Zuwendungen zur Förderung von Investitionen zur Stärkung des regionalen Schienengüterverkehrs in Sachsen-Anhalt – Förderung in Sachsen-Anhalt
Fördergeber: Land Sachsen-Anhalt
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 8 Tagen
Förderung von Investitionen zur Stärkung des regionalen Schienengüterverkehrs in Sachsen-Anhalt.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen in privater Rechtsform.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei 15.000 € – 300.000 €.
Frist und Status
Anträge sind bis einschließlich 28.02 oder 31.08. eines Jahres einzureichen.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Land Sachsen-Anhalt.
Voraussetzungen
Das Projekt muss der Verbesserung des Schienengüterverkehrs dienen und die Gesamtfinanzierung des Projektes muss gewährleistet sein.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular,Erklärung zu subventionserheblichen Tatsachen,Zuwendungsanforderung,Verwendungsnachweis,Ausgabeblatt zum Verwendungsnachweis,Meldung des Transportvolumens
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Zuwendungen zur Förderung von Investitionen zur Stärkung des regionalen Schienengüterverkehrs in Sachsen-Anhalt
Wer kann Zuwendungen zur Förderung von Investitionen zur Stärkung des regionalen Schienengüterverkehrs in Sachsen-Anhalt beantragen?
Unternehmen in privater Rechtsform
Wie hoch ist die Förderung bei Zuwendungen zur Förderung von Investitionen zur Stärkung des regionalen Schienengüterverkehrs in Sachsen-Anhalt?
Förderbetrag: 15.000 € – 300.000 €. Förderquote: 50 %.
Bis wann kann man Zuwendungen zur Förderung von Investitionen zur Stärkung des regionalen Schienengüterverkehrs in Sachsen-Anhalt beantragen?
Anträge sind bis einschließlich 28.02 oder 31.08. eines Jahres einzureichen.
Wer ist Fördergeber von Zuwendungen zur Förderung von Investitionen zur Stärkung des regionalen Schienengüterverkehrs in Sachsen-Anhalt?
Fördergeber ist Land Sachsen-Anhalt. Quelle: lvwa_sachsen_anhalt.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 15.000 € – 300.000 €
- Förderquote
- 50 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Sachsen-Anhalt