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Antrag möglichZuschuss

Förderung von Landschaftspflegeverbänden in Hessen – Förderung in Hessen

Fördergeber: Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie als Landschaftspflegeverband auf Grundlage eines jährlichen Arbeits- und Maßnahmenprogramms (AMP) Vorhaben des Naturschutzes und der Landschaftspflege umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Landschaftspflegeverbände.

Was wird gefördert?

Das Land Hessen unterstützt Sie als Landschaftspflegeverband (LPV) bei der Vorbereitung, Begleitung und Evaluation von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Sie erhalten die Förderung für den Betrieb Ihres LPV auf Grundlage eines jährlichen Arbeits- und Maßnahmenprogramms (AMP), das aus folgenden Modulen bestehen kann: Modul A: Vorbereitung, Begleitung und Evaluation von Maßnahmen zur Umsetzung von Natura 2000 im Offenland mit dem Ziel der Erhaltung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der betroffenen Schutzgüter (Hessische Biodiversitätsstrategie, Ziel 1 Natura 2000),Modul B: Vorbereitung, Begleitung und Evaluation von Maßnahmen zur Umsetzung weiterer Schutz- und Entwicklungsziele des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) im Offenland,Modul C: Vorbereitung, Begleitung und Evaluation von weiteren Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege, an deren Umsetzung das Land ein besonderes Interesse hat,Modul D: Geschäftsführungstätigkeiten, die der Umsetzung der Ziele der Richtlinie dienen und nicht in einem Projekt der Module A bis C des Arbeits- und Maßnahmenprogramm abgebildet sind. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von den im AMP festgelegten Stunden, multipliziert mit folgender Verrechnungseinheit: Verrechnungseinheit Fachmitarbeiterin oder Fachmitarbeiter: 61,80 EUR pro Stunde,Verrechnungseinheit projektbezogene Geschäftsführung: 69,60 EUR pro Stunde. Richten Sie Ihren Antrag mit Ihrem konkreten Arbeits- und Maßnahmenprogramm (AMP) bitte an das für Sie zuständige Regierungspräsidium.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind normalerweise Landschaftspflegeverbände (LPV) im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG), die als gemeinnützig anerkannt sind.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen jährlich ein Arbeits- und Maßnahmenprogramm (AMP) mit Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege aufstellen und dieses erfüllen.Sie müssen das Arbeits- und Maßnahmenprogramm (AMP) muss mit den zuständigen Dienststellen sowie gegebenenfalls im Einvernehmen mit der zuständigen unteren Naturschutzbehörde erarbeiten und mit der oberen Naturschutzbehörde abgestimmen.Ihr räumlicher Wirkungskreis muss sich auf das gesamte Gebiet eines hessischen Flächenlandkreises erstrecken.

Pro Flächenlandkreis darf nur ein Landschaftspflegeverband gefördert werden.

Nicht gefördert werden Maßnahmen im Rahmen kommunaler Pflichtaufgaben einschließlich der Unterhaltung der von der unteren Naturschutzbehörde ausgewiesenen Naturschutzgebiete sowie sonstige Maßnahmen, für die eine Verpflichtung Dritter besteht.

Erforderliche Unterlagen

  • jährliches Arbeits- und Maßnahmenprogramm (AMP)

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderung von Landschaftspflegeverbänden in Hessen"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

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Häufige Fragen zu Förderung von Landschaftspflegeverbänden in Hessen

Wer kann Förderung von Landschaftspflegeverbänden in Hessen beantragen?

Landschaftspflegeverbände

Wer ist Fördergeber von Förderung von Landschaftspflegeverbänden in Hessen?

Fördergeber ist Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Hessen
  • → Fördermittel für Vereine
  • → Sozialer Zusammenhalt
  • → Tourismusförderung Hessen
  • → ESF-Förderrichtlinie Berufliche Bildung – Qualifizierte Ausbildungsbegleitung in Berufsschule und Betrieb (QuABB)

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Förderart
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