Fördergeber: Land Mecklenburg-Vorpommern
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie als Einrichtung in Mecklenburg-Vorpommern Angebote schaffen für Menschen, die von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Bildungseinrichtungen, öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen, Kommunen.
Der Förderbetrag liegt bei 5.000 € – 8.200 €.
Fördergeber und Antragstelle: Land Mecklenburg-Vorpommern.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts.
Dazu zählen zum Beispiel Bildungseinrichtungen, öffentliche Einrichtungen, Verbände und Vereinigungen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Die Laufzeit Ihres Projekts soll 6 oder 12 Monate betragen.Sie müssen in fachlicher und organisatorischer Hinsicht für die Durchführung Ihres Projekts geeignet sein.Vor Antragstellung benötigen Sie ein positives Votum des für Sie zuständigen Regionalbeirats sowie eine kommunale Stellungnahme der für Sie zuständigen Gemeinde, des Landkreises oder der kreisfreien Stadt (stellen Sie als Gebietskörperschaft den Antrag, benötigen Sie eine Stellungsnahme der übergeordneten Gebietskörperschaft).An Ihrem Projekt müssen mindestens 10 Personen aus der Zielgruppe (Menschen, die von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht sind) teilnehmen und geplante Projektaktivitäten müssen mindestens einen Umfang von 50 Projektstunden bei sechsmonatigen Projekten und 100 Projektstunden (jeweils à 60 Minuten) bei zwölfmonatigen Projekten haben.Sie müssen Ihr Projekt teilnehmer- und zielgruppenübergreifend offen gestalten.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenBildungseinrichtungen, öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen, Kommunen
Förderbetrag: 5.000 € – 8.200 €.
Fördergeber ist Land Mecklenburg-Vorpommern. Quelle: foerderdatenbank.de.
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