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Antrag möglichZuschuss

Förderung von landesbedeutsamen Buslinien im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) – Förderung in Niedersachsen

Fördergeber: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie als Aufgabenträger des ÖPNV Unterstützung bei der Finanzierung von landesbedeutsamen Buslinien benötigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Aufgabenträger des ÖPNV.

Was wird gefördert?

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie als Aufgabenträger des ÖPNV bei der Bestellung von Betriebsleistungen im Linienbetrieb des straßengebundenen ÖPNV. Die Betriebsleistungen ergänzen den Schienenverkehr dort, wo eine Ausweitung des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) in die Fläche wirtschaftlich nicht vertretbar oder betrieblich nicht möglich ist. Sie erhalten die Föderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt abhängig von der Steuerkraft der linienführenden Region bis zu EUR 1,46 pro Fahrplankilometer plus zusätzliche EUR 0,10 im Fall von Anschubfinanzierungen. Der Förderzeitraum beträgt maximal 5 Jahre. Richten Sie Ihren Antrag bitte an die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG).

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei bis 1 €.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026. Die geförderten Buslinien müssen vor dem 31.12.2026 den Betrieb aufnehmen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind niedersächsische Aufgabenträger im Sinne des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes (NNVG) und Aufgabenträger anderer Bundesländer für in ihrer Zuständigkeit bestellte Betriebsleistungen in Niedersachsen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Die Buslinien, für die Sie die Förderung erhalten, müssen folgenden Zielen dienen: Anbindung von Mittelzentren ohne eigene SPNV-Station an Oberzentren oder an SPNV-Stationen,räumlicher und zeitlicher Lückenschluss im SPNV-Netz oderAnbindung von Orten mit besonderem Verkehrsaufkommen an Oberzentren oder an SPNV-Stationen.

Die von Ihnen eingesetzten Fahrzeuge müssen den Anforderungen an die Barrierefreiheit entsprechen.Die der Förderung zugrundeliegende Betriebsleistung muss in Niedersachsen erbracht werden.Mit den vorhandenen Verkehrsleistungen kann der Verkehr nicht befriedigend bedient werden.Sie müssen die der Förderung zugrundeliegenden Betriebsleistungen auf der betreffenden Verbindung für mindestens 3 Jahre bestellen.Die geförderten Buslinien müssen vor dem 31.12.2026 den Betrieb aufnehmen.Sie müssen die in den „Anforderungen an eine landesbedeutsame Buslinie und technische Regelungen“ genannten Bedien- und Qualitätsstandards (siehe Anlage der Richtlinie) beachten.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Förderung,Nachweis über die Erfüllung der Zuwendungsvoraussetzungen

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Häufige Fragen zu Förderung von landesbedeutsamen Buslinien im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)

Wer kann Förderung von landesbedeutsamen Buslinien im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) beantragen?

Aufgabenträger des ÖPNV

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von landesbedeutsamen Buslinien im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)?

Förderbetrag: bis 1 €.

Bis wann kann man Förderung von landesbedeutsamen Buslinien im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026. Die geförderten Buslinien müssen vor dem 31.12.2026 den Betrieb aufnehmen.

Wer ist Fördergeber von Förderung von landesbedeutsamen Buslinien im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)?

Fördergeber ist Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Niedersachsen
  • → Fördermittel für Kommunen
  • → Förderung von hochwertigen wirtschaftsnahen Infrastrukturmaßnahmen
  • → Förderprogramm Jugendwerkstätten
  • → Förderung der Fließgewässerentwicklung (RL Fließgewässerentwicklung – FGE)

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 1 €
Förderart
Zuschuss
Antragsfrist
31. Dezember 2026
Förderregion
Niedersachsen

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