Fördergeber: Investitionsbank Berlin (IBB)
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 1 Tagen
Wenn Sie als Unternehmen oder Forschungseinrichtung die Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsintensität, insbesondere in den innovationspolitischen Clustern, verstärken wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss oder ein Darlehen erhalten.
Antragsberechtigt sind: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, soziale Ökonomie, Forschungseinrichtungen.
Die Förderquote beträgt 10 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 1.000.000 €.
Antragstellung jeweils aktuellen Fassungen
Fördergeber und Antragstelle: Investitionsbank Berlin (IBB).
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Sozialen Ökonomie und Forschungseinrichtungen mit Sitz beziehungsweise Betriebsstätte in Berlin.
Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) gemäß der KMU -Definition der EU sind Sie allein oder im Verbund mit Unternehmen oder Forschungseinrichtungen antragsberechtigt.
Als größeres Unternehmen stellen Sie Anträge nur im Verbund mit kleinen und mittleren Unternehmen und Forschungseinrichtungen.
Als Forschungseinrichtung sind Sie nur im Verbund mit mindestens einem Unternehmen antragsberechtigt.
Verbundkonstellationen mit Partnern außerhalb Berlins sind ebenfalls möglich.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie führen das Vorhaben in Berlin durch.
Das Vorhaben muss technisch machbar sein.
Es muss ein erkennbares technisches Risiko bestehen.
Das Projekt muss sich am Stand der Technik orientieren beziehungsweise diesen übertreffen.
Die Ergebnisse müssen Sie in Berlin beziehungsweise von Berlin aus verwerten oder mindestens weit überwiegend Ihrer Berliner Betriebsstätte zugutekommen lassen.
Sie müssen die Gesamtfinanzierung des Vorhabens sichern.
Bei der Förderung kleiner und innovativer Unternehmen gemäß Absatz 2.2 der Richtlinie darf Ihre Eintragung ins Handelsregister höchstens 5 Jahre zurückliegen.
Ihr Unternehmen darf nicht durch einen Zusammenschluss gegründet worden sein.
Ihr Unternehmen darf nicht börsennotiert sein und noch keine Gewinne ausgeschüttet haben.
Als größeres Unternehmen können Sie einen Antrag stellen, wenn Ihr Vorhaben Potenziale für nachhaltige Kooperationsbeziehungen mit der regionalen kleinen und mittelständischen Wirtschaft aufweist, zum Aufbau stabiler Wertschöpfungsketten beiträgt sowie Impulse für eine nachhaltige Vernetzung setzt.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderung von Forschung, Innovationen und Technologien (Pro FIT) zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenUnternehmen der gewerblichen Wirtschaft, soziale Ökonomie, Forschungseinrichtungen
Förderbetrag: bis 1.000.000 €. Förderquote: 10 %.
Antragstellung jeweils aktuellen Fassungen
Fördergeber ist Investitionsbank Berlin (IBB). Quelle: foerderdatenbank.de.
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