Fördergeber: Bund und Länder
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen
Die Förderung von Forschungsbauten und Großgeräten zielt darauf ab, die Forschungsinfrastruktur in Deutschland zu stärken.
Antragsberechtigt sind: staatliche und nichtstaatliche Hochschulen.
Der Förderbetrag liegt bei ab 5.000.000 €.
Fördergeber und Antragstelle: Bund und Länder.
Der Bau muss der Forschung dienen, von überregionaler Bedeutung sein und die Investitionskosten müssen mindestens 5 Millionen Euro betragen.
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Jetzt Projekt prüfenstaatliche und nichtstaatliche Hochschulen
Förderbetrag: ab 5.000.000 €.
Fördergeber ist Bund und Länder. Quelle: bmbf.
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