VeröffentlichtZuschuss

Förderung von individuellen beruflichen Weiterbildungen und Zusatzqualifikationen – Förderung in Sachsen-Anhalt

Fördergeber: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt

Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Ihre Teilnahme an beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen mit Zuschüssen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Natürliche Personen mit Wohnsitz in Sachsen-Anhalt, insbesondere Arbeitnehmer, Arbeitslose und Auszubildende..

Was wird gefördert?

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) Ihre Teilnahme an Maßnahmen zur individuellen und arbeitgeberunabhängigen berufsbezogenen oder berufsübergreifenden Weiterbildung. Sie erhalten die Förderung vor allem für folgende Formate der beruflichen Weiterbildung: eintägige und mehrtägige Seminare oder längerfristige Weiterbildungs- und Fortbildungskurse bis zu 4 Jahren, eigenständig angebotene Supervisionen und Coachings, wissenschaftliche Weiterbildungsangebote sowie Weiterbildungsstudiengänge. Die Förderung beträgt bis zu 90% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, maximal jedoch 25.000 EUR je Weiterbildungsvorhaben.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 90 %. Der Förderbetrag liegt bei 1.000 € – 25.000 €.

Frist und Status

Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt.

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „sachsen_anhalt_esf_plus“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind natürliche Personen mit Wohnsitz in Sachsen-Anhalt, die zu bestimmten Gruppen gehören, wie Arbeitnehmer, Arbeitslose und volljährige Auszubildende.

Nicht förderfähig

  • Personen
  • die Leistungen der Bundesagentur für Arbeit oder des Jobcenters beziehen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular,Nachweis über die Weiterbildungskosten

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderung von individuellen beruflichen Weiterbildungen und Zusatzqualifikationen zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

Jetzt Projekt prüfen

Häufige Fragen zu Förderung von individuellen beruflichen Weiterbildungen und Zusatzqualifikationen

Wer kann Förderung von individuellen beruflichen Weiterbildungen und Zusatzqualifikationen beantragen?

Natürliche Personen mit Wohnsitz in Sachsen-Anhalt, insbesondere Arbeitnehmer, Arbeitslose und Auszubildende.

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von individuellen beruflichen Weiterbildungen und Zusatzqualifikationen?

Förderbetrag: 1.000 € – 25.000 €. Förderquote: 90 %.

Bis wann kann man Förderung von individuellen beruflichen Weiterbildungen und Zusatzqualifikationen beantragen?

Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von Förderung von individuellen beruflichen Weiterbildungen und Zusatzqualifikationen?

Fördergeber ist Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt. Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Förderung von individuellen beruflichen Weiterbildungen und Zusatzqualifikationen mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung von individuellen beruflichen Weiterbildungen und Zusatzqualifikationen zur Gruppe „sachsen_anhalt_esf_plus". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
1.000 € – 25.000 €
Förderquote
90 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen-Anhalt