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Antrag möglichZuschuss

Förderung von Maßnahmen der politischen Bildung – Förderung in Brandenburg

Fördergeber: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg (MBJS)

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie politische Bildungsangebote planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: nichtstaatliche und gemeinnützige Einrichtungen, Vereine, Erwachsenenbildungseinrichtungen.

Was wird gefördert?

Das Land Brandenburg unterstützt Ihre Maßnahmen der politischen Bildung. Sie erhalten die Förderung für Maßnahmen, die dem Bedürfnis nach authentischen Informationen und der Teilhabe an demokratischen Prozessen entsprechen. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe beträgt pro Tag und Teilnehmende bis zu 50,00 EUR. Für die Veranstaltungsorganisation und die allgemeine Verwaltung erhalten Sie eine Organisationskostenpauschale von 300,00 EUR pro Tag, für mehrtägige Veranstaltungen bis maximal 1.000 EUR. Ihre Zuwendung muss mindestens 500,00 EUR betragen. Stellen Sie Ihren Antrag bitte mindestens 8 Wochen vor Beginn der Maßnahme bei der Landeszentrale für politische Bildung.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei 500 € – 1.000 €.

Frist und Status

Bitte Antrag mindestens 8 Wochen vor Beginn der Maßnahme stellen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg (MBJS).

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind nichtstaatliche und gemeinnützige Einrichtungen und Vereine aller Art sowienach dem Brandenburgischen Erwachsenenbildungsgesetz (BbgEBG) anerkannte Erwachsenenbildungseinrichtungen mit Sitz in Brandenburg.

Außerdem antragsberechtigt sind Brandenburger Erwachsenenbildungsstätten (gemäß BbgEBG), soweit das konkrete Projekt nicht durch das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport gefördert wird.

In begründeten Einzelfällen ist eine Projektförderung für Maßnahmen in Brandenburg an einen Träger mit Sitz außerhalb des Landes Brandenburg möglich.

Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft: Sie müssen ein Einzelprojekt durchführen, mit dem Sie einen Beitrag zur politischen Bildung in Brandenburg leisten.Mit dem Projekt müssen Sie einen im Interesse des Landes Brandenburgs liegenden Zweck verfolgen, insbesondere: die Förderung des Demokratieverständnisses,die Vermittlung von Kenntnissen über politische, gesellschaftliche, wirtschaftliche und kulturelle Fragen der Gegenwart oder zu landesspezifischen kommunalpolitischen, kulturellen und historischen Themen,die Vertiefung des europäischen Gedankens,die Aufklärung über Ursachen und Erscheinungsformen von Ausländerfeindlichkeit oderdie Förderung einer kritischen Auseinandersetzung mit Themen der Zeitgeschichte.

Wenn Sie eine teilnehmerbezogene Förderung in Anspruch nehmen, ist eine Mindestteilnehmerzahl von 8 Personen erforderlich.

Die Teilnehmenden müssen ihren Wohnsitz oder Arbeits- beziehungsweise Ausbildungsplatz in Brandenburg haben.

Sie erhalten keine Förderung für Maßnahmen der berufsfachlichen Aus- oder Weiterbildung, der allgemeinen Lebenshilfe, der Forschung und Lehre oder um eine Maßnahme mit touristischem Angebot,für interne Tagungen von Verbänden oder Organisationen sowie Veranstaltungen nach dem Betriebsverfassungs- oder dem Personalvertretungsgesetz keine Förderung.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderung von Maßnahmen der politischen Bildung"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderung von Maßnahmen der politischen Bildung zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

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Häufige Fragen zu Förderung von Maßnahmen der politischen Bildung

Wer kann Förderung von Maßnahmen der politischen Bildung beantragen?

nichtstaatliche und gemeinnützige Einrichtungen, Vereine, Erwachsenenbildungseinrichtungen

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von Maßnahmen der politischen Bildung?

Förderbetrag: 500 € – 1.000 €.

Bis wann kann man Förderung von Maßnahmen der politischen Bildung beantragen?

Bitte Antrag mindestens 8 Wochen vor Beginn der Maßnahme stellen.

Wer ist Fördergeber von Förderung von Maßnahmen der politischen Bildung?

Fördergeber ist Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg (MBJS). Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Brandenburg
  • → Fördermittel für Vereine
  • → Richtlinie zur Förderung von Investitionen für den Öffentlichen Personennahverkehr (Rili ÖPNV-Invest)
  • → Förderprogramm Kommunaler Straßenbau
  • → Richtlinie zur Förderung der Schienengüterinfrastruktur (Rili SGV-Invest)

Auf einen Blick

Förderbetrag
500 € – 1.000 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Brandenburg

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