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Antrag möglichZuschuss

Förderung von Kleinprojekten – Förderung in Mecklenburg-Vorpommern

Fördergeber: Land Mecklenburg-Vorpommern

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie als Einrichtung in Mecklenburg-Vorpommern Angebote schaffen für Menschen, die von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Bildungseinrichtungen, öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen, Kommunen.

Was wird gefördert?

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) bei der Durchführung von kleinen lokalen Projekten, vor allem in den Handlungsfeldern Gesundheit, Sport und Bewegung und bürgerschaftliches Engagement. Sie erhalten die Förderung für Projekte, die geeignet sind, ein selbstorientiertes und zielorientiertes Handeln von Teilnehmenden zu fördern und dadurch zu deren sozialer und gesellschaftlicher Teilhabe und zur Integration in das Gemeinwesen beizutragen und damit auch deren Beschäftigungsfähigkeit zu verbessern,in Stadtteilen oder Orten mit besonderen sozialen Problemen den sozialen Zusammenhalt zu fördern oderdas Gemeinwesen auf der Basis zivilgesellschaftlichen Engagements zu stärken und demokratische Entwicklungen zu unterstützen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Ihr Zuschuss beträgt pauschal EUR 8.200 bei einer Projektlaufzeit von 12 Monaten und EUR 5.000 bei einer Projektlaufzeit von 6 Monaten. Richten Sie Ihren Antrag bitte über die Geschäftsstelle des zuständigen Regionalbeirates im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit an das Landesamt für Gesundheit und Soziales.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei 5.000 € – 8.200 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Land Mecklenburg-Vorpommern.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts.

Dazu zählen zum Beispiel Bildungseinrichtungen, öffentliche Einrichtungen, Verbände und Vereinigungen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Die Laufzeit Ihres Projekts soll 6 oder 12 Monate betragen.Sie müssen in fachlicher und organisatorischer Hinsicht für die Durchführung Ihres Projekts geeignet sein.Vor Antragstellung benötigen Sie ein positives Votum des für Sie zuständigen Regionalbeirats sowie eine kommunale Stellungnahme der für Sie zuständigen Gemeinde, des Landkreises oder der kreisfreien Stadt (stellen Sie als Gebietskörperschaft den Antrag, benötigen Sie eine Stellungsnahme der übergeordneten Gebietskörperschaft).An Ihrem Projekt müssen mindestens 10 Personen aus der Zielgruppe (Menschen, die von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht sind) teilnehmen und geplante Projektaktivitäten müssen mindestens einen Umfang von 50 Projektstunden bei sechsmonatigen Projekten und 100 Projektstunden (jeweils à 60 Minuten) bei zwölfmonatigen Projekten haben.Sie müssen Ihr Projekt teilnehmer- und zielgruppenübergreifend offen gestalten.

Erforderliche Unterlagen

  • positives Votum des Regionalbeirats,kommunale Stellungnahme

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderung von Kleinprojekten"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderung von Kleinprojekten zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

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Häufige Fragen zu Förderung von Kleinprojekten

Wer kann Förderung von Kleinprojekten beantragen?

Bildungseinrichtungen, öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen, Kommunen

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von Kleinprojekten?

Förderbetrag: 5.000 € – 8.200 €.

Wer ist Fördergeber von Förderung von Kleinprojekten?

Fördergeber ist Land Mecklenburg-Vorpommern. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Mecklenburg-Vorpommern
  • → Fördermittel für Vereine
  • → Städtebauförderung Mecklenburg-Vorpommern
  • → Zuwendungen für den Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur
  • → MV innoGROWTH

Auf einen Blick

Förderbetrag
5.000 € – 8.200 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Mecklenburg-Vorpommern

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