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Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion – Förderung in Sachsen-Anhalt

Fördergeber: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt

Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen

Sachsen-Anhalt unterstützt Paare mit unerfülltem Kinderwunsch finanziell bei der Durchführung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion (IVF und ICSI).

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Verheiratete Paare und nichteheliche Lebensgemeinschaften mit gemeinsamem Hauptwohnsitz in Sachsen-Anhalt.

Was wird gefördert?

Das Programm unterstützt verheiratete Paare und nichteheliche Lebensgemeinschaften mit gemeinsamem Hauptwohnsitz in Sachsen-Anhalt bei der Durchführung von In-vitro-Fertilisation (IVF) oder intrazytoplasmatischer Spermieninjektion (ICSI) in Landeseinrichtungen. Die Förderung deckt die Zyklen 1 bis 3 und umfasst Labor-, Anästhesie- und Apothekenausgaben. Die Landesförderung ergänzt die Bundesförderung. Maximaler Zuschuss: 800 Euro (IVF), 900 Euro (ICSI). Förderquote: bis zu 50 % der Selbstkosten nach Krankenkassenerstattung.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 900 €.

Frist und Status

Antrag vor Behandlungsbeginn beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind verheiratete Paare und nichteheliche Lebensgemeinschaften mit gemeinsamem Hauptwohnsitz in Sachsen-Anhalt.

Der Antrag muss vor Behandlungsbeginn beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt gestellt werden.

Erforderliche Unterlagen

Antragsentwurf für dieses Programm

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Häufige Fragen zu Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion

Wer kann Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion beantragen?

Verheiratete Paare und nichteheliche Lebensgemeinschaften mit gemeinsamem Hauptwohnsitz in Sachsen-Anhalt

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion?

Förderbetrag: bis 900 €. Förderquote: 50 %.

Bis wann kann man Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion beantragen?

Antrag vor Behandlungsbeginn beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt

Wer ist Fördergeber von Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion?

Fördergeber ist Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 900 €
Förderquote
50 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen-Anhalt