Förderung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderungen – Arbeitsmarktprogramm „Wir machen das!“ – Förderung in Sachsen
Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen
Der Freistaat Sachsen fördert die Schaffung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderungen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei 2.500 € – 5.000 €.
Frist und Status
Anträge sind vor Abschluss des Ausbildungs- oder Arbeitsvertrags zu stellen.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind arbeitgebende natürliche oder juristische Personen des privaten Rechts mit Betriebssitz im Freistaat Sachsen.
Es muss ein sozialversicherungspflichtiges Ausbildungs- beziehungsweise Arbeitsverhältnis angeboten werden.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderungen – Arbeitsmarktprogramm „Wir machen das!“
Wer kann Förderung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderungen – Arbeitsmarktprogramm „Wir machen das!“ beantragen?
Unternehmen, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderungen – Arbeitsmarktprogramm „Wir machen das!“?
Förderbetrag: 2.500 € – 5.000 €.
Bis wann kann man Förderung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderungen – Arbeitsmarktprogramm „Wir machen das!“ beantragen?
Anträge sind vor Abschluss des Ausbildungs- oder Arbeitsvertrags zu stellen.
Wer ist Fördergeber von Förderung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderungen – Arbeitsmarktprogramm „Wir machen das!“?
Fördergeber ist Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 2.500 € – 5.000 €
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Sachsen