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Antrag möglichZuschuss

Förderung von Familienberatungsstellen – Förderung in Nordrhein-Westfalen

Fördergeber: Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie in Ihrer Beratungsstelle für Familien Fachkräfte einstellen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Familienberatungsstellen, die Fachkräfte einstellen möchten.

Was wird gefördert?

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Familienberatungsstellen bei der Beschäftigung von Fachkräften und von Sekretariatskräften. Sie erhalten die Förderung für Beratungsstellen für Kinder, Jugendliche und Eltern,Ehe- und Lebensberatungsstellen,integrierte Beratungsstellen,Einrichtungen mit besonderem Beratungsschwerpunkt sowieAnlauf- und Beratungsstellen bei Misshandlung, Vernachlässigung und sexuellem Missbrauch von Kindern. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses wird jährlich neu festgesetzt. Ihren Antrag richten Sie bis spätestens zum 1.11. für das folgende Kalenderjahr an den zuständigen Landschaftsverband Rheinland (LVR). Wenn Sie eine Beratungsstelle neu einrichten wollen, stellen Sie Ihren Antrag spätestens 3 Monate vor dem beantragten Förderbeginn.

Frist und Status

Anträge sind bis spätestens zum 1.11. für das folgende Kalenderjahr einzureichen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege oder angeschlossene Verbände oder Träger,Kirchen oder gleichgestellte Körperschaften oder Anstalt endes öffentlichen Rechts sowieGemeinden oder Gemeindeverbände in Nordrhein-Westfalen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Ihre Beratungsarbeit muss unentgeltlich erfolgen.Sie müssen eine Bestätigung des Jugendamtes vorlegen, dass Ihre Beratungsstelle ein inhaltlich abgestimmtes Angebot im System der kommunalen Jugendhilfe ist.Sie müssen verbindliche Vereinbarungen über die Vernetzung und Kooperation mit anderen kinder- und familienbezogenen Einrichtungen mit mindestens 3 Einrichtungen aus mindestens 2 Bereichen treffen.Neben der fallbezogenen Arbeit müssen Sie präventive Angebote zur Stärkung der Erziehungs- und Beziehungskompetenz und der besseren Früherkennung von sozialen Problemen für Kinder, Jugendliche und Eltern sowie für Multiplikatoren durchführen.Sie müssen ein Konzept zur Kooperation mit Selbsthilfegruppen, Verbänden und Nutzung von ehrenamtlichen Strukturen nachweisen.Sie müssen als Zielgruppen entweder Eltern vor, in oder nach der Trennung und Scheidung oder Alleinerziehende mit einem Beratungsanteil (abgeschlossene Fälle) von 25 Prozent berücksichtigen, wenn Sie einen Schwerpunkt in der fallbezogenen Arbeit auf komplexe Erziehungsprobleme und soziale Problemgruppen richten.Als Beratungsstelle eines freien Trägers müssen Sie, abhängig von der Art der Beratung, die jeweils erforderliche Anzahl von Fachkräften gewährleisten und sicherstellen, dass die jeweils erforderliche Gesamtarbeitszeit erreicht wird.

Erforderliche Unterlagen

  • Bestätigung des Jugendamtes,Konzept zur Kooperation mit Selbsthilfegruppen

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderung von Familienberatungsstellen"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

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Häufige Fragen zu Förderung von Familienberatungsstellen

Wer kann Förderung von Familienberatungsstellen beantragen?

Familienberatungsstellen, die Fachkräfte einstellen möchten

Bis wann kann man Förderung von Familienberatungsstellen beantragen?

Anträge sind bis spätestens zum 1.11. für das folgende Kalenderjahr einzureichen.

Wer ist Fördergeber von Förderung von Familienberatungsstellen?

Fördergeber ist Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

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  • → Kommunaldarlehen
  • → LVR-Budget für Arbeit – Aktion Inklusion
  • → Darlehen für mittelständische Unternehmen in Nordrhein-Westfalen

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