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Antrag möglichZuschuss | Darlehen

Förderung von Forschung, Innovationen und Technologien (ProFIT Brandenburg) – Förderung in Brandenburg

Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie und Klimaschutz (MWAEK)

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie als Unternehmen oder Forschungseinrichtung Vorhaben der Forschung oder Entwicklung, des Markteintritts, im Bereich Innovation oder Durchführbarkeitsstudien planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzunge eine Förderung bekommen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Existenzgründer/in, Forschungseinrichtung, Hochschule, Unternehmen.

Was wird gefördert?

Das Land Brandenburg fördert Einzel- und Verbundprojekte gewerblicher Unternehmen sowie Verbundprojekte zwischen Forschungseinrichtungen und Unternehmen, die auf eine verbesserte Wettbewerbsposition des beteiligten Unternehmens abzielen. Sie erhalten die Förderung für Projekte aus folgenden Bereichen: industrielle Forschung,experimentelle Entwicklung,Marktvorbereitung und Markteinführung,Prozess- und Organisationsinnovationen sowieDurchführbarkeitsstudien. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss und/oder zinsverbilligtes Darlehen. Bei Unternehmen, die die EU-Definition für KMU – kleinere und mittlere Unternehmen – nicht erfüllen, ist die Förderung normalerweise auf 2 Projekte begrenzt. Zudem ist die Höhe der Förderung bei Zuschüssen und Darlehen normalerweise auf insgesamt EUR 3 Millionen je Antrag begrenzt. Es gelten folgende Höchstfördersätze (einschließlich Bonus für kleine und mittlere Unternehmen und Verbundvorhaben): industrielle Forschung: bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben,experimentelle Entwicklung: bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben,Durchführbarkeitsstudien: bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben,Prozess- und Organisationsinnovationen: bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Reichen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) ein. Bevor Sie Ihren Antrag stellen, müssen Sie eine fachliche Beratung durch die Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH (WFBB) wahrnehmen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 3.000.000 €.

Frist und Status

Antrag vor Beginn des Vorhabens einreichen

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie und Klimaschutz (MWAEK).

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind für Zuschüsse: rechtlich selbstständige, auf Gewinnerzielung ausgerichtete Unternehmen sowie Forschungseinrichtungen mit Sitz oder Betriebsstätte in Brandenburg,für Darlehen: rechtlich selbstständige, auf Gewinnerzielung ausgerichtete Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Brandenburg.

Bei Unternehmen, die die KMU-Definition der EU nicht erfüllen, ist eine Förderung nur im Verbund mit KMU beziehungsweise Forschungseinrichtungen möglich.

Forschungseinrichtungen werden nur im Rahmen eines Verbundes mit mindestens einem Unternehmen aus Brandenburg oder Berlin gefördert.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen das geplante Vorhaben in Brandenburg durchführen.Die geplanten Projektergebnisse müssen eine plausible Grundlage für die Steigerung der unternehmensbezogenen und/oder regionalen Wertschöpfung und Beschäftigung darstellen.Eine Förderung erfolgt nur, wenn Sie das Projekt ohne diese Förderung nicht oder nur mit erheblichem Zeitverlust durchführen können.Maßnahmen in der Phase der Marktvorbereitung und der Markteinführung werden als De-minimis-Beihilfe gewährt.Fördermittel aus Programmen des Bundes, der Europäischen Union sowie landesspezifische Programme müssen Sie vorrangig in Anspruch nehmen.Sie müssen die Gesamtfinanzierung des Vorhabens sichern.

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Häufige Fragen zu Förderung von Forschung, Innovationen und Technologien (ProFIT Brandenburg)

Wer kann Förderung von Forschung, Innovationen und Technologien (ProFIT Brandenburg) beantragen?

Existenzgründer/in, Forschungseinrichtung, Hochschule, Unternehmen

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von Forschung, Innovationen und Technologien (ProFIT Brandenburg)?

Förderbetrag: bis 3.000.000 €. Förderquote: 80 %.

Bis wann kann man Förderung von Forschung, Innovationen und Technologien (ProFIT Brandenburg) beantragen?

Antrag vor Beginn des Vorhabens einreichen

Wer ist Fördergeber von Förderung von Forschung, Innovationen und Technologien (ProFIT Brandenburg)?

Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie und Klimaschutz (MWAEK). Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Brandenburg
  • → Fördermittel für Unternehmen
  • → Richtlinie zur Förderung von Investitionen für den Öffentlichen Personennahverkehr (Rili ÖPNV-Invest)
  • → Förderprogramm Kommunaler Straßenbau
  • → Richtlinie zur Förderung der Schienengüterinfrastruktur (Rili SGV-Invest)

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 3.000.000 €
Förderquote
80 %
Förderart
Zuschuss | Darlehen
Förderregion
Brandenburg

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