Fördergeber: Ministerium für Bildung und Kultur (MBK)
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie die Errichtung oder den Ausbau von Einrichtungen der beruflichen Bildung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Antragsberechtigt sind: Öffentliche Einrichtung, Bildungseinrichtung.
Die Förderquote beträgt 60 %.
Anträge sind jeweils zum 15.8. eines Jahres zu stellen.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Bildung und Kultur (MBK).
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind Gebietskörperschaften als Träger von öffentlichen Berufsbildungszentren im Sinne des Schulordnungsgesetzes, die im Koordinierungsrahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) als strukturschwache Regionen eingestuft sind.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihr Vorhaben muss zur Verbesserung der Infrastruktur in den jeweiligen Gebieten beitragen,den regionalen Humankapitalbestand erhöhen,die regionale Wirtschaftskraft stärken oderAusstattungsdefizite in der regionalen Ausbildung kompensieren.
Ihre Modernisierungsmaßnahmen müssen über die bloße Wiederherstellung des Ursprungszustands hinausgehen.Sie müssen in dem Berufsbildungszentrum ein nach ISO 9001 zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem implementieren oder implementiert haben.Sie müssen die Gesamtfinanzierung des Vorhabens sicherstellen und einen Eigenanteil in Höhe von mindestens 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben erbringen.Grundstücke sind für eine Dauer von mindestens 15 Jahren entsprechend dem Zuwendungszweck zu nutzen (Zweckbindungsfrist).Sie dürfen erst nach Erteilung des Zuwendungsbescheids mit dem Vorhaben beginnen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Maßnahmen, die ausschließlich der energetischen Sanierung dienen.
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Jetzt Projekt prüfenÖffentliche Einrichtung, Bildungseinrichtung
Förderquote: 60 %.
Anträge sind jeweils zum 15.8. eines Jahres zu stellen.
Fördergeber ist Ministerium für Bildung und Kultur (MBK). Quelle: foerderdatenbank.de.
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