Förderung von Denkmalschutzmaßnahmen für Privatpersonen oder juristische Personen des privaten Rechts – Förderung in Nordrhein-Westfalen
Fördergeber: Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Besitzen Sie ein Denkmal in Nordrhein-Westfalen und planen Sanierungen? Das Land unterstützt Sie mit einem Zuschuss von 50 % Ihrer Kosten für Erhalt und Instandsetzung.
Für den Erhalt eines Baudenkmals in Nordrhein-Westfalen können Sie Geld erhalten. Das Land übernimmt die Hälfte Ihrer förderfähigen Ausgaben. Das Ziel ist es, kulturelles Erbe für die Zukunft zu bewahren. Sie erhalten Zuschüsse für Aufwendungen, die der Erhaltung, Sicherung und denkmalgerechten Nutzung von Denkmalen dienen, unter anderem für: Instandsetzung und Restaurierung historischer BausubstanzSicherungs- und FreilegungsmaßnahmenRestaurierung von Fenstern, Fassaden, Dächern und Bauteilenwissenschaftliche Untersuchung und DokumentationPräsentation und Vermittlung von Denkmalen Im Mittelpunkt stehen denkmalbedingte Ausgaben – also solche, die ausschließlich aufgrund der Denkmaleigenschaft entstehen. Die Höhe der Förderung beträgt in der Regel 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Förderhöchstbetrag liegt grundsätzlich bei 350.000 EUR. In besonderen Ausnahmefällen kann das Land höhere Beträge oder Prozentsätze bewilligen. Ein Rechtsanspruch auf die Fördermittel besteht jedoch nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen. Sie erhalten keine Förderung, wenn Ihre Ausgaben die Bagatellgrenzen unterschreiten. Diese Grenze liegt im außergemeindlichen Bereich bei 10.000 EUR. Im gemeindlichen Bereich liegt sie bei 50.000 EUR. Bürgerschaftliches Engagement in Form von freiwilliger Arbeit ist als fiktive Ausgabe anrechenbar. Dafür können Sie 20,00 EUR je Arbeitsstunde ansetzen. Freiwillige Leistungen von Fachfirmen können mit 70 % der Kostenwerte einbezogen werden.
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei 10.000 € – 350.000 €.
Frist und Status
Die Vorbereitung erfolgt jährlich für das Folgejahr in Nordrhein-Westfalen (NRW). Aktuelle Termine finden Sie im Online-Portal.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Folgende Voraussetzungen müssen Sie erfüllen: Sie sind Eigentümer oder rechtmäßiger Besitzer des Denkmals in Nordrhein-Westfalen.Ihr Vorhaben dient dem Erhalt, der Erforschung oder der Präsentation eines Denkmals.Das Denkmal ist nach dem Denkmalschutzgesetz NRW offiziell anerkannt.Sie haben mit dem Vorhaben noch nicht begonnen.
Als Beginn gilt der Abschluss von Lieferverträgen oder Leistungsverträgen.
Vorbereitende Untersuchungen oder Verkehrssicherungsmaßnahmen gelten nicht als Beginn des Vorhabens.
weitere Informationen Sie benötigen folgende Unterlagen für die Antragstellung: Online-Förderantrag im Portal von Nordrhein-Westfalen (NRW) (siehe weiterführende Links).Denkmalrechtliche Erlaubnis (sofern gesetzlich erforderlich).Kostenberechnung oder Kostenvoranschläge für die geplanten Arbeiten.Nachweise über die denkmalbedingten Mehrausgaben.
Erforderliche Unterlagen
Online-Förderantrag im Portal von Nordrhein-Westfalen (NRW),Denkmalrechtliche Erlaubnis (sofern gesetzlich erforderlich),Kostenberechnung oder Kostenvoranschläge für die geplanten Arbeiten,Nachweise über die denkmalbedingten Mehrausgaben
Antragsentwurf für dieses Programm
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