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Antrag möglichZuschuss | Darlehen

Förderung von Forschung, Innovationen und Technologien (Pro FIT) – Förderung in Berlin

Fördergeber: Investitionsbank Berlin (IBB)

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 1 Tagen

Wenn Sie als Unternehmen oder Forschungseinrichtung die Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsintensität, insbesondere in den innovationspolitischen Clustern, verstärken wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss oder ein Darlehen erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, soziale Ökonomie, Forschungseinrichtungen.

Was wird gefördert?

Das Land Berlin fördert Einzel- und Verbundprojekte gewerblicher Unternehmen sowie Verbundprojekte zwischen Forschungseinrichtungen und Unternehmen, die auf eine verbesserte Wettbewerbsposition des beteiligten Unternehmens abzielen. Sie erhalten die Förderung für Vorhaben der industriellen Forschung, der experimentellen Entwicklung, des Produktionsaufbaus, der Marktvorbereitung und der Markteinführung sowie der Frühphasenfinanzierung von jungen Technologieunternehmen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für Unternehmen und Forschungseinrichtungen in der Phase der industriellen Forschung, Zuschuss für Forschungseinrichtungen und Nicht- KMU in der Phase der experimentellen Entwicklung oder Darlehen vorrangig für KMU in den Phasen der experimentellen Entwicklung und des Produktionsaufbaus, der Marktvorbereitung und der Markteinführung. Die Höhe der Förderung ist abhängig von Art und Größe des Empfängers sowie der Art des Vorhabens. Sie beträgt maximal 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Die Förderung durch Zuschüsse ist begrenzt auf insgesamt EUR 400.000 pro Projekt beziehungsweise Projektpartner. Die Förderung durch Darlehen kann maximal EUR 1 Million je Projekt betragen. Reichen Sie Ihren Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme per eAntrag bei der Investitionsbank Berlin (IBB) online ein.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 10 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 1.000.000 €.

Frist und Status

Antragstellung jeweils aktuellen Fassungen

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Investitionsbank Berlin (IBB).

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Sozialen Ökonomie und Forschungseinrichtungen mit Sitz beziehungsweise Betriebsstätte in Berlin.

Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) gemäß der KMU -Definition der EU sind Sie allein oder im Verbund mit Unternehmen oder Forschungseinrichtungen antragsberechtigt.

Als größeres Unternehmen stellen Sie Anträge nur im Verbund mit kleinen und mittleren Unternehmen und Forschungseinrichtungen.

Als Forschungseinrichtung sind Sie nur im Verbund mit mindestens einem Unternehmen antragsberechtigt.

Verbundkonstellationen mit Partnern außerhalb Berlins sind ebenfalls möglich.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie führen das Vorhaben in Berlin durch.

Das Vorhaben muss technisch machbar sein.

Es muss ein erkennbares technisches Risiko bestehen.

Das Projekt muss sich am Stand der Technik orientieren beziehungsweise diesen übertreffen.

Die Ergebnisse müssen Sie in Berlin beziehungsweise von Berlin aus verwerten oder mindestens weit überwiegend Ihrer Berliner Betriebsstätte zugutekommen lassen.

Sie müssen die Gesamtfinanzierung des Vorhabens sichern.

Bei der Förderung kleiner und innovativer Unternehmen gemäß Absatz 2.2 der Richtlinie darf Ihre Eintragung ins Handelsregister höchstens 5 Jahre zurückliegen.

Ihr Unternehmen darf nicht durch einen Zusammenschluss gegründet worden sein.

Ihr Unternehmen darf nicht börsennotiert sein und noch keine Gewinne ausgeschüttet haben.

Als größeres Unternehmen können Sie einen Antrag stellen, wenn Ihr Vorhaben Potenziale für nachhaltige Kooperationsbeziehungen mit der regionalen kleinen und mittelständischen Wirtschaft aufweist, zum Aufbau stabiler Wertschöpfungsketten beiträgt sowie Impulse für eine nachhaltige Vernetzung setzt.

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Häufige Fragen zu Förderung von Forschung, Innovationen und Technologien (Pro FIT)

Wer kann Förderung von Forschung, Innovationen und Technologien (Pro FIT) beantragen?

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, soziale Ökonomie, Forschungseinrichtungen

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von Forschung, Innovationen und Technologien (Pro FIT)?

Förderbetrag: bis 1.000.000 €. Förderquote: 10 %.

Bis wann kann man Förderung von Forschung, Innovationen und Technologien (Pro FIT) beantragen?

Antragstellung jeweils aktuellen Fassungen

Wer ist Fördergeber von Förderung von Forschung, Innovationen und Technologien (Pro FIT)?

Fördergeber ist Investitionsbank Berlin (IBB). Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Berlin
  • → Fördermittel für Unternehmen
  • → Berliner Programm für nachhaltige Entwicklung – BENE II
  • → Pre-Seed-Fonds
  • → Soziale Betriebe

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 1.000.000 €
Förderquote
10 %
Förderart
Zuschuss | Darlehen
Förderregion
Berlin

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