Fördergeber: NBank
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 34 Tagen
Ziel der Förderung ist die Umstellung der Fahrzeugflotten der Kommunen auf emissionsarme Antriebe.
Antragsberechtigt sind: Niedersächsische Kommunen und deren Unternehmen.
Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 350.000 €.
Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen
Fördergeber und Antragstelle: NBank.
Voraussetzungen entnehmen Sie bitte der Produktinformation im Downloadbereich.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderung von brennstoffzellenbetriebenen kommunalen Spezialfahrzeugen zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenNiedersächsische Kommunen und deren Unternehmen
Förderbetrag: bis 350.000 €. Förderquote: 50 %.
Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen
Fördergeber ist NBank. Quelle: nbank.
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