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Antrag möglichZuschuss

Förderung von Bussen mit alternativen Antrieben – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Verkehr

Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 34 Tagen

Zuschüsse für Verkehrsunternehmen zur Flottenumstellung auf alternative Busantriebe.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Verkehrsunternehmen.

Was wird gefördert?

Als Verkehrsunternehmen können Sie bei der Flottenumstellung auf alternative Busantriebe auf Basis der Batterie- und Brennstoffzellentechnologie einen Zuschuss erhalten. Mit dem Zuschuss können Sie folgende Maßnahmen finanzieren: Beschaffung sowie Umrüstung von Bussen, Beschaffung und Errichtung von Infrastruktur zum Aufladen bzw. zur Betankung mit Wasserstoff sowie von dazugehöriger technischer Ausrüstung, Erstellung von Studien und Analysen zu Einsatzmöglichkeiten von Bussen mit alternativen Antrieben. Die Förderhöhe beträgt maximal 30 Mio. € je Unternehmen und Vorhaben.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 30.000.000 €.

Frist und Status

Antragsverfahren ist zweistufig.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Verkehr.

Offizielle Programm-Quelle →

Voraussetzungen

Verwendung von erneuerbarem Strom bzw.

überwiegend erneuerbarem Wasserstoff, Einhaltung der Zweckbindungsfrist.

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Häufige Fragen zu Förderung von Bussen mit alternativen Antrieben

Wer kann Förderung von Bussen mit alternativen Antrieben beantragen?

Verkehrsunternehmen

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von Bussen mit alternativen Antrieben?

Förderbetrag: bis 30.000.000 €. Förderquote: 50 %.

Bis wann kann man Förderung von Bussen mit alternativen Antrieben beantragen?

Antragsverfahren ist zweistufig.

Wer ist Fördergeber von Förderung von Bussen mit alternativen Antrieben?

Fördergeber ist Bundesministerium für Verkehr. Quelle: nrwbank.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Nordrhein-Westfalen
  • → Fördermittel für Kommunen
  • → Förderung von Moorbodenschutzmaßnahmen
  • → Förderprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie
  • → Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (Zuschuss) – Förderung der Elektrifizierung von Kleinen Unternehmen (Modul 6)

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 30.000.000 €
Förderquote
50 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Bundesweit

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