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Förderung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderungen – Arbeitsmarktprogramm „Wir machen das!“ – Förderung in Sachsen

Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen

Der Freistaat Sachsen fördert die Schaffung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderungen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung.

Was wird gefördert?

Die Förderung erfolgt für die Schaffung von Ausbildungsplätzen für schwerbehinderte und diesen gleichgestellte behinderte junge Menschen sowie die Einstellung von schwerbehinderten oder diesen gleichgestellten arbeitslosen oder arbeitsuchenden Menschen, die besondere Schwierigkeiten haben, auch unter Inanspruchnahme von Regelleistungen inklusiv am Arbeitsmarkt teilzuhaben. Die Förderung wird als Zuschuss gewährt, wobei die Höhe des Zuschusses für jeden Ausbildungsplatz beziehungsweise für jeden Arbeitsplatz bis zu 5.000 EUR beträgt. Der Mindestbetrag liegt bei 2.500 EUR. Anträge sind vor Abschluss des Ausbildungs- oder Arbeitsvertrags zu stellen.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei 2.500 € – 5.000 €.

Frist und Status

Anträge sind vor Abschluss des Ausbildungs- oder Arbeitsvertrags zu stellen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind arbeitgebende natürliche oder juristische Personen des privaten Rechts mit Betriebssitz im Freistaat Sachsen.

Es muss ein sozialversicherungspflichtiges Ausbildungs- beziehungsweise Arbeitsverhältnis angeboten werden.

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Häufige Fragen zu Förderung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderungen – Arbeitsmarktprogramm „Wir machen das!“

Wer kann Förderung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderungen – Arbeitsmarktprogramm „Wir machen das!“ beantragen?

Unternehmen, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderungen – Arbeitsmarktprogramm „Wir machen das!“?

Förderbetrag: 2.500 € – 5.000 €.

Bis wann kann man Förderung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderungen – Arbeitsmarktprogramm „Wir machen das!“ beantragen?

Anträge sind vor Abschluss des Ausbildungs- oder Arbeitsvertrags zu stellen.

Wer ist Fördergeber von Förderung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderungen – Arbeitsmarktprogramm „Wir machen das!“?

Fördergeber ist Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
2.500 € – 5.000 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen