Fördergeber: Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 53 Tagen
Sachsen-Anhalt unterstützt Kommunen mit Zuschüssen für städtebauliche Erneuerungs- und Entwicklungsmaßnahmen in definierten Erneuerungsgebieten.
Antragsberechtigt sind: Kommunen (Gemeinden).
Die Förderquote beträgt 67 %.
Bis zum 30. November jährlich beim Landesverwaltungsamt für das folgende Programmjahr
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind Kommunen, die ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) verabschiedet haben.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderung von Maßnahmen der städtebaulichen Erneuerung (StäBauFRL) zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenKommunen (Gemeinden)
Förderquote: 67 %.
Bis zum 30. November jährlich beim Landesverwaltungsamt für das folgende Programmjahr
Fördergeber ist Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt. Quelle: foerderdatenbank.de.
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