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Antrag möglichZuschuss

Förderung von Forschung, Technologie und Innovation (FTI-Thüringen TRANSFER) – Kaltmietfreistellung – Förderung in Thüringen

Fördergeber: Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWLLR)

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie als junges Unternehmen mit wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen zusammenarbeiten oder Betreiber eines Technologie- und Gründerzentrums oder Applikationszentrums sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Junge technologieorientierte, wissensbasierte oder kreativwirtschaftliche Unternehmen sowie Träger von Technologie- und Gründerzentren..

Was wird gefördert?

Der Freistaat Thüringen unterstützt junge technologieorientierte, wissensbasierte oder kreativwirtschaftliche Unternehmen in Form einer Kaltmietfreistellung für bei einem Technologie- und Gründerzentrum (TGZ)/Applikationszentrum (APZ) angemietete Räume. Gefördert werden die auf die Kaltmiete bezogenen tatsächlich im TGZ/APZ gewährten Mietfreistellungen für die genannten jungen Unternehmen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Als Träger oder Betreibergesellschaft eines Technologie- und Gründerzentrums oder Applikationszentrums können Sie einen Zuschuss von bis zu EUR 200.000 pro Jahr erhalten, wobei ein begünstigtes Unternehmen als Mieter mit maximal EUR 10.000 pro Jahr gefördert werden kann. Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 2.500. Reichen Sie Ihren Antrag bitte zu festgelegten Stichtagen über das Online-Portal bei der Thüringer Aufbaubank ein.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei 2.500 € – 200.000 €.

Frist und Status

Anträge sind zu festgelegten Stichtagen über das Online-Portal einzureichen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWLLR).

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Träger oder Betreibergesellschaften von Technologie- und Gründerzentren oder Applikationszentren.

Letztempfänger der Kaltmietfreistellung sind die genannten jungen Unternehmen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie führen Ihr Projekt in Thüringen durch.Sie müssen sich im Umfeld des beabsichtigten Projekts mit den Fördermöglichkeiten des Bundes und der EU vertraut machen und prüfen, ob für das beabsichtigte Projekt eine Förderung durch den Bund und die EU möglich ist.Sie müssen die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens sicherstellen.Die Freistellung einer Kaltmiete muss einem technologieorientierten, wissensbasierten oder kreativwirtschaftlichen Unternehmen gewährt werden.Das mietende Unternehmen darf nicht älter sein als 5 Jahre.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderung von Forschung, Technologie und Innovation (FTI-Thüringen TRANSFER) – Kaltmietfreistellung"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

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Häufige Fragen zu Förderung von Forschung, Technologie und Innovation (FTI-Thüringen TRANSFER) – Kaltmietfreistellung

Wer kann Förderung von Forschung, Technologie und Innovation (FTI-Thüringen TRANSFER) – Kaltmietfreistellung beantragen?

Junge technologieorientierte, wissensbasierte oder kreativwirtschaftliche Unternehmen sowie Träger von Technologie- und Gründerzentren.

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von Forschung, Technologie und Innovation (FTI-Thüringen TRANSFER) – Kaltmietfreistellung?

Förderbetrag: 2.500 € – 200.000 €.

Bis wann kann man Förderung von Forschung, Technologie und Innovation (FTI-Thüringen TRANSFER) – Kaltmietfreistellung beantragen?

Anträge sind zu festgelegten Stichtagen über das Online-Portal einzureichen.

Wer ist Fördergeber von Förderung von Forschung, Technologie und Innovation (FTI-Thüringen TRANSFER) – Kaltmietfreistellung?

Fördergeber ist Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWLLR). Quelle: foerderdatenbank.de.

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  • → Fördermittel Thüringen
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  • → Förderung eines nachhaltigen, innovativen und zukunftsfähigen Nahverkehrs
  • → House of Resources Thüringen

Auf einen Blick

Förderbetrag
2.500 € – 200.000 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Thüringen

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