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Zuwendungen zur Förderung von Investitionen zur Stärkung des regionalen Schienengüterverkehrs in Sachsen-Anhalt – Förderung in Sachsen-Anhalt

Fördergeber: Land Sachsen-Anhalt

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 8 Tagen

Förderung von Investitionen zur Stärkung des regionalen Schienengüterverkehrs in Sachsen-Anhalt.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen in privater Rechtsform.

Was wird gefördert?

Das Land Sachsen-Anhalt gewährt Zuwendungen zur Förderung von Investitionen zur Stärkung des regionalen Schienengüterverkehrs. Gefördert werden der Neubau, der Ausbau, die Reaktivierung und der Ersatz von Gleisanlagen sowie Planungsleistungen. Zuwendungen werden nur gewährt, wenn das Projekt der Verbesserung der Sicherheit und Wirtschaftlichkeit des Schienengüterverkehrs dient und konkrete Verlagerungseffekte von der Straße auf die Schiene hat. Anträge sind bis zum 28.02. oder 31.08. eines Jahres einzureichen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei 15.000 € – 300.000 €.

Frist und Status

Anträge sind bis einschließlich 28.02 oder 31.08. eines Jahres einzureichen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Land Sachsen-Anhalt.

Voraussetzungen

Das Projekt muss der Verbesserung des Schienengüterverkehrs dienen und die Gesamtfinanzierung des Projektes muss gewährleistet sein.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular,Erklärung zu subventionserheblichen Tatsachen,Zuwendungsanforderung,Verwendungsnachweis,Ausgabeblatt zum Verwendungsnachweis,Meldung des Transportvolumens

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Häufige Fragen zu Zuwendungen zur Förderung von Investitionen zur Stärkung des regionalen Schienengüterverkehrs in Sachsen-Anhalt

Wer kann Zuwendungen zur Förderung von Investitionen zur Stärkung des regionalen Schienengüterverkehrs in Sachsen-Anhalt beantragen?

Unternehmen in privater Rechtsform

Wie hoch ist die Förderung bei Zuwendungen zur Förderung von Investitionen zur Stärkung des regionalen Schienengüterverkehrs in Sachsen-Anhalt?

Förderbetrag: 15.000 € – 300.000 €. Förderquote: 50 %.

Bis wann kann man Zuwendungen zur Förderung von Investitionen zur Stärkung des regionalen Schienengüterverkehrs in Sachsen-Anhalt beantragen?

Anträge sind bis einschließlich 28.02 oder 31.08. eines Jahres einzureichen.

Wer ist Fördergeber von Zuwendungen zur Förderung von Investitionen zur Stärkung des regionalen Schienengüterverkehrs in Sachsen-Anhalt?

Fördergeber ist Land Sachsen-Anhalt. Quelle: lvwa_sachsen_anhalt.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
15.000 € – 300.000 €
Förderquote
50 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen-Anhalt