Fördergeber: Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie in Schleswig-Holstein unternehmerisch oder wissenschaftlich im Fischereisektor tätig sind und innovative Vorhaben zum Schutz und zur Wiederherstellung der aquatischen Biodiversität planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen.
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei 7.500 € – 10.000 €.
Anträge sind vor Beginn des Vorhabens zu stellen.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind je nach Art der Maßnahme unter anderem wissenschaftliche und technische Einrichtungen,Zusammenschlüsse von Fischerinnen und Fischern, der Erwerbs- und Freizeitfischerei oder von anerkannten Erzeugerorganisationen,öffentliche Einrichtungen,Fischereiunternehmen,Naturschutzverbände oder andere Nichtregierungsorganisationen sowieandere von der Bewilligungsbehörde zu diesem Zweck anerkannten Stellen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Ihr Vorhaben muss mit dem von der Europäischen Kommission genehmigten deutschen Programm für den EMFAF 2021 bis 2027 im Einklang stehen.Sie müssen die Bindungsfrist von 5 Jahren für erworbene und hergestellte Gegenstände einhalten.Sie müssen die Gesamtfinanzierung sicherstellen.
Nicht gefördert werden bei Investitionsvorhaben kurzlebige Wirtschaftsgüter (Material, dessen Lebensdauer in der Regel ein Jahr nicht übersteigt), Reparaturen, Wartungs- und Überholungsarbeiten, Betriebskosten sowie Ersatzbeschaffungen,Anschaffung und der Einbau von gebrauchten Wirtschaftsgütern,Unternehmen, deren Vermögen Gegenstand eines Insolvenzverfahrens ist oder gegen die eine ihren Bestand gefährdende Zwangsvollstreckung betrieben wird.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenUnternehmen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen
Förderbetrag: 7.500 € – 10.000 €. Förderquote: 100 %.
Anträge sind vor Beginn des Vorhabens zu stellen.
Fördergeber ist Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz. Quelle: foerderdatenbank.de.
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