000 Kilometern (alternativ nach 8 Jahren eine Laufleistung von 650.000 Kilometern) beziehungsweise mit einer Länge von maximal 8,50 Meter nach 7 Jahren eine Laufleistung von mehr als 140.000 Kilometern (alternativ nach 5 Jahren mehr als 250.000 Kilometer) aufweist.Der Hersteller/Verkäufer des Fahrzeugs muss bestätigen, dass es sich um ein Fahrzeug mit klimaschonendem und umweltfreundlichem Antriebssystem handelt.Es muss sich um ein Fahrzeug mit Niederflurtechnik handeln.Sie müssen nachweisen, dass das Vorhaben mit den Vorgaben des jeweiligen Nahverkehrsplans vereinbar ist und dass Sie gegebenenfalls vorhandene Luftqualitätspläne berücksichtigen.Sie müssen die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens sicherstellen.Wenn Sie den Antrag stellen, müssen Sie Qualitätskriterien nach dem Scoring-Modell zur Ermittlung der Förderwürdigkeit eines Projekts nachweisen.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis der Betriebsleistung,Bestätigung des Herstellers über den Antrieb,Qualitätskriterien nach Scoring-Modell

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderung von Maßnahmen für klimaschonende und umweltfreundliche Fahrzeuge im ÖPNV"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

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Häufige Fragen zu Förderung von Maßnahmen für klimaschonende und umweltfreundliche Fahrzeuge im ÖPNV

Wer kann Förderung von Maßnahmen für klimaschonende und umweltfreundliche Fahrzeuge im ÖPNV beantragen?

Unternehmen, Verband/Vereinigung

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von Maßnahmen für klimaschonende und umweltfreundliche Fahrzeuge im ÖPNV?

Förderquote: 60 %.

Bis wann kann man Förderung von Maßnahmen für klimaschonende und umweltfreundliche Fahrzeuge im ÖPNV beantragen?

Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen.

Wer ist Fördergeber von Förderung von Maßnahmen für klimaschonende und umweltfreundliche Fahrzeuge im ÖPNV?

Fördergeber ist Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Niedersachsen
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  • → Förderung von hochwertigen wirtschaftsnahen Infrastrukturmaßnahmen
  • → Förderprogramm Jugendwerkstätten
  • → Förderung der Fließgewässerentwicklung (RL Fließgewässerentwicklung – FGE)

Auf einen Blick

Förderquote
60 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Niedersachsen

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