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Antrag möglichZuschuss

Förderung von Ferien- und Freizeitmaßnahmen mit Kindern und Jugendlichen (Jugendferienwerksrichtlinie) – Förderung in Schleswig-Holstein

Fördergeber: Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie als Jugendamt Kindern und Jugendlichen aus finanziell leistungsschwachen Familien die Teilnahme an Ferien- und Freizeitmaßnahmen und gering verdienenden oder kinderreichen Familien einen Familienurlaub mit ihren Kindern ermöglichen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Familien und Erziehungsberechtigte aus finanziell leistungsschwachen Familien.

Was wird gefördert?

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie als Jugendamt bei Ferien- und Freizeitmaßnahmen für Kinder und Jugendliche (Jugendferienwerkskinder) aus finanziell leistungsschwachen Familien sowie bei Familienurlauben gering verdienender oder kinderreicher Familien. Zielgruppe der Förderung sind Familien und Erziehungsberechtigte, die Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII), Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten,deren regelmäßiges Nettoeinkommen 180 Prozent der geltenden Sozialhilfesätze nicht übersteigt oderdie 3 oder mehr Kinder haben und über ein regelmäßiges Nettoeinkommen von höchstens 230 Prozent der geltenden Sozialhilfesätze verfügen. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bei Ferienwerksmaßnahmen bis zu EUR 12,00 je Tag und teilnehmendem Jugendferienwerkskind und berücksichtigungsfähiger Betreuungskraft,Familienurlauben bis zu EUR 18,00 je Familienmitglied und Reisetag, jedoch höchstens 65 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben des Familienurlaubs. Richten Sie bitte Ihren Antrag bis spätestens zum 31.1. des jeweiligen Haushaltsjahres an das Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung, Landesjugendamt. Familien oder Erziehungsberechtigte können ihren Familienurlaub bis zum 31.10. eines Jahres bei Ihnen als zuständigem Jugendamt beantragen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 65 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 12 €.

Frist und Status

Anträge müssen bis zum 31. Januar des jeweiligen Haushaltsjahres eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind die Jugendämter der Kreise und kreisfreien Städte in Schleswig-Holstein, der Großen kreisangehörigen Stadt Norderstedt sowie der Landesjugendring Schleswig-Holstein e.V.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Der örtliche Träger der Maßnahme muss sich in angemessener Höhe finanziell beteiligen (außer bei Familienurlauben).

Zusätzlich kann die jeweilige Kommune an der Finanzierung beteiligt werden.Die geförderten Familien müssen sich mit bis zu EUR 9,70 pro Jugendferienwerkskind und Tag an der Maßnahme beteiligen.

Bei finanziell besonders leistungsschwachen Familien kann auf die Erhebung eines Teilnahmebeitrages ganz oder teilweise verzichtet werden, wenn die Belastung nicht zumutbar ist und die Förderung für die Entwicklung des jungen Menschen erforderlich ist (außer bei Familienurlauben).Mit der Landeszuwendung, die außer bei Familienurlauben höchstens ein Drittel der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben betragen darf, muss die Gesamtfinanzierung der Maßnahmen sichergestellt sein.Die Ferien- und Freizeitmaßnahmen mit Kindern und Jugendlichen müssen normalerweise mindestens 7 Tage einschließlich An- und Abreisetag und dürfen höchstens 21 Tage einschließlich An- und Abreisetag dauern.

In Einzelfällen kann die Mindestdauer auf 5 Tage (3 Tage zuzüglich An- und Abreisetag) unterschritten werden.Familienurlaube müssen mindestens 5 Tage einschließlich An- und Abreisetag und höchstens 14 Tage einschließlich An- und Abreisetag dauern.

Die maximale Dauer von 14 Tagen pro Jahr kann höchstens auf 2 Urlaube pro Familie aufgeteilt werden.Je nach Größe der Gruppe können Betreuungskräfte in die Förderung einbezogen werden.Die Ferienwerkskinder und Familien müssen ihren Hauptwohnsitz in Schleswig-Holstein haben.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderung von Ferien- und Freizeitmaßnahmen mit Kindern und Jugendlichen (Jugendferienwerksrichtlinie)"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderung von Ferien- und Freizeitmaßnahmen mit Kindern und Jugendlichen (Jugendferienwerksrichtlinie) zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

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Häufige Fragen zu Förderung von Ferien- und Freizeitmaßnahmen mit Kindern und Jugendlichen (Jugendferienwerksrichtlinie)

Wer kann Förderung von Ferien- und Freizeitmaßnahmen mit Kindern und Jugendlichen (Jugendferienwerksrichtlinie) beantragen?

Familien und Erziehungsberechtigte aus finanziell leistungsschwachen Familien

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von Ferien- und Freizeitmaßnahmen mit Kindern und Jugendlichen (Jugendferienwerksrichtlinie)?

Förderbetrag: bis 12 €. Förderquote: 65 %.

Bis wann kann man Förderung von Ferien- und Freizeitmaßnahmen mit Kindern und Jugendlichen (Jugendferienwerksrichtlinie) beantragen?

Anträge müssen bis zum 31. Januar des jeweiligen Haushaltsjahres eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Förderung von Ferien- und Freizeitmaßnahmen mit Kindern und Jugendlichen (Jugendferienwerksrichtlinie)?

Fördergeber ist Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung. Quelle: foerderdatenbank.de.

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  • → Fördermittel Schleswig-Holstein
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  • → Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 - Nachhaltige Stadtentwicklung und nachhaltige städtische Mobilität
  • → IB.SH Kommunaldarlehen zukunftsfähige Infrastruktur
  • → IB.SH Betriebsmitteldarlehen

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 12 €
Förderquote
65 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Schleswig-Holstein

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