Fördergeber: Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV)
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 55 Tagen
Das Land Brandenburg unterstützt Familien mit geringem Einkommen durch Zuschüsse zu Familienferienreisen.
Antragsberechtigt sind: Familien mit geringem Einkommen.
Der Förderbetrag liegt bei ab 10 €.
Antragstellung oder im Vormonat Arbeitslosengeld II, Sozialgeld und/oder Leistungen für Bildung und Teilhabe nach Sozialgesetzbuch II, Sozialhilfe nach Sozialgesetzbuch XII, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Wohngeldgesetz erhalten
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV).
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
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Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind Sie als Familie mit Wohnsitz oder ständigem Aufenthalt im Land Brandenburg.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Förderfähig sind alle Lebensformen des privaten Zusammenlebens mit Kindern, für die Leistungen nach dem Bundeskindergeldgesetz bezogen werden.
Gefördert werden nur Familienmitglieder mit Wohnsitz oder ständigem Aufenthalt in Brandenburg.
Ihr Aufenthalt am Ferienort soll mindestens 2 und höchstens 13 Übernachtungen betragen.
Es muss sich um ein Ferienquartier handeln, das als Beherbergungsbetrieb oder Ferienunterkunft betrieben wird.
Dazu zählen auch gemietete Wohnwagen, Wohnmobile oder Zeltplätze.
Ausgeschlossen sind Unterkünfte bei Verwandten, in einer privaten Wohnung oder mit privaten Wohnwagen beziehungsweise Wohnmobilen.
Ihr monatliches Einkommen darf 150 Prozent der pauschalierten Regelleistungen des Arbeitslosengeldes II und des Sozialgeldes (zuzüglich der Kosten für Unterkunft und Heizung) nicht überschreiten.
Eine Einkommensprüfung entfällt, wenn Sie im Monat der Antragstellung oder im Vormonat Arbeitslosengeld II, Sozialgeld und/oder Leistungen für Bildung und Teilhabe nach Sozialgesetzbuch II, Sozialhilfe nach Sozialgesetzbuch XII, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Wohngeldgesetz erhalten.
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Jetzt Projekt prüfenFamilien mit geringem Einkommen
Förderbetrag: ab 10 €.
Antragstellung oder im Vormonat Arbeitslosengeld II, Sozialgeld und/oder Leistungen für Bildung und Teilhabe nach Sozialgesetzbuch II, Sozialhilfe nach Sozialgesetzbuch XII, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Wohngeldgesetz erhalten
Fördergeber ist Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV). Quelle: foerderdatenbank.de.
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