Fördergeber: Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie in Ihrer Beratungsstelle für Familien Fachkräfte einstellen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Familienberatungsstellen, die Fachkräfte einstellen möchten.
Anträge sind bis spätestens zum 1.11. für das folgende Kalenderjahr einzureichen.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege oder angeschlossene Verbände oder Träger,Kirchen oder gleichgestellte Körperschaften oder Anstalt endes öffentlichen Rechts sowieGemeinden oder Gemeindeverbände in Nordrhein-Westfalen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Ihre Beratungsarbeit muss unentgeltlich erfolgen.Sie müssen eine Bestätigung des Jugendamtes vorlegen, dass Ihre Beratungsstelle ein inhaltlich abgestimmtes Angebot im System der kommunalen Jugendhilfe ist.Sie müssen verbindliche Vereinbarungen über die Vernetzung und Kooperation mit anderen kinder- und familienbezogenen Einrichtungen mit mindestens 3 Einrichtungen aus mindestens 2 Bereichen treffen.Neben der fallbezogenen Arbeit müssen Sie präventive Angebote zur Stärkung der Erziehungs- und Beziehungskompetenz und der besseren Früherkennung von sozialen Problemen für Kinder, Jugendliche und Eltern sowie für Multiplikatoren durchführen.Sie müssen ein Konzept zur Kooperation mit Selbsthilfegruppen, Verbänden und Nutzung von ehrenamtlichen Strukturen nachweisen.Sie müssen als Zielgruppen entweder Eltern vor, in oder nach der Trennung und Scheidung oder Alleinerziehende mit einem Beratungsanteil (abgeschlossene Fälle) von 25 Prozent berücksichtigen, wenn Sie einen Schwerpunkt in der fallbezogenen Arbeit auf komplexe Erziehungsprobleme und soziale Problemgruppen richten.Als Beratungsstelle eines freien Trägers müssen Sie, abhängig von der Art der Beratung, die jeweils erforderliche Anzahl von Fachkräften gewährleisten und sicherstellen, dass die jeweils erforderliche Gesamtarbeitszeit erreicht wird.
Antragsentwurf für dieses Programm
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
0/500 Zeichen
Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderung von Familienberatungsstellen zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenFamilienberatungsstellen, die Fachkräfte einstellen möchten
Anträge sind bis spätestens zum 1.11. für das folgende Kalenderjahr einzureichen.
Fördergeber ist Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen. Quelle: foerderdatenbank.de.
Programm im Blick behalten
Merken & passende Alternativen findenKostenloses Konto: Programme merken, Fristen im Überblick und passende Alternativen für Ihr Vorhaben.
Welche Programme passen noch? Schnellcheck starten →