Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion – Förderung in Sachsen-Anhalt
Fördergeber: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen
Sachsen-Anhalt unterstützt Paare mit unerfülltem Kinderwunsch finanziell bei der Durchführung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion (IVF und ICSI).
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Verheiratete Paare und nichteheliche Lebensgemeinschaften mit gemeinsamem Hauptwohnsitz in Sachsen-Anhalt.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 900 €.
Frist und Status
Antrag vor Behandlungsbeginn beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt.
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind verheiratete Paare und nichteheliche Lebensgemeinschaften mit gemeinsamem Hauptwohnsitz in Sachsen-Anhalt.
Der Antrag muss vor Behandlungsbeginn beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt gestellt werden.
Erforderliche Unterlagen
Antragsentwurf für dieses Programm
Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion"
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
0/500 Zeichen
Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion
Wer kann Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion beantragen?
Verheiratete Paare und nichteheliche Lebensgemeinschaften mit gemeinsamem Hauptwohnsitz in Sachsen-Anhalt
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion?
Förderbetrag: bis 900 €. Förderquote: 50 %.
Bis wann kann man Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion beantragen?
Antrag vor Behandlungsbeginn beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Wer ist Fördergeber von Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion?
Fördergeber ist Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 900 €
- Förderquote
- 50 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Sachsen-Anhalt