Förderung von individuellen beruflichen Weiterbildungen und Zusatzqualifikationen – Förderung in Sachsen-Anhalt
Fördergeber: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Ihre Teilnahme an beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen mit Zuschüssen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Natürliche Personen mit Wohnsitz in Sachsen-Anhalt, insbesondere Arbeitnehmer, Arbeitslose und Auszubildende..
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 90 %. Der Förderbetrag liegt bei 1.000 € – 25.000 €.
Frist und Status
Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt.
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „sachsen_anhalt_esf_plus“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind natürliche Personen mit Wohnsitz in Sachsen-Anhalt, die zu bestimmten Gruppen gehören, wie Arbeitnehmer, Arbeitslose und volljährige Auszubildende.
Nicht förderfähig
- •Personen
- •die Leistungen der Bundesagentur für Arbeit oder des Jobcenters beziehen.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular,Nachweis über die Weiterbildungskosten
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung von individuellen beruflichen Weiterbildungen und Zusatzqualifikationen
Wer kann Förderung von individuellen beruflichen Weiterbildungen und Zusatzqualifikationen beantragen?
Natürliche Personen mit Wohnsitz in Sachsen-Anhalt, insbesondere Arbeitnehmer, Arbeitslose und Auszubildende.
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von individuellen beruflichen Weiterbildungen und Zusatzqualifikationen?
Förderbetrag: 1.000 € – 25.000 €. Förderquote: 90 %.
Bis wann kann man Förderung von individuellen beruflichen Weiterbildungen und Zusatzqualifikationen beantragen?
Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
Wer ist Fördergeber von Förderung von individuellen beruflichen Weiterbildungen und Zusatzqualifikationen?
Fördergeber ist Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt. Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Förderung von individuellen beruflichen Weiterbildungen und Zusatzqualifikationen mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung von individuellen beruflichen Weiterbildungen und Zusatzqualifikationen zur Gruppe „sachsen_anhalt_esf_plus". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 1.000 € – 25.000 €
- Förderquote
- 90 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Sachsen-Anhalt