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Förderung von Investitionen in die öffentliche Eisenbahninfrastruktur (NE-Infrastrukturrichtlinien – InfraRiLi) – Förderung in Sachsen-Anhalt

Fördergeber: Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt

Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen

Sachsen-Anhalt fördert ergänzend zum Bund Investitionen in nicht-bundeseigene Eisenbahninfrastruktur für den Güterverkehr durch Zuschüsse für Modernisierung, Erweiterung und Neubau von Schienenstrecken.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Öffentliche nicht-bundeseigene Eisenbahninfrastrukturunternehmen und kommunale Betriebsträger, die Schienenstrecken betreiben.

Was wird gefördert?

Das Programm unterstützt investive Maßnahmen einschließlich Planungskosten zur Verbesserung von Schienenstrecken öffentlicher nicht-bundeseigener Eisenbahnen für den Güterverkehr. Förderung zielt auf Ersatz, Erweiterung und Neubau von Güterverkehrsschienenstrecken ab, wenn Projekte eine Bundesgenehmigung vom Eisenbahn-Bundesamt erhalten haben. Förderquote: bis zu 40 % der durch Bundesbehörden genehmigten förderfähigen Kosten als ergänzende Landesförderung. Anträge bis zum 31. Oktober des Vorjahres.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 40 %.

Frist und Status

Bis zum 31. Oktober des Vorjahres für Umsetzung und Genehmigung im Folgejahr

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „midsa_infrarili“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind öffentliche nicht-bundeseigene Eisenbahninfrastrukturunternehmen und kommunale Betriebsträger, die Schienenstrecken betreiben.

Die Projekte müssen eine Bundesgenehmigung vom Eisenbahn-Bundesamt erhalten haben.

Erforderliche Unterlagen

Antragsentwurf für dieses Programm

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Häufige Fragen zu Förderung von Investitionen in die öffentliche Eisenbahninfrastruktur (NE-Infrastrukturrichtlinien – InfraRiLi)

Wer kann Förderung von Investitionen in die öffentliche Eisenbahninfrastruktur (NE-Infrastrukturrichtlinien – InfraRiLi) beantragen?

Öffentliche nicht-bundeseigene Eisenbahninfrastrukturunternehmen und kommunale Betriebsträger, die Schienenstrecken betreiben

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von Investitionen in die öffentliche Eisenbahninfrastruktur (NE-Infrastrukturrichtlinien – InfraRiLi)?

Förderquote: 40 %.

Bis wann kann man Förderung von Investitionen in die öffentliche Eisenbahninfrastruktur (NE-Infrastrukturrichtlinien – InfraRiLi) beantragen?

Bis zum 31. Oktober des Vorjahres für Umsetzung und Genehmigung im Folgejahr

Wer ist Fördergeber von Förderung von Investitionen in die öffentliche Eisenbahninfrastruktur (NE-Infrastrukturrichtlinien – InfraRiLi)?

Fördergeber ist Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt. Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Förderung von Investitionen in die öffentliche Eisenbahninfrastruktur (NE-Infrastrukturrichtlinien – InfraRiLi) mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung von Investitionen in die öffentliche Eisenbahninfrastruktur (NE-Infrastrukturrichtlinien – InfraRiLi) zur Gruppe „midsa_infrarili". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
40 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen-Anhalt