Zuschüsse für Familienferienreisen – Förderung in Brandenburg
Fördergeber: Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV)
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 60 Tagen
Das Land Brandenburg unterstützt Familien mit geringem Einkommen durch Zuschüsse zu Familienferienreisen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Familien mit geringem Einkommen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei ab 10 €.
Frist und Status
Antrag mindestens 6 Wochen vor Reisebeginn stellen.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV).
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Familien mit Wohnsitz oder ständigem Aufenthalt im Land Brandenburg.
Gefördert werden nur Familienmitglieder mit Wohnsitz in Brandenburg.
Erforderliche Unterlagen
- Buchungsbestätigung
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Zuschüsse für Familienferienreisen
Wer kann Zuschüsse für Familienferienreisen beantragen?
Familien mit geringem Einkommen
Wie hoch ist die Förderung bei Zuschüsse für Familienferienreisen?
Förderbetrag: ab 10 €.
Bis wann kann man Zuschüsse für Familienferienreisen beantragen?
Antrag mindestens 6 Wochen vor Reisebeginn stellen.
Wer ist Fördergeber von Zuschüsse für Familienferienreisen?
Fördergeber ist Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV). Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- ab 10 €
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Brandenburg