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Förderung von FuE-Projekten – Förderung in Sachsen-Anhalt

Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt

Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen

Förderung von FuE-Projekten, Prozess- und Organisationsinnovationen sowie Wissens- und Technologietransfer.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen.

Was wird gefördert?

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Hochschulen mit Mitteln der Europäischen Union bei Maßnahmen, die auf Produkt- und Verfahrensinnovationen, auf Prozess- und Organisationsinnovationen sowie auf die Aufrechterhaltung leistungsfähiger Forschungspotenziale gerichtet sind. Die Förderung erfolgt als Zuschuss für FuE-Projekte, Prozess- und Organisationsinnovationen, Patent- und andere gewerbliche Schutzrechte sowie Maßnahmen des Wissens- und Technologietransfers. Die Höhe des Zuschusses variiert je nach Art des Vorhabens und der Antragsteller.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei 200.000 € – 500.000 €.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „sachsen_anhalt_fue“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen sowie Großunternehmen und Forschungseinrichtungen mit Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt.

Nicht förderfähig

  • Keine anderen öffentlichen Mittel dürfen in Anspruch genommen werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Förderung,Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit

Antragsentwurf für dieses Programm

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Förderung von FuE-Projekten

Wer kann Förderung von FuE-Projekten beantragen?

Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von FuE-Projekten?

Förderbetrag: 200.000 € – 500.000 €. Förderquote: 50 %.

Bis wann kann man Förderung von FuE-Projekten beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Förderung von FuE-Projekten?

Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt. Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Förderung von FuE-Projekten mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung von FuE-Projekten zur Gruppe „sachsen_anhalt_fue". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
200.000 € – 500.000 €
Förderquote
50 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen-Anhalt