Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten (ÜBS) – Förderung in Sachsen-Anhalt
Fördergeber: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Investitionen in die Infrastruktur überbetrieblicher Berufsbildungsstätten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Bildungseinrichtung, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 15 %.
Frist und Status
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt.
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „sachsen_anhalt_uebs“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts, gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts, die Träger von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten im Land Sachsen-Anhalt sind, sowie Landesinnungsverbände und Fachverbände.
Nicht förderfähig
- •Träger von Berufsbildungsstätten
- •in denen ausschließlich oder überwiegend außerbetriebliche Berufsausbildung durchgeführt wird oder die vor allem dem Zweck eines einzelnen Unternehmens dienen
- •werden nicht gefördert.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten (ÜBS)
Wer kann Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten (ÜBS) beantragen?
Bildungseinrichtung, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten (ÜBS)?
Förderquote: 15 %.
Bis wann kann man Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten (ÜBS) beantragen?
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Wer ist Fördergeber von Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten (ÜBS)?
Fördergeber ist Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt. Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten (ÜBS) mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten (ÜBS) zur Gruppe „sachsen_anhalt_uebs". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 15 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Sachsen-Anhalt