Fördergeber: Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie als Jugendamt Kindern und Jugendlichen aus finanziell leistungsschwachen Familien die Teilnahme an Ferien- und Freizeitmaßnahmen und gering verdienenden oder kinderreichen Familien einen Familienurlaub mit ihren Kindern ermöglichen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Antragsberechtigt sind: Familien und Erziehungsberechtigte aus finanziell leistungsschwachen Familien.
Die Förderquote beträgt 65 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 12 €.
Anträge müssen bis zum 31. Januar des jeweiligen Haushaltsjahres eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind die Jugendämter der Kreise und kreisfreien Städte in Schleswig-Holstein, der Großen kreisangehörigen Stadt Norderstedt sowie der Landesjugendring Schleswig-Holstein e.V.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Der örtliche Träger der Maßnahme muss sich in angemessener Höhe finanziell beteiligen (außer bei Familienurlauben).
Zusätzlich kann die jeweilige Kommune an der Finanzierung beteiligt werden.Die geförderten Familien müssen sich mit bis zu EUR 9,70 pro Jugendferienwerkskind und Tag an der Maßnahme beteiligen.
Bei finanziell besonders leistungsschwachen Familien kann auf die Erhebung eines Teilnahmebeitrages ganz oder teilweise verzichtet werden, wenn die Belastung nicht zumutbar ist und die Förderung für die Entwicklung des jungen Menschen erforderlich ist (außer bei Familienurlauben).Mit der Landeszuwendung, die außer bei Familienurlauben höchstens ein Drittel der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben betragen darf, muss die Gesamtfinanzierung der Maßnahmen sichergestellt sein.Die Ferien- und Freizeitmaßnahmen mit Kindern und Jugendlichen müssen normalerweise mindestens 7 Tage einschließlich An- und Abreisetag und dürfen höchstens 21 Tage einschließlich An- und Abreisetag dauern.
In Einzelfällen kann die Mindestdauer auf 5 Tage (3 Tage zuzüglich An- und Abreisetag) unterschritten werden.Familienurlaube müssen mindestens 5 Tage einschließlich An- und Abreisetag und höchstens 14 Tage einschließlich An- und Abreisetag dauern.
Die maximale Dauer von 14 Tagen pro Jahr kann höchstens auf 2 Urlaube pro Familie aufgeteilt werden.Je nach Größe der Gruppe können Betreuungskräfte in die Förderung einbezogen werden.Die Ferienwerkskinder und Familien müssen ihren Hauptwohnsitz in Schleswig-Holstein haben.
Antragsentwurf für dieses Programm
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
0/500 Zeichen
Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderung von Ferien- und Freizeitmaßnahmen mit Kindern und Jugendlichen (Jugendferienwerksrichtlinie) zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenFamilien und Erziehungsberechtigte aus finanziell leistungsschwachen Familien
Förderbetrag: bis 12 €. Förderquote: 65 %.
Anträge müssen bis zum 31. Januar des jeweiligen Haushaltsjahres eingereicht werden.
Fördergeber ist Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung. Quelle: foerderdatenbank.de.
Programm im Blick behalten
Merken & passende Alternativen findenKostenloses Konto: Programme merken, Fristen im Überblick und passende Alternativen für Ihr Vorhaben.
Welche Programme passen noch? Schnellcheck starten →