Fördergeber: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie umweltfreundlich angetriebene Kraftfahrzeuge im ÖPNV einsetzen wollen, mit denen die Mobilität zwischen Städten und ihrem Umland verbessert wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Verband/Vereinigung.
Die Förderquote beträgt 60 %.
Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen.
Fördergeber und Antragstelle: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind Verkehrsunternehmen, die straßengebundenen Linienverkehr in Niedersachsen betreiben,Fahrzeugvorhaltegesellschaften, die mit diesen Unternehmen verbunden sind und die geförderten Fahrzeuge nur diesen Unternehmen zur Nutzung überlassen, sowieAufgabenträger im Sinne des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen das Vorhaben in dem jeweiligen Programmgebiet (Regionenkategorie „Übergangsregion – ÜR“ oder „stärker entwickelte Region – SER“) durchführen, für das Sie die Förderung beantragen.Das Fahrzeug muss hauptsächlich (zu mindestens 51 Prozent) im Linienverkehr eingesetzt werden.
Es muss eine jährliche Betriebsleistung von 30.000 Wagenkilometern im Linienverkehr oder – bei Fahrzeugen mit einer Fahrzeuglänge von nicht mehr als 8,50 Metern – 20.000 Wagenkilometer erreichen.Im Fall von Ersatzbeschaffungen müssen Sie nachweisen, dass das zu ersetzende Kraftfahrzeug nach 10 Jahren eine Laufleistung von mehr als 300.000 Kilometern (alternativ nach 8 Jahren eine Laufleistung von 650.000 Kilometern) beziehungsweise mit einer Länge von maximal 8,50 Meter nach 7 Jahren eine Laufleistung von mehr als 140.000 Kilometern (alternativ nach 5 Jahren mehr als 250.000 Kilometer) aufweist.Der Hersteller/Verkäufer des Fahrzeugs muss bestätigen, dass es sich um ein Fahrzeug mit klimaschonendem und umweltfreundlichem Antriebssystem handelt.Es muss sich um ein Fahrzeug mit Niederflurtechnik handeln.Sie müssen nachweisen, dass das Vorhaben mit den Vorgaben des jeweiligen Nahverkehrsplans vereinbar ist und dass Sie gegebenenfalls vorhandene Luftqualitätspläne berücksichtigen.Sie müssen die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens sicherstellen.Wenn Sie den Antrag stellen, müssen Sie Qualitätskriterien nach dem Scoring-Modell zur Ermittlung der Förderwürdigkeit eines Projekts nachweisen.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
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Förderquote: 60 %.
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Fördergeber ist Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen. Quelle: foerderdatenbank.de.
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