Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie und Klimaschutz (MWAEK)
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie als Unternehmen oder Forschungseinrichtung Vorhaben der Forschung oder Entwicklung, des Markteintritts, im Bereich Innovation oder Durchführbarkeitsstudien planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzunge eine Förderung bekommen.
Antragsberechtigt sind: Existenzgründer/in, Forschungseinrichtung, Hochschule, Unternehmen.
Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 3.000.000 €.
Antrag vor Beginn des Vorhabens einreichen
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie und Klimaschutz (MWAEK).
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind für Zuschüsse: rechtlich selbstständige, auf Gewinnerzielung ausgerichtete Unternehmen sowie Forschungseinrichtungen mit Sitz oder Betriebsstätte in Brandenburg,für Darlehen: rechtlich selbstständige, auf Gewinnerzielung ausgerichtete Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Brandenburg.
Bei Unternehmen, die die KMU-Definition der EU nicht erfüllen, ist eine Förderung nur im Verbund mit KMU beziehungsweise Forschungseinrichtungen möglich.
Forschungseinrichtungen werden nur im Rahmen eines Verbundes mit mindestens einem Unternehmen aus Brandenburg oder Berlin gefördert.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen das geplante Vorhaben in Brandenburg durchführen.Die geplanten Projektergebnisse müssen eine plausible Grundlage für die Steigerung der unternehmensbezogenen und/oder regionalen Wertschöpfung und Beschäftigung darstellen.Eine Förderung erfolgt nur, wenn Sie das Projekt ohne diese Förderung nicht oder nur mit erheblichem Zeitverlust durchführen können.Maßnahmen in der Phase der Marktvorbereitung und der Markteinführung werden als De-minimis-Beihilfe gewährt.Fördermittel aus Programmen des Bundes, der Europäischen Union sowie landesspezifische Programme müssen Sie vorrangig in Anspruch nehmen.Sie müssen die Gesamtfinanzierung des Vorhabens sichern.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderung von Forschung, Innovationen und Technologien (ProFIT Brandenburg) zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenExistenzgründer/in, Forschungseinrichtung, Hochschule, Unternehmen
Förderbetrag: bis 3.000.000 €. Förderquote: 80 %.
Antrag vor Beginn des Vorhabens einreichen
Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie und Klimaschutz (MWAEK). Quelle: foerderdatenbank.de.
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