Fördergeber: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie als Aufgabenträger des ÖPNV Unterstützung bei der Finanzierung von landesbedeutsamen Buslinien benötigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Aufgabenträger des ÖPNV.
Der Förderbetrag liegt bei bis 1 €.
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026. Die geförderten Buslinien müssen vor dem 31.12.2026 den Betrieb aufnehmen.
Fördergeber und Antragstelle: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind niedersächsische Aufgabenträger im Sinne des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes (NNVG) und Aufgabenträger anderer Bundesländer für in ihrer Zuständigkeit bestellte Betriebsleistungen in Niedersachsen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Die Buslinien, für die Sie die Förderung erhalten, müssen folgenden Zielen dienen: Anbindung von Mittelzentren ohne eigene SPNV-Station an Oberzentren oder an SPNV-Stationen,räumlicher und zeitlicher Lückenschluss im SPNV-Netz oderAnbindung von Orten mit besonderem Verkehrsaufkommen an Oberzentren oder an SPNV-Stationen.
Die von Ihnen eingesetzten Fahrzeuge müssen den Anforderungen an die Barrierefreiheit entsprechen.Die der Förderung zugrundeliegende Betriebsleistung muss in Niedersachsen erbracht werden.Mit den vorhandenen Verkehrsleistungen kann der Verkehr nicht befriedigend bedient werden.Sie müssen die der Förderung zugrundeliegenden Betriebsleistungen auf der betreffenden Verbindung für mindestens 3 Jahre bestellen.Die geförderten Buslinien müssen vor dem 31.12.2026 den Betrieb aufnehmen.Sie müssen die in den „Anforderungen an eine landesbedeutsame Buslinie und technische Regelungen“ genannten Bedien- und Qualitätsstandards (siehe Anlage der Richtlinie) beachten.
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Förderbetrag: bis 1 €.
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026. Die geförderten Buslinien müssen vor dem 31.12.2026 den Betrieb aufnehmen.
Fördergeber ist Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen. Quelle: foerderdatenbank.de.
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