Förderung von Investitionen in die öffentliche Eisenbahninfrastruktur (NE-Infrastrukturrichtlinien – InfraRiLi) – Förderung in Sachsen-Anhalt
Fördergeber: Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt
Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen
Sachsen-Anhalt fördert ergänzend zum Bund Investitionen in nicht-bundeseigene Eisenbahninfrastruktur für den Güterverkehr durch Zuschüsse für Modernisierung, Erweiterung und Neubau von Schienenstrecken.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Öffentliche nicht-bundeseigene Eisenbahninfrastrukturunternehmen und kommunale Betriebsträger, die Schienenstrecken betreiben.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 40 %.
Frist und Status
Bis zum 31. Oktober des Vorjahres für Umsetzung und Genehmigung im Folgejahr
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt.
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „midsa_infrarili“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind öffentliche nicht-bundeseigene Eisenbahninfrastrukturunternehmen und kommunale Betriebsträger, die Schienenstrecken betreiben.
Die Projekte müssen eine Bundesgenehmigung vom Eisenbahn-Bundesamt erhalten haben.
Erforderliche Unterlagen
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung von Investitionen in die öffentliche Eisenbahninfrastruktur (NE-Infrastrukturrichtlinien – InfraRiLi)
Wer kann Förderung von Investitionen in die öffentliche Eisenbahninfrastruktur (NE-Infrastrukturrichtlinien – InfraRiLi) beantragen?
Öffentliche nicht-bundeseigene Eisenbahninfrastrukturunternehmen und kommunale Betriebsträger, die Schienenstrecken betreiben
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von Investitionen in die öffentliche Eisenbahninfrastruktur (NE-Infrastrukturrichtlinien – InfraRiLi)?
Förderquote: 40 %.
Bis wann kann man Förderung von Investitionen in die öffentliche Eisenbahninfrastruktur (NE-Infrastrukturrichtlinien – InfraRiLi) beantragen?
Bis zum 31. Oktober des Vorjahres für Umsetzung und Genehmigung im Folgejahr
Wer ist Fördergeber von Förderung von Investitionen in die öffentliche Eisenbahninfrastruktur (NE-Infrastrukturrichtlinien – InfraRiLi)?
Fördergeber ist Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt. Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Förderung von Investitionen in die öffentliche Eisenbahninfrastruktur (NE-Infrastrukturrichtlinien – InfraRiLi) mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung von Investitionen in die öffentliche Eisenbahninfrastruktur (NE-Infrastrukturrichtlinien – InfraRiLi) zur Gruppe „midsa_infrarili". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 40 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Sachsen-Anhalt