Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie Maßnahmen zur Verbesserung der Absatzmöglichkeiten für und zur Verbreitung von Kenntnissen über landwirtschaftliche Erzeugnisse aus Rheinland-Pfalz planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Erzeugerorganisationen, Gemeinden, Marketing- und Absatzförderungseinrichtungen.
Die Förderquote beträgt 90 %.
Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind Erzeugerorganisationen und Vereinigungen von Erzeugerorganisationen nach dem Agrarorganisationen-und- Lieferketten-Gesetz,Erzeugerzusammenschlüsse nach dem GAK-Gesetz,Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse,Schutzgemeinschaften über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel,Vereinigungen gemäß des Milch- und Fettgesetzes,Marketing- und Absatzförderungseinrichtungen,Gemeinden und Regionalinitiativen,berufsständische Verbände und Institutionen sowieVerbände und Institutionen des Verbraucherschutzes und der Ernährungsbildung.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Erzeugergruppierungen oder sonstige Organisationen müssen die Kriterien für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der KMU-Definition der EU erfüllen.Ihre Maßnahmen müssen Informationen zur Produktqualität, zu ernährungsphysiologischen Aspekten, zu saisonalen oder regionalen Besonderheiten, zu Anbau, Ernte und Verarbeitung liefern.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Investitionen und Personalkosten, falls sie nicht dem Förderzweck dienen sowieUnternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der EU-Leitlinien.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Förderquote: 90 %.
Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau. Quelle: foerderdatenbank.de.
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