Fördergeber: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie in Niedersachsen Erholungsurlaube und Freizeiten für Familien anbieten wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Sozialverbände, Familien.
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei 15 € – 400 €.
Fördergeber und Antragstelle: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
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Antragsberechtigt sind die Mitgliedsverbände der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (LAG FW) und der Arbeitsgemeinschaft der Familienverbände in Niedersachsen (AGF) als Erstempfänger.
Sie können die Zuwendungen an einen oder mehrere Letztempfänger als Maßnahmenträger weiterleiten.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Das Einkommen der unterstützten Familien darf bestimmte Grenzen nicht übersteigen.Die Familien müssen ihren Wohnsitz in Niedersachsen haben.Wenn es begründet werden kann, können auch Großeltern in die Förderung einbezogen werden.Bitte beachten Sie bei der Förderung von Familienurlauben: Es muss sich um einen Erholungsaufenthalt von normalerweise 7 bis 14 Tagen in einer Familienferienstätte gemeinnütziger Träger, in einer für Familienferien eingerichteten Jugendherberge oder in einer anderen geeigneten familiengerechten Einrichtung, auf einem Bauernhof oder Campingplatz in Deutschland handeln.Es wird jährlich 1 Erholungsurlaub pro Familie gefördert.
Bei der Förderung von Familienfreizeiten beachten Sie bitte Folgendes: Es muss sich um eine Familienfreizeit mit mindestens 3 teilnehmenden Familien mit bis zu 7 Übernachtungen handeln.Die Familienfreizeiten müssen in für Gruppenveranstaltungen geeigneten Familienferienstätten, Heimvolkshochschulen, Jugendbildungsstätten, Schullandheimen oder ähnlichen Einrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden.Normalerweise sollen mindestens 7 Familien teilnehmen.Es müssen pro Aufenthaltstag (An- und Abreisetag ausgenommen) mindestens 4 Zeitstunden der Eltern- und Familienbildung angeboten werden.Ein Bildungs- und Betreuungsangebot für Kinder ist sicherzustellen.Sie bekommen keine Förderung für hauptsächlich religiöse oder nicht familienbezogene Familienfreizeiten.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenSozialverbände, Familien
Förderbetrag: 15 € – 400 €. Förderquote: 100 %.
Fördergeber ist Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung. Quelle: foerderdatenbank.de.
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