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Antrag möglichZuschuss

Förderung von Denkmalschutzmaßnahmen für Kirchen, Religionsgemeinschaften oder Kommunen – Förderung in Nordrhein-Westfalen

Fördergeber: Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Möchten Sie als Kirche oder Kommune ein Denkmal in Nordrhein-Westfalen erhalten? Das Land unterstützt Sie mit Zuschüssen für Instandsetzung, Forschung und Präsentation Ihrer Denkmäler.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kirchen, Religionsgemeinschaften, Kommunen.

Was wird gefördert?

Wenn Sie Maßnahmen zum Erhalt eines Denkmals planen, können Sie eine Förderung erhalten. Das Land unterstützt Sie dabei, historisch wertvolle Bausubstanz für die Zukunft zu sichern. Sie erhalten Zuschüsse für Aufwendungen, die der Erhaltung, Sicherung und denkmalgerechten Nutzung von Denkmalen dienen, unter anderem für: Instandsetzung und Restaurierung historischer BausubstanzSicherungs- und FreilegungsmaßnahmenRestaurierung von Fenstern, Fassaden, Dächern und Bauteilenwissenschaftliche Untersuchung und DokumentationPräsentation und Vermittlung von Denkmalen Im Mittelpunkt stehen denkmalbedingte Ausgaben – also solche, die ausschließlich aufgrund der Denkmaleigenschaft entstehen. Die Höhe der Förderung beträgt in der Regel 30 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Förderhöchstbetrag liegt grundsätzlich bei 350.000 EUR. In besonderen Ausnahmefällen kann das Land höhere Beträge oder Prozentsätze bewilligen. Ein Rechtsanspruch auf die Fördermittel besteht jedoch nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen. Sie erhalten keine Förderung, wenn Ihre Ausgaben die Bagatellgrenzen unterschreiten. Diese Grenzen liegen für Kirchen und Religionsgemeinschaften bei 25.000 EUR. Für Maßnahmen im gemeindlichen Bereich (Kommunen) liegt die Grenze bei 50.000 EUR. Bürgerschaftliches Engagement in Form von freiwilliger Arbeit ist als fiktive Ausgabe anrechenbar. Dafür können Sie 20,00 EUR je Arbeitsstunde ansetzen. Freiwillige Leistungen von Fachfirmen können mit 70 % der Kostenwerte einbezogen werden.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 30 %. Der Förderbetrag liegt bei 25.000 € – 350.000 €.

Frist und Status

Aktuelle Termine finden Sie im Online-Portal.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen Sie erfüllen: Sie sind Eigentümer oder rechtmäßiger Besitzer des Denkmals in Nordrhein-Westfalen.Ihr Vorhaben dient dem Erhalt, der Erforschung oder der Präsentation eines Denkmals.Das Denkmal ist nach dem Denkmalschutzgesetz NRW offiziell anerkannt.Sie stellen die Gesamtfinanzierung des Vorhabens sicher.Sie haben mit dem Vorhaben noch nicht begonnen.

Als Beginn gilt der Abschluss von Lieferverträgen oder Leistungsverträgen.

Vorbereitende Untersuchungen oder Verkehrssicherungsmaßnahmen gelten nicht als Beginn des Vorhabens.

weitere Informationen Sie benötigen folgende Unterlagen für die Antragstellung: Online-Förderantrag im Portal von Nordrhein-Westfalen (NRW) (siehe weiterführende Links).Denkmalrechtliche Erlaubnis (sofern gesetzlich erforderlich).Finanzierungsplan für die gesamte Maßnahme.Nachweise über die denkmalbedingten Mehrausgaben.

Erforderliche Unterlagen

  • Online-Förderantrag im Portal von Nordrhein-Westfalen,Denkmalrechtliche Erlaubnis (sofern gesetzlich erforderlich),Finanzierungsplan für die gesamte Maßnahme,Nachweise über die denkmalbedingten Mehrausgaben

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderung von Denkmalschutzmaßnahmen für Kirchen, Religionsgemeinschaften oder Kommunen"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

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Häufige Fragen zu Förderung von Denkmalschutzmaßnahmen für Kirchen, Religionsgemeinschaften oder Kommunen

Wer kann Förderung von Denkmalschutzmaßnahmen für Kirchen, Religionsgemeinschaften oder Kommunen beantragen?

Kirchen, Religionsgemeinschaften, Kommunen

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von Denkmalschutzmaßnahmen für Kirchen, Religionsgemeinschaften oder Kommunen?

Förderbetrag: 25.000 € – 350.000 €. Förderquote: 30 %.

Bis wann kann man Förderung von Denkmalschutzmaßnahmen für Kirchen, Religionsgemeinschaften oder Kommunen beantragen?

Aktuelle Termine finden Sie im Online-Portal.

Wer ist Fördergeber von Förderung von Denkmalschutzmaßnahmen für Kirchen, Religionsgemeinschaften oder Kommunen?

Fördergeber ist Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Nordrhein-Westfalen
  • → Fördermittel für Vereine
  • → Kommunaldarlehen
  • → LVR-Budget für Arbeit – Aktion Inklusion
  • → Darlehen für mittelständische Unternehmen in Nordrhein-Westfalen

Auf einen Blick

Förderbetrag
25.000 € – 350.000 €
Förderquote
30 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Nordrhein-Westfalen

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