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Antrag möglichZuschuss

Förderung von Angeboten Früher Hilfen (Landesprogramm Schutzengel) – Förderung in Schleswig-Holstein

Fördergeber: Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie als örtlicher Träger der Jugendhilfe psychosoziale Unterstützung von Schwangeren, werdenden Vätern und Familien mit kleinen Kindern anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Örtliche Träger der Jugendhilfe.

Was wird gefördert?

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie als örtlichen Träger der Jugendhilfe ergänzend zur Bundesstiftung Frühe Hilfen bei Ihren Angeboten zur psychosozialen Unterstützung von Schwangeren, werdenden Vätern und Familien mit kleinen Kindern. Sie erhalten die Förderung für Personal- und Sachausgaben für Lotsensysteme für Eltern, die den Systemübergang von Unterstützungsangeboten unterschiedlicher Anbieter ebnen, den Unterstützungsbedarf der Familien möglichst interdisziplinär abklären und Angebote Früher Hilfen vermitteln,Angebote, die einen niedrigschwelligen Zugang für Familien, insbesondere in belasteten Lebenslagen, haben und einen Türöffner in die Frühen Hilfen darstellen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 80 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Anträge richten Sie bitte spätestens bis zum 30.11 für das folgende Jahr an das Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 80 %.

Frist und Status

Anträge müssen bis zum 30.11. für das folgende Jahr eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind die örtlichen Träger der Jugendhilfe in Schleswig-Holstein.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Ihr Angebot muss in das Netzwerk der Frühen Hilfen eingebunden sein,entsprechend der Ziele und Zielgruppen der Frühen Hilfen konzipiert werden,die Förderung der Erziehungs- und Beziehungskompetenz in den Vordergrund stellen.

Die von Ihnen eingesetzten Fachkräfte für die Projekte müssen über entsprechende Fachkompetenzen verfügen.Sie müssen die Gesamtfinanzierung des Vorhabens sicherstellen.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderung von Angeboten Früher Hilfen (Landesprogramm Schutzengel)"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

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Häufige Fragen zu Förderung von Angeboten Früher Hilfen (Landesprogramm Schutzengel)

Wer kann Förderung von Angeboten Früher Hilfen (Landesprogramm Schutzengel) beantragen?

Örtliche Träger der Jugendhilfe

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von Angeboten Früher Hilfen (Landesprogramm Schutzengel)?

Förderquote: 80 %.

Bis wann kann man Förderung von Angeboten Früher Hilfen (Landesprogramm Schutzengel) beantragen?

Anträge müssen bis zum 30.11. für das folgende Jahr eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Förderung von Angeboten Früher Hilfen (Landesprogramm Schutzengel)?

Fördergeber ist Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung. Quelle: foerderdatenbank.de.

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  • → Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 - Nachhaltige Stadtentwicklung und nachhaltige städtische Mobilität
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Auf einen Blick

Förderquote
80 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Schleswig-Holstein

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