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Antrag möglichZuschuss

Förderung von Freiwilligendiensten im Freistaat Sachsen (FRL-FwD) – Förderung in Sachsen

Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie Menschen die Möglichkeit zu Freiwilligendiensten bieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung.

Was wird gefördert?

Der Freistaat Sachsen fördert die Arbeit von Freiwilligendiensten. Sie erhalten die Förderung für das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ),das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ),den Freiwilligendienst aller Generationen (FdaG) Sachsen,die Fachstelle Freiwilligendienste in Sachsen (Fachstelle),Einzelprojekte sowieden Sachsen-Sommer. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt für ein FSJ im Inland bis zu EUR 200,00, ein FSJ im Ausland bis zu EUR 250,00 und ein FSJ für junge Menschen mit besonderem Bildungs- oder Betreuungsbedarf bis zu EUR 400,00 monatlich pro Person,ein FÖJ EUR 425,00 für teilnehmerbezogene Ausgaben, EUR 240,00 für die pädagogische Begleitung und EUR 50,00 für sonstige Sachausgaben monatlich pro Person,den FdaG bis zu EUR 200,00 pro Person monatlich,die Fachstelle bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben,Einzelprojekte normalerweise bis zu 90 Prozent und in Ausnahmefällen bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben.den Sachsen-Sommer bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Sie erhalten den Zuschuss vor allem für Personal- und Sachkosten und Ausgaben für pädagogische Begleitung. Wenn Sie eine Bundesförderung bekommen, reduziert sich die Landesförderung entsprechend. Antragsfristen sind für das FSJ: 31.3. für den folgenden Bewilligungszeitraum,das FÖJ: 15.2. für den folgenden Bewilligungszeitraum,das FdaG: 30.9. für das folgende Kalenderjahr,die Fachstelle: 31.10. für das folgende Kalenderjahr undden Sachsen-Sommer bis 2 Monate vor Beginn des Bewilligungszeitraumes. Stellen Sie Ihren Antrag bitte beim Kommunalen Sozialverband Sachsen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 400 €.

Frist und Status

Antragsfristen variieren je nach Programm.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind die zugelassenen Maßnahmenträger,der Träger der Fachstelle Freiwilligendienste in Sachsen sowiefür Einzelprojekte auch andere juristische Personen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen die Bestimmungen des Jugendfreiwilligendienstgesetzes (JFDG) einhalten und die einschlägigen Standards für die Durchführung von Freiwilligendiensten im Freistaat Sachsen wahren.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular,Nachweis der Maßnahme,Statistik,Verwendungsnachweis

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderung von Freiwilligendiensten im Freistaat Sachsen (FRL-FwD)"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

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Häufige Fragen zu Förderung von Freiwilligendiensten im Freistaat Sachsen (FRL-FwD)

Wer kann Förderung von Freiwilligendiensten im Freistaat Sachsen (FRL-FwD) beantragen?

Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von Freiwilligendiensten im Freistaat Sachsen (FRL-FwD)?

Förderbetrag: bis 400 €. Förderquote: 100 %.

Bis wann kann man Förderung von Freiwilligendiensten im Freistaat Sachsen (FRL-FwD) beantragen?

Antragsfristen variieren je nach Programm.

Wer ist Fördergeber von Förderung von Freiwilligendiensten im Freistaat Sachsen (FRL-FwD)?

Fördergeber ist Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Sachsen
  • → Fördermittel für Vereine
  • → Förderung von hochwertigen wirtschaftsnahen Infrastrukturmaßnahmen
  • → InnoStartBonus
  • → Förderung des Nachwuchsleistungssports

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 400 €
Förderquote
100 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen

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