Dieses Programm ist ausgelaufen.
Neue Anträge sind derzeit nicht möglich. Prüfen Sie beim Fördergeber, ob ein Nachfolgeprogramm existiert – oder sehen Sie passende aktuelle Programme unter Fördermittel Brandenburg.
Familienzentren-Förderrichtlinie – Förderung in Brandenburg
Fördergeber: Ministerium für Gesundheit und Soziales Brandenburg
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Familienzentren bieten Unterstützung, Information und Begegnung für Familien in unterschiedlichen Lebenslagen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Familien in unterschiedlichen Lebenslagen, Schwangere, Alleinerziehende, Familien mit pflegebedürftigen Angehörigen.
Was wird gefördert?
Frist und Status
Das Programm ist derzeit ausgelaufen.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Gesundheit und Soziales Brandenburg.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Familienzentren-Förderrichtlinie
Wer kann Familienzentren-Förderrichtlinie beantragen?
Familien in unterschiedlichen Lebenslagen, Schwangere, Alleinerziehende, Familien mit pflegebedürftigen Angehörigen
Bis wann kann man Familienzentren-Förderrichtlinie beantragen?
Aktuelle Antragsfrist: 18. Dezember 2025.
Wer ist Fördergeber von Familienzentren-Förderrichtlinie?
Fördergeber ist Ministerium für Gesundheit und Soziales Brandenburg. Quelle: msgiv_brandenburg.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderart
- Zuschuss
- Antragsfrist
- 18. Dezember 2025
- Förderregion
- Brandenburg