Fördergeber: Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie einen landwirtschaftlichen Betrieb in Schleswig-Holstein haben und ökologische Anbauverfahren anwenden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Unternehmen.
Anträge müssen bis zum 15. Mai des jeweiligen Jahres eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind aktive Inhaberinnen und Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe gemäß GAP-Direktzahlungen-Verordnung (GAPDZV).
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Ihre zu fördernde Fläche muss sich in Schleswig-Holstein befinden.Sie müssen sich verpflichten, die einzelnen Maßnahmen mindestens 5 Jahre durchzuführen.
Für Bewilligungen mit Verpflichtungsbeginn 1.1.2022 oder später beträgt der Verpflichtungszeitraum maximal 3 Jahre.Sie müssen den Betrieb für die Dauer der Verpflichtung selbst bewirtschaften.Darüber hinaus bestehen spezifische Fördervoraussetzungen für die einzelnen Maßnahmen.
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Anträge müssen bis zum 15. Mai des jeweiligen Jahres eingereicht werden.
Fördergeber ist Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz. Quelle: foerderdatenbank.de.
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