Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie Vorhaben durchführen, die psychisch kranken oder suchtkranken Menschen helfen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: natürliche und juristische Personen mit fachlicher Kompetenz und Erfahrung.
Die Förderquote beträgt 80 %.
Anträge müssen 2 Monate vor Beginn des Vorhabens eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstelle: Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen mit fachlicher Kompetenz und Erfahrung, die sie für die Aufgabe qualifizieren.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen als Antragstellerin und Antragsteller eine fachlich fundierte Konzeption vorlegen.Ihr Eigenanteil als Antragstellerin und Antragsteller an der Finanzierung liegt bei mindestens 10 Prozent.Bei regionalen Vorhaben muss der zuständige Landkreis beziehungsweise die zuständige kreisfreie Stadt weitere 10 Prozent der Finanzierung übernehmen.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
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Förderquote: 80 %.
Anträge müssen 2 Monate vor Beginn des Vorhabens eingereicht werden.
Fördergeber ist Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. Quelle: foerderdatenbank.de.
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