Förderung von Denkmalschutzmaßnahmen für Kirchen, Religionsgemeinschaften oder Kommunen – Förderung in Nordrhein-Westfalen
Fördergeber: Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Möchten Sie als Kirche oder Kommune ein Denkmal in Nordrhein-Westfalen erhalten? Das Land unterstützt Sie mit Zuschüssen für Instandsetzung, Forschung und Präsentation Ihrer Denkmäler.
Wenn Sie Maßnahmen zum Erhalt eines Denkmals planen, können Sie eine Förderung erhalten. Das Land unterstützt Sie dabei, historisch wertvolle Bausubstanz für die Zukunft zu sichern. Sie erhalten Zuschüsse für Aufwendungen, die der Erhaltung, Sicherung und denkmalgerechten Nutzung von Denkmalen dienen, unter anderem für: Instandsetzung und Restaurierung historischer BausubstanzSicherungs- und FreilegungsmaßnahmenRestaurierung von Fenstern, Fassaden, Dächern und Bauteilenwissenschaftliche Untersuchung und DokumentationPräsentation und Vermittlung von Denkmalen Im Mittelpunkt stehen denkmalbedingte Ausgaben – also solche, die ausschließlich aufgrund der Denkmaleigenschaft entstehen. Die Höhe der Förderung beträgt in der Regel 30 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Förderhöchstbetrag liegt grundsätzlich bei 350.000 EUR. In besonderen Ausnahmefällen kann das Land höhere Beträge oder Prozentsätze bewilligen. Ein Rechtsanspruch auf die Fördermittel besteht jedoch nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen. Sie erhalten keine Förderung, wenn Ihre Ausgaben die Bagatellgrenzen unterschreiten. Diese Grenzen liegen für Kirchen und Religionsgemeinschaften bei 25.000 EUR. Für Maßnahmen im gemeindlichen Bereich (Kommunen) liegt die Grenze bei 50.000 EUR. Bürgerschaftliches Engagement in Form von freiwilliger Arbeit ist als fiktive Ausgabe anrechenbar. Dafür können Sie 20,00 EUR je Arbeitsstunde ansetzen. Freiwillige Leistungen von Fachfirmen können mit 70 % der Kostenwerte einbezogen werden.
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 30 %. Der Förderbetrag liegt bei 25.000 € – 350.000 €.
Frist und Status
Aktuelle Termine finden Sie im Online-Portal.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Folgende Voraussetzungen müssen Sie erfüllen: Sie sind Eigentümer oder rechtmäßiger Besitzer des Denkmals in Nordrhein-Westfalen.Ihr Vorhaben dient dem Erhalt, der Erforschung oder der Präsentation eines Denkmals.Das Denkmal ist nach dem Denkmalschutzgesetz NRW offiziell anerkannt.Sie stellen die Gesamtfinanzierung des Vorhabens sicher.Sie haben mit dem Vorhaben noch nicht begonnen.
Als Beginn gilt der Abschluss von Lieferverträgen oder Leistungsverträgen.
Vorbereitende Untersuchungen oder Verkehrssicherungsmaßnahmen gelten nicht als Beginn des Vorhabens.
weitere Informationen Sie benötigen folgende Unterlagen für die Antragstellung: Online-Förderantrag im Portal von Nordrhein-Westfalen (NRW) (siehe weiterführende Links).Denkmalrechtliche Erlaubnis (sofern gesetzlich erforderlich).Finanzierungsplan für die gesamte Maßnahme.Nachweise über die denkmalbedingten Mehrausgaben.
Erforderliche Unterlagen
Online-Förderantrag im Portal von Nordrhein-Westfalen,Denkmalrechtliche Erlaubnis (sofern gesetzlich erforderlich),Finanzierungsplan für die gesamte Maßnahme,Nachweise über die denkmalbedingten Mehrausgaben
Antragsentwurf für dieses Programm
Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderung von Denkmalschutzmaßnahmen für Kirchen, Religionsgemeinschaften oder Kommunen"
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