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Familienzentren-Förderrichtlinie – Förderung in Brandenburg

Fördergeber: Ministerium für Gesundheit und Soziales Brandenburg

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Familienzentren bieten Unterstützung, Information und Begegnung für Familien in unterschiedlichen Lebenslagen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Familien in unterschiedlichen Lebenslagen, Schwangere, Alleinerziehende, Familien mit pflegebedürftigen Angehörigen.

Was wird gefördert?

Familienzentren sind Orte, an denen Familien Unterstützung, Information und Begegnung finden. Sie helfen, den Alltag zu erleichtern und zeigen Wege auf, wie finanzielle Hilfen wie Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen zur Bildung und Teilhabe genutzt werden können. Familien profitieren von konkreter Unterstützung, zum Beispiel beim Ausfüllen von Anträgen, von Beratungsangeboten, offenen Treffs, Kursen und Projekten. Familienzentren verbinden Menschen, Generationen und Kulturen vor Ort, fördern Teilhabe und stärken Familien in unterschiedlichen Lebenslagen. Sie sind offene Begegnungsstätten und richten sich insbesondere an Familien in vielfältigen Lebenssituationen, etwa an Schwangere, Alleinerziehende oder Familien mit pflegebedürftigen Angehörigen.

Frist und Status

Das Programm ist derzeit ausgelaufen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Gesundheit und Soziales Brandenburg.

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Häufige Fragen zu Familienzentren-Förderrichtlinie

Wer kann Familienzentren-Förderrichtlinie beantragen?

Familien in unterschiedlichen Lebenslagen, Schwangere, Alleinerziehende, Familien mit pflegebedürftigen Angehörigen

Bis wann kann man Familienzentren-Förderrichtlinie beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 18. Dezember 2025.

Wer ist Fördergeber von Familienzentren-Förderrichtlinie?

Fördergeber ist Ministerium für Gesundheit und Soziales Brandenburg. Quelle: msgiv_brandenburg.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderart
Zuschuss
Antragsfrist
18. Dezember 2025
Förderregion
Brandenburg