Fördergeber: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie in Niedersachsen Erwerbslose in Ihrer Beratungsstelle beraten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: unabhängige Erwerbslosenberatungsstellen.
Der Förderbetrag liegt bei 10.000 € – 13.500 €.
Anträge müssen bis zum 1.10. für das Folgejahr eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstelle: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts, dazu zählen Stiftungen, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, sowie juristische Personen des privaten Rechts, die gemeinnützige Zwecke verfolgen.
Dazu zählen zum Beispiel eingetragene Vereine und Genossenschaften und gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Im Zuständigkeitsbereich jedes Jobcenters wird normalerweise eine Beratungsstelle gefördert, die nicht bereits durch Dritte gefördert wird.
Ist ein Jobcenter für besonders viele Bedarfsgemeinschaften zuständig, können ausnahmsweise auch weitere Beratungsstellen gefördert werden.Sie müssen ein schlüssiges und am Zuwendungszweck ausgerichtetes Beratungskonzept vorlegen.
Dieses muss insbesondere die Qualifikation des Beratungspersonals, die aktuellen und künftigen Beratungszeiten, die angestrebte Form der Zusammenarbeit mit dem Jobcenter sowie die Gewährleistung der fachlichen Unabhängigkeit Ihrer Beratungsstelle abbilden.Sie müssen als geförderte Beratungsstelle Ihr Beratungsangebot den Ratsuchenden kostenlos und unabhängig von einer Mitgliedschaft in Vereinen oder Organisationen anbieten.
Das Angebot für eine persönliche Beratung muss mindestens an 3 Tagen pro Woche insgesamt 15 Personenstunden umfassen.Für die Beratung dürfen Sie ausschließlich geeignetes und nachweislich qualifiziertes Personal einsetzen.
Sie müssen dessen regelmäßige Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen nachweisen.Sie müssen sich als Beratungsstelle nachhaltig um eine konstruktive und lösungsorientierte Zusammenarbeit sowie um die Vereinbarung eines regelmäßigen fachlichen Austausches mit dem zuständigen Jobcenter bemühen.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Förderbetrag: 10.000 € – 13.500 €.
Anträge müssen bis zum 1.10. für das Folgejahr eingereicht werden.
Fördergeber ist Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung. Quelle: foerderdatenbank.de.
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