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Antrag möglichZuschuss

Förderung von Agrarmarketingmaßnahmen – Förderung in Rheinland-Pfalz

Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie Maßnahmen zur Verbesserung der Absatzmöglichkeiten für und zur Verbreitung von Kenntnissen über landwirtschaftliche Erzeugnisse aus Rheinland-Pfalz planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Erzeugerorganisationen, Gemeinden, Marketing- und Absatzförderungseinrichtungen.

Was wird gefördert?

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie bei Marketingmaßnahmen, die den Absatz landwirtschaftlicher Erzeugnisse fördern und die Verbreitung von Kenntnissen über Lebensmittel und Ernährung bei den Verbrauchern unterstützen. Sie bekommen die Förderung für folgende Maßnahmen: Veranstaltung von und die Teilnahme an Wettbewerben, Messen und Ausstellungen sowieWerbeveröffentlichungen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit für landwirtschaftliche Erzeugnisse. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten. Sie können den Zuschuss degressiv gestaffelt über einen Zeitraum von 3 Jahren beziehen. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme an die jeweils zuständige Bewilligungsbehörde. Das ist bei Maßnahmen nach dem Milch- und Fettgesetz: die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD),Maßnahmen zum Weinbau: die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz,allen weiteren Maßnahmen: das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 90 %.

Frist und Status

Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Erzeugerorganisationen und Vereinigungen von Erzeugerorganisationen nach dem Agrarorganisationen-und- Lieferketten-Gesetz,Erzeugerzusammenschlüsse nach dem GAK-Gesetz,Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse,Schutzgemeinschaften über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel,Vereinigungen gemäß des Milch- und Fettgesetzes,Marketing- und Absatzförderungseinrichtungen,Gemeinden und Regionalinitiativen,berufsständische Verbände und Institutionen sowieVerbände und Institutionen des Verbraucherschutzes und der Ernährungsbildung.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Erzeugergruppierungen oder sonstige Organisationen müssen die Kriterien für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der KMU-Definition der EU erfüllen.Ihre Maßnahmen müssen Informationen zur Produktqualität, zu ernährungsphysiologischen Aspekten, zu saisonalen oder regionalen Besonderheiten, zu Anbau, Ernte und Verarbeitung liefern.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Investitionen und Personalkosten, falls sie nicht dem Förderzweck dienen sowieUnternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der EU-Leitlinien.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderung von Agrarmarketingmaßnahmen"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderung von Agrarmarketingmaßnahmen zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

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Häufige Fragen zu Förderung von Agrarmarketingmaßnahmen

Wer kann Förderung von Agrarmarketingmaßnahmen beantragen?

Erzeugerorganisationen, Gemeinden, Marketing- und Absatzförderungseinrichtungen

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von Agrarmarketingmaßnahmen?

Förderquote: 90 %.

Bis wann kann man Förderung von Agrarmarketingmaßnahmen beantragen?

Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von Förderung von Agrarmarketingmaßnahmen?

Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau. Quelle: foerderdatenbank.de.

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  • → Fördermittel Rheinland-Pfalz
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  • → Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege
  • → Aufstiegsbonus I und II
  • → Transformation der Tourismusregionen

Auf einen Blick

Förderquote
90 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Rheinland-Pfalz

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