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Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten (ÜBS) – Förderung in Sachsen-Anhalt

Fördergeber: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt

Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Investitionen in die Infrastruktur überbetrieblicher Berufsbildungsstätten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Bildungseinrichtung, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung.

Was wird gefördert?

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie bei Investitionen in eine angemessene Infrastruktur von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (ÜBS). Sie erhalten die Förderung für den Umbau, die Erweiterung, die Modernisierung und die Ausstattung von bestehenden überbetrieblichen Bildungsstätten. Die Berufsbildungsstätten müssen der ergänzenden überbetrieblichen Ausbildung von Auszubildenden in betrieblichen Ausbildungsverhältnissen nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung und auch der beruflichen Weiterbildung dienen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 15 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Ihr geplantes Vorhaben müssen Sie zunächst dem Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) oder dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sowie dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt anzeigen. Nachdem Ihre Förderfähigkeit festgestellt wurde, reichen Sie Ihren Antrag bitte beim Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt ein.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 15 %.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt.

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „sachsen_anhalt_uebs“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts, gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts, die Träger von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten im Land Sachsen-Anhalt sind, sowie Landesinnungsverbände und Fachverbände.

Nicht förderfähig

  • Träger von Berufsbildungsstätten
  • in denen ausschließlich oder überwiegend außerbetriebliche Berufsausbildung durchgeführt wird oder die vor allem dem Zweck eines einzelnen Unternehmens dienen
  • werden nicht gefördert.

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Häufige Fragen zu Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten (ÜBS)

Wer kann Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten (ÜBS) beantragen?

Bildungseinrichtung, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten (ÜBS)?

Förderquote: 15 %.

Bis wann kann man Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten (ÜBS) beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten (ÜBS)?

Fördergeber ist Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt. Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten (ÜBS) mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten (ÜBS) zur Gruppe „sachsen_anhalt_uebs". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
15 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen-Anhalt