Fördergeber: Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 52 Tagen
Sachsen-Anhalt fördert ergänzend zum Bund Investitionen in nicht-bundeseigene Eisenbahninfrastruktur für den Güterverkehr durch Zuschüsse für Modernisierung, Erweiterung und Neubau von Schienenstrecken.
Antragsberechtigt sind: Öffentliche nicht-bundeseigene Eisenbahninfrastrukturunternehmen und kommunale Betriebsträger, die Schienenstrecken betreiben.
Die Förderquote beträgt 40 %.
Bis zum 31. Oktober des Vorjahres für Umsetzung und Genehmigung im Folgejahr
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „midsa_infrarili“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Antragsberechtigt sind öffentliche nicht-bundeseigene Eisenbahninfrastrukturunternehmen und kommunale Betriebsträger, die Schienenstrecken betreiben.
Die Projekte müssen eine Bundesgenehmigung vom Eisenbahn-Bundesamt erhalten haben.
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Jetzt Projekt prüfenÖffentliche nicht-bundeseigene Eisenbahninfrastrukturunternehmen und kommunale Betriebsträger, die Schienenstrecken betreiben
Förderquote: 40 %.
Bis zum 31. Oktober des Vorjahres für Umsetzung und Genehmigung im Folgejahr
Fördergeber ist Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt. Quelle: foerderdatenbank.de.
Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung von Investitionen in die öffentliche Eisenbahninfrastruktur (NE-Infrastrukturrichtlinien – InfraRiLi) zur Gruppe „midsa_infrarili". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
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