Fördergeber: Bundesministerium für Verkehr
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 34 Tagen
Zuschüsse für Verkehrsunternehmen zur Flottenumstellung auf alternative Busantriebe.
Antragsberechtigt sind: Verkehrsunternehmen.
Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 30.000.000 €.
Antragsverfahren ist zweistufig.
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Verkehr.
Verwendung von erneuerbarem Strom bzw.
überwiegend erneuerbarem Wasserstoff, Einhaltung der Zweckbindungsfrist.
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Förderbetrag: bis 30.000.000 €. Förderquote: 50 %.
Antragsverfahren ist zweistufig.
Fördergeber ist Bundesministerium für Verkehr. Quelle: nrwbank.
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