Fördergeber: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg (MBJS)
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie politische Bildungsangebote planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: nichtstaatliche und gemeinnützige Einrichtungen, Vereine, Erwachsenenbildungseinrichtungen.
Der Förderbetrag liegt bei 500 € – 1.000 €.
Bitte Antrag mindestens 8 Wochen vor Beginn der Maßnahme stellen.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg (MBJS).
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind nichtstaatliche und gemeinnützige Einrichtungen und Vereine aller Art sowienach dem Brandenburgischen Erwachsenenbildungsgesetz (BbgEBG) anerkannte Erwachsenenbildungseinrichtungen mit Sitz in Brandenburg.
Außerdem antragsberechtigt sind Brandenburger Erwachsenenbildungsstätten (gemäß BbgEBG), soweit das konkrete Projekt nicht durch das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport gefördert wird.
In begründeten Einzelfällen ist eine Projektförderung für Maßnahmen in Brandenburg an einen Träger mit Sitz außerhalb des Landes Brandenburg möglich.
Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft: Sie müssen ein Einzelprojekt durchführen, mit dem Sie einen Beitrag zur politischen Bildung in Brandenburg leisten.Mit dem Projekt müssen Sie einen im Interesse des Landes Brandenburgs liegenden Zweck verfolgen, insbesondere: die Förderung des Demokratieverständnisses,die Vermittlung von Kenntnissen über politische, gesellschaftliche, wirtschaftliche und kulturelle Fragen der Gegenwart oder zu landesspezifischen kommunalpolitischen, kulturellen und historischen Themen,die Vertiefung des europäischen Gedankens,die Aufklärung über Ursachen und Erscheinungsformen von Ausländerfeindlichkeit oderdie Förderung einer kritischen Auseinandersetzung mit Themen der Zeitgeschichte.
Wenn Sie eine teilnehmerbezogene Förderung in Anspruch nehmen, ist eine Mindestteilnehmerzahl von 8 Personen erforderlich.
Die Teilnehmenden müssen ihren Wohnsitz oder Arbeits- beziehungsweise Ausbildungsplatz in Brandenburg haben.
Sie erhalten keine Förderung für Maßnahmen der berufsfachlichen Aus- oder Weiterbildung, der allgemeinen Lebenshilfe, der Forschung und Lehre oder um eine Maßnahme mit touristischem Angebot,für interne Tagungen von Verbänden oder Organisationen sowie Veranstaltungen nach dem Betriebsverfassungs- oder dem Personalvertretungsgesetz keine Förderung.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
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Förderbetrag: 500 € – 1.000 €.
Bitte Antrag mindestens 8 Wochen vor Beginn der Maßnahme stellen.
Fördergeber ist Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg (MBJS). Quelle: foerderdatenbank.de.
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