Förderung von Maßnahmen der städtebaulichen Erneuerung (StäBauFRL) – Förderung in Sachsen-Anhalt
Fördergeber: Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt
Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen
Sachsen-Anhalt unterstützt Kommunen mit Zuschüssen für städtebauliche Erneuerungs- und Entwicklungsmaßnahmen in definierten Erneuerungsgebieten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kommunen (Gemeinden).
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 67 %.
Frist und Status
Bis zum 30. November jährlich beim Landesverwaltungsamt für das folgende Programmjahr
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt.
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Kommunen, die ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) verabschiedet haben.
Erforderliche Unterlagen
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung von Maßnahmen der städtebaulichen Erneuerung (StäBauFRL)
Wer kann Förderung von Maßnahmen der städtebaulichen Erneuerung (StäBauFRL) beantragen?
Kommunen (Gemeinden)
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von Maßnahmen der städtebaulichen Erneuerung (StäBauFRL)?
Förderquote: 67 %.
Bis wann kann man Förderung von Maßnahmen der städtebaulichen Erneuerung (StäBauFRL) beantragen?
Bis zum 30. November jährlich beim Landesverwaltungsamt für das folgende Programmjahr
Wer ist Fördergeber von Förderung von Maßnahmen der städtebaulichen Erneuerung (StäBauFRL)?
Fördergeber ist Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 67 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Sachsen-Anhalt