Fördergeber: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 53 Tagen
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Ihre Teilnahme an beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen mit Zuschüssen.
Antragsberechtigt sind: Natürliche Personen mit Wohnsitz in Sachsen-Anhalt, insbesondere Arbeitnehmer, Arbeitslose und Auszubildende..
Die Förderquote beträgt 90 %. Der Förderbetrag liegt bei 1.000 € – 25.000 €.
Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „sachsen_anhalt_esf_plus“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Antragsberechtigt sind natürliche Personen mit Wohnsitz in Sachsen-Anhalt, die zu bestimmten Gruppen gehören, wie Arbeitnehmer, Arbeitslose und volljährige Auszubildende.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderung von individuellen beruflichen Weiterbildungen und Zusatzqualifikationen zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenNatürliche Personen mit Wohnsitz in Sachsen-Anhalt, insbesondere Arbeitnehmer, Arbeitslose und Auszubildende.
Förderbetrag: 1.000 € – 25.000 €. Förderquote: 90 %.
Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
Fördergeber ist Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt. Quelle: foerderdatenbank.de.
Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung von individuellen beruflichen Weiterbildungen und Zusatzqualifikationen zur Gruppe „sachsen_anhalt_esf_plus". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
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