Förderung von Forschung, Innovationen und Technologien (Pro FIT) – Förderung in Berlin
Fördergeber: Investitionsbank Berlin (IBB)
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 9 Tagen
Wenn Sie als Unternehmen oder Forschungseinrichtung die Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsintensität, insbesondere in den innovationspolitischen Clustern, verstärken wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss oder ein Darlehen erhalten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, soziale Ökonomie, Forschungseinrichtungen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 1.000.000 €.
Frist und Status
Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Investitionsbank Berlin (IBB).
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Sozialen Ökonomie und Forschungseinrichtungen mit Sitz beziehungsweise Betriebsstätte in Berlin.
Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) gemäß der KMU -Definition der EU sind Sie allein oder im Verbund mit Unternehmen oder Forschungseinrichtungen antragsberechtigt.
Als größeres Unternehmen stellen Sie Anträge nur im Verbund mit kleinen und mittleren Unternehmen und Forschungseinrichtungen.
Als Forschungseinrichtung sind Sie nur im Verbund mit mindestens einem Unternehmen antragsberechtigt.
Verbundkonstellationen mit Partnern außerhalb Berlins sind ebenfalls möglich.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie führen das Vorhaben in Berlin durch.
Das Vorhaben muss technisch machbar sein.
Es muss ein erkennbares technisches Risiko bestehen.
Das Projekt muss sich am Stand der Technik orientieren beziehungsweise diesen übertreffen.
Die Ergebnisse müssen Sie in Berlin beziehungsweise von Berlin aus verwerten oder mindestens weit überwiegend Ihrer Berliner Betriebsstätte zugutekommen lassen.
Sie müssen die Gesamtfinanzierung des Vorhabens sichern.
Bei der Förderung kleiner und innovativer Unternehmen gemäß Absatz 2.2 der Richtlinie darf Ihre Eintragung ins Handelsregister höchstens 5 Jahre zurückliegen.
Ihr Unternehmen darf nicht durch einen Zusammenschluss gegründet worden sein.
Ihr Unternehmen darf nicht börsennotiert sein und noch keine Gewinne ausgeschüttet haben.
Als größeres Unternehmen können Sie einen Antrag stellen, wenn Ihr Vorhaben Potenziale für nachhaltige Kooperationsbeziehungen mit der regionalen kleinen und mittelständischen Wirtschaft aufweist, zum Aufbau stabiler Wertschöpfungsketten beiträgt sowie Impulse für eine nachhaltige Vernetzung setzt.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung von Forschung, Innovationen und Technologien (Pro FIT)
Wer kann Förderung von Forschung, Innovationen und Technologien (Pro FIT) beantragen?
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, soziale Ökonomie, Forschungseinrichtungen
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von Forschung, Innovationen und Technologien (Pro FIT)?
Förderbetrag: bis 1.000.000 €. Förderquote: 80 %.
Bis wann kann man Förderung von Forschung, Innovationen und Technologien (Pro FIT) beantragen?
Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden.
Wer ist Fördergeber von Förderung von Forschung, Innovationen und Technologien (Pro FIT)?
Fördergeber ist Investitionsbank Berlin (IBB). Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 1.000.000 €
- Förderquote
- 80 %
- Förderart
- Zuschuss | Darlehen
- Förderregion
- Berlin