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Antrag möglichZuschuss

Förderung qualifizierter Fachkonzepte im Kontext nachhaltiger Mobilität – Förderung in Baden-Württemberg

Fördergeber: Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg

Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 69 Tagen

Sie planen die Mobilität vor Ort nachhaltig zu gestalten? Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie bei der Erstellung qualifizierter Fachkonzepte für Verkehr und Klimaschutz. Erhalten Sie Zuschüsse für Radverkehrskonzepte, Klimamobilitätspläne oder Parkraummodelle.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommune, Verband/Vereinigung.

Was wird gefördert?

Sie können eine Förderung erhalten, um qualifizierte Fachkonzepte für eine nachhaltige Mobilität zu erstellen. Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie dabei, Klimaschutzmaßnahmen im Verkehrsbereich gezielt umzusetzen. Das Land möchte den Ausstoß von Kohlenstoffdioxid (CO2) im Verkehrssektor bis zum Jahr 2030 um 55 Prozent senken. Diese Fachkonzepte bilden eine wichtige Grundlage für künftige Förderungen über das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG). Durch die Konzepte steigern Sie die Effizienz Ihrer Investitionen. Sie verbessern die Qualität Ihrer Verkehrsplanung und schaffen sichere Verkehrsnetze. Gefördert werden einzelne Konzepte und Kombinationen folgender Bereiche der nachhaltigen Mobilität: Modal-Split-Erhebung Klimamobilitätsplan Aktionsplan für Mobilität, Klima- und Lärmschutz Parkraumkonzept Konzept für Ladeinfrastruktur Konzept für lebendige und verkehrsberuhigte Ortsmitten Fußverkehrskonzept Fußgängerquerungskonzept Schulwegplan Radvekehrskonzept Bicycle Policy Audit (BYPAD) Bike+Ride-Konzept Konzept für multimodale Knoten (Mobilitätsstationen, künftig Mobilstationen) Die jeweiligen Anforderungen für einzelne Bereiche entnehmen Sie bitte den Fördergrundsätzen.

Frist und Status

Die Förderung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Mittel.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Damit Ihr Vorhaben gefördert werden kann, müssen Sie hohe qualitative Standards erfüllen: Sie richten Ihre Verkehrsplanung strategisch aus und definieren Ziele sowie Budgets.

Sie beteiligen die Öffentlichkeit und informieren über Ihre Vorhaben.

Sie planen bereits bei der Antragstellung die spätere Überprüfung der Maßnahmenwirkung ein.

Sie prüfen, wie Sie Mobilitätsdaten über die Plattform MobiData BW® (siehe weiterführende Links) verfügbar machen können.

Bei Modal-Split-Erhebungen: Sie befragen mindestens 1 % der Bevölkerung beziehungsweise mindestens 1.000 Personen.

Hinweis für Kommunen bis zu 20.000 Einwohnende: Führen Sie eine Vollerhebung durch, falls Sie mit einem geringen Rücklauf der Befragung rechnen.

Bei multimodalen Verkehrsmodellen: Das Modell muss sich explizit für klimaschutzorientierte Planungen eignen.

Beachten Sie, dass für reine Datenerhebungen reduzierte Anforderungen gelten.

Hier müssen Sie vor allem die Datenverfügbarkeit und das Fachangebot nachweisen.

weitere Informationen Bitte reichen Sie für die Antragstellung folgende Unterlagen ein: Legen Sie ein aussagekräftiges Angebot eines Fachbüros oder eines öffentlichen Akteurs bei.

Listen Sie die zu beauftragenden Leistungen und die Kosten detailliert auf.

Fügen Sie Übersichtspläne in einem geeigneten Maßstab bei.

Beschreiben Sie die Formate für die Öffentlichkeitsbeteiligung und die begleitende Kommunikation.

Integrieren Sie bereits im Antrag ein Arbeitspaket zum Evaluationskonzept für die spätere Umsetzung.

Erforderliche Unterlagen

  • Aussagekräftiges Angebot eines Fachbüros oder eines öffentlichen Akteurs,Detaillierte Auflistung der zu beauftragenden Leistungen und Kosten,Übersichtspläne in geeignetem Maßstab,Beschreibung der Formate für die Öffentlichkeitsbeteiligung und begleitende Kommunikation,Arbeitspaket zum Evaluationskonzept

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderung qualifizierter Fachkonzepte im Kontext nachhaltiger Mobilität"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

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Häufige Fragen zu Förderung qualifizierter Fachkonzepte im Kontext nachhaltiger Mobilität

Wer kann Förderung qualifizierter Fachkonzepte im Kontext nachhaltiger Mobilität beantragen?

Kommune, Verband/Vereinigung

Bis wann kann man Förderung qualifizierter Fachkonzepte im Kontext nachhaltiger Mobilität beantragen?

Die Förderung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Mittel.

Wer ist Fördergeber von Förderung qualifizierter Fachkonzepte im Kontext nachhaltiger Mobilität?

Fördergeber ist Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Baden-Württemberg
  • → Fördermittel für Vereine
  • → Förderung einer zukunftsfähigen Regionalentwicklung durch Innovationssysteme und Nachhaltigkeit (EFRE – RegioInn2030)
  • → Bauen und Wohnen Eigentumsfinanzierung BW – Z15-Darlehen (Basisförderung)
  • → Bauen und Wohnen Eigentumsfinanzierung BW – Z15-Darlehen

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