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Antrag möglichZuschuss

Förderung von Maßnahmen der städtebaulichen Erneuerung (StäBauFRL) – Förderung in Sachsen-Anhalt

Fördergeber: Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt

Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 53 Tagen

Sachsen-Anhalt unterstützt Kommunen mit Zuschüssen für städtebauliche Erneuerungs- und Entwicklungsmaßnahmen in definierten Erneuerungsgebieten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommunen (Gemeinden).

Was wird gefördert?

Das Förderprogramm unterstützt Kommunen bei städtebaulichen Investitionen durch verschiedene Programmbereiche: Lebendige Zentren (Erhalt und Entwicklung von Stadt- und Ortskernen), Sozialer Zusammenhalt (kooperative Quartiersgestaltung) und Wachstum und nachhaltige Erneuerung (lebenswerte Quartiersgestaltung). Die Förderung umfasst vorbereitende Arbeiten, Durchführung und Bau-/Konstruktionsmaßnahmen im Rahmen umfassender städtebaulicher Erneuerungsinitiativen. Kommunen müssen ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) verabschiedet haben. Anträge bis 30. November jährlich beim Landesverwaltungsamt.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 67 %.

Frist und Status

Bis zum 30. November jährlich beim Landesverwaltungsamt für das folgende Programmjahr

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt.

Zum Antrag beim Fördergeber →Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Kommunen, die ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) verabschiedet haben.

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Häufige Fragen zu Förderung von Maßnahmen der städtebaulichen Erneuerung (StäBauFRL)

Wer kann Förderung von Maßnahmen der städtebaulichen Erneuerung (StäBauFRL) beantragen?

Kommunen (Gemeinden)

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von Maßnahmen der städtebaulichen Erneuerung (StäBauFRL)?

Förderquote: 67 %.

Bis wann kann man Förderung von Maßnahmen der städtebaulichen Erneuerung (StäBauFRL) beantragen?

Bis zum 30. November jährlich beim Landesverwaltungsamt für das folgende Programmjahr

Wer ist Fördergeber von Förderung von Maßnahmen der städtebaulichen Erneuerung (StäBauFRL)?

Fördergeber ist Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Sachsen-Anhalt
  • → Fördermittel für Kommunen
  • → Förderung des Nachwuchsleistungssports
  • → Förderungen der Dr.-Kiti-Maluche-Stiftung
  • → Förderung von Unternehmensgründungen (ego.-START)

Auf einen Blick

Förderquote
67 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen-Anhalt

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