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KI-gestützte Fördermittelsuche für Vereine, Kommunen und Unternehmen in ganz Deutschland – mit automatischem Matching und Antragsvorbereitung.

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Antrag möglichZuschuss

Förderung unabhängiger Erwerbslosenberatungsstellen in Niedersachsen – Förderung in Niedersachsen

Fördergeber: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie in Niedersachsen Erwerbslose in Ihrer Beratungsstelle beraten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: unabhängige Erwerbslosenberatungsstellen.

Was wird gefördert?

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie als unabhängige Erwerbslosenberatungsstelle, die die behördlichen Beratungsstrukturen niederschwellig und qualifiziert ergänzt. Sie erhalten die Förderung für die Gründung von Trägervereinen oder -gesellschaften, die Anmietung, erstmalige Einrichtung sowie der Betrieb von Beratungsstellen für erwerbslose Personen im Sinne des SGB II,die Beschäftigung sowie die Fortbildung von entsprechend qualifiziertem Personal,den Aufbau und die Entwicklung von Netzwerkstrukturen zur Selbstorganisation, der Angebotsoptimierung und des Erfahrungsaustausches zwischen den Erwerbslosenberatungsstellen, die Durchführung darauf ausgerichteter Fortbildungsmaßnahmen sowie allgemeine Informationsvermittlung durch fach- und zielgruppenspezifische Informationsveranstaltungen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt bei Erstantragstellung einmalig bis zu EUR 10.000 als Gründungszuschuss. Für den laufenden Betrieb Ihrer Beratungsstelle können Sie bis zu EUR 13.500 pro Jahr als Zuschuss erhalten. Übernehmen Sie als Beratungsstelle federführend die Organisation und Durchführung von Netzwerk- oder Fortbildungsveranstaltungen auch für andere Beratungseinrichtungen, können Sie auf gesonderten Antrag hin einen zusätzlichen Zuschuss von bis zu EUR 5.000 je Veranstaltung erhalten. Sie stellen Ihren Antrag bitte bis zum 1.10 für das Folgejahr beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei 10.000 € – 13.500 €.

Frist und Status

Anträge müssen bis zum 1.10. für das Folgejahr eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts, dazu zählen Stiftungen, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, sowie juristische Personen des privaten Rechts, die gemeinnützige Zwecke verfolgen.

Dazu zählen zum Beispiel eingetragene Vereine und Genossenschaften und gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Im Zuständigkeitsbereich jedes Jobcenters wird normalerweise eine Beratungsstelle gefördert, die nicht bereits durch Dritte gefördert wird.

Ist ein Jobcenter für besonders viele Bedarfsgemeinschaften zuständig, können ausnahmsweise auch weitere Beratungsstellen gefördert werden.Sie müssen ein schlüssiges und am Zuwendungszweck ausgerichtetes Beratungskonzept vorlegen.

Dieses muss insbesondere die Qualifikation des Beratungspersonals, die aktuellen und künftigen Beratungszeiten, die angestrebte Form der Zusammenarbeit mit dem Jobcenter sowie die Gewährleistung der fachlichen Unabhängigkeit Ihrer Beratungsstelle abbilden.Sie müssen als geförderte Beratungsstelle Ihr Beratungsangebot den Ratsuchenden kostenlos und unabhängig von einer Mitgliedschaft in Vereinen oder Organisationen anbieten.

Das Angebot für eine persönliche Beratung muss mindestens an 3 Tagen pro Woche insgesamt 15 Personenstunden umfassen.Für die Beratung dürfen Sie ausschließlich geeignetes und nachweislich qualifiziertes Personal einsetzen.

Sie müssen dessen regelmäßige Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen nachweisen.Sie müssen sich als Beratungsstelle nachhaltig um eine konstruktive und lösungsorientierte Zusammenarbeit sowie um die Vereinbarung eines regelmäßigen fachlichen Austausches mit dem zuständigen Jobcenter bemühen.

Erforderliche Unterlagen

  • Beratungskonzept,Nachweis der Qualifikation des Beratungspersonals,Nachweis der Fortbildungsmaßnahmen

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderung unabhängiger Erwerbslosenberatungsstellen in Niedersachsen"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderung unabhängiger Erwerbslosenberatungsstellen in Niedersachsen zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

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Häufige Fragen zu Förderung unabhängiger Erwerbslosenberatungsstellen in Niedersachsen

Wer kann Förderung unabhängiger Erwerbslosenberatungsstellen in Niedersachsen beantragen?

unabhängige Erwerbslosenberatungsstellen

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung unabhängiger Erwerbslosenberatungsstellen in Niedersachsen?

Förderbetrag: 10.000 € – 13.500 €.

Bis wann kann man Förderung unabhängiger Erwerbslosenberatungsstellen in Niedersachsen beantragen?

Anträge müssen bis zum 1.10. für das Folgejahr eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Förderung unabhängiger Erwerbslosenberatungsstellen in Niedersachsen?

Fördergeber ist Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Niedersachsen
  • → Fördermittel für Vereine
  • → Förderung von hochwertigen wirtschaftsnahen Infrastrukturmaßnahmen
  • → Förderprogramm Jugendwerkstätten
  • → Förderung der Fließgewässerentwicklung (RL Fließgewässerentwicklung – FGE)

Auf einen Blick

Förderbetrag
10.000 € – 13.500 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Niedersachsen

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