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Zuschüsse für Familienferienreisen – Förderung in Brandenburg

Fördergeber: Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV)

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 9 Tagen

Das Land Brandenburg unterstützt Familien mit geringem Einkommen durch Zuschüsse zu Familienferienreisen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Familien mit geringem Einkommen.

Was wird gefördert?

Das Land Brandenburg unterstützt Sie als Familie mit geringem Einkommen durch Zuschüsse zu Familienferienreisen. Als Familie mit besonderen Belastungssituationen wie zum Beispiel Alleinerziehende, Familie mit einem behinderten Familienmitglied oder mit Migrationshintergrund werden Sie besonders berücksichtigt. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt EUR 10,00 pro Übernachtung für jedes mitreisende Familienmitglied. Richten Sie bitte Ihren Antrag einschließlich einer Buchungsbestätigung mindestens 6 Wochen vor Reisebeginn an das Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV).

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei ab 10 €.

Frist und Status

Antragstellung oder im Vormonat Arbeitslosengeld II, Sozialgeld und/oder Leistungen für Bildung und Teilhabe nach Sozialgesetzbuch II, Sozialhilfe nach Sozialgesetzbuch XII, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Wohngeldgesetz erhalten

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV).

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Sie als Familie mit Wohnsitz oder ständigem Aufenthalt im Land Brandenburg.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Förderfähig sind alle Lebensformen des privaten Zusammenlebens mit Kindern, für die Leistungen nach dem Bundeskindergeldgesetz bezogen werden.

Gefördert werden nur Familienmitglieder mit Wohnsitz oder ständigem Aufenthalt in Brandenburg.

Ihr Aufenthalt am Ferienort soll mindestens 2 und höchstens 13 Übernachtungen betragen.

Es muss sich um ein Ferienquartier handeln, das als Beherbergungsbetrieb oder Ferienunterkunft betrieben wird.

Dazu zählen auch gemietete Wohnwagen, Wohnmobile oder Zeltplätze.

Ausgeschlossen sind Unterkünfte bei Verwandten, in einer privaten Wohnung oder mit privaten Wohnwagen beziehungsweise Wohnmobilen.

Ihr monatliches Einkommen darf 150 Prozent der pauschalierten Regelleistungen des Arbeitslosengeldes II und des Sozialgeldes (zuzüglich der Kosten für Unterkunft und Heizung) nicht überschreiten.

Eine Einkommensprüfung entfällt, wenn Sie im Monat der Antragstellung oder im Vormonat Arbeitslosengeld II, Sozialgeld und/oder Leistungen für Bildung und Teilhabe nach Sozialgesetzbuch II, Sozialhilfe nach Sozialgesetzbuch XII, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Wohngeldgesetz erhalten.

Erforderliche Unterlagen

  • Buchungsbestätigung

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Häufige Fragen zu Zuschüsse für Familienferienreisen

Wer kann Zuschüsse für Familienferienreisen beantragen?

Familien mit geringem Einkommen

Wie hoch ist die Förderung bei Zuschüsse für Familienferienreisen?

Förderbetrag: ab 10 €.

Bis wann kann man Zuschüsse für Familienferienreisen beantragen?

Antragstellung oder im Vormonat Arbeitslosengeld II, Sozialgeld und/oder Leistungen für Bildung und Teilhabe nach Sozialgesetzbuch II, Sozialhilfe nach Sozialgesetzbuch XII, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Wohngeldgesetz erhalten

Wer ist Fördergeber von Zuschüsse für Familienferienreisen?

Fördergeber ist Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV). Quelle: foerderdatenbank.de.

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Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 10 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Brandenburg