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Antrag möglichZuschuss

Förderung nichtinvestiver sozialer Maßnahmen von Beratungsstellen für Menschen mit (drohenden) Behinderungen – Förderung in Thüringen

Fördergeber: Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Ihre Beratungsstelle Menschen mit Behinderungen betreut oder berät, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: freigemeinnützige Träger von überregionalen Beratungsstellen für Menschen mit (drohenden) Behinderungen.

Was wird gefördert?

Der Freistaat Thüringen unterstützt Sie als überregionale Beratungsstelle für Menschen mit (drohenden) Behinderungen bei nichtinvestiven sozialen Maßnahmen. Sie erhalten eine Förderung für Sach- und Personalausgaben der Beratungsstelle. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Stellen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 31.10. eines Jahres beim Thüringer Landesverwaltungsamt.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 80 %.

Frist und Status

Anträge sind bis zum 31.10. eines Jahres einzureichen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind freigemeinnützige Träger von überregionalen Beratungsstellen, deren Aufgabe darin besteht, Menschen mit Behinderungen zu betreuen und zu fördern.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Bei der Beteiligung weiterer Zuwendungsgeber an der Gesamtfinanzierung der Maßnahme müssen Sie die Bewilligung der Mittel nachweisen.Ihre Beratungsstelle verpflichtet sich in ihrer Konzeption zu einer überregionalen oder landesweiten Arbeitsweise.Sie erhalten keine Förderung, wenn gegen Sie ein Vergleichs-, Gesamtvollstreckungs- oder Insolvenzverfahren beantragt wurde.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderung nichtinvestiver sozialer Maßnahmen von Beratungsstellen für Menschen mit (drohenden) Behinderungen"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderung nichtinvestiver sozialer Maßnahmen von Beratungsstellen für Menschen mit (drohenden) Behinderungen zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

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Häufige Fragen zu Förderung nichtinvestiver sozialer Maßnahmen von Beratungsstellen für Menschen mit (drohenden) Behinderungen

Wer kann Förderung nichtinvestiver sozialer Maßnahmen von Beratungsstellen für Menschen mit (drohenden) Behinderungen beantragen?

freigemeinnützige Träger von überregionalen Beratungsstellen für Menschen mit (drohenden) Behinderungen

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung nichtinvestiver sozialer Maßnahmen von Beratungsstellen für Menschen mit (drohenden) Behinderungen?

Förderquote: 80 %.

Bis wann kann man Förderung nichtinvestiver sozialer Maßnahmen von Beratungsstellen für Menschen mit (drohenden) Behinderungen beantragen?

Anträge sind bis zum 31.10. eines Jahres einzureichen.

Wer ist Fördergeber von Förderung nichtinvestiver sozialer Maßnahmen von Beratungsstellen für Menschen mit (drohenden) Behinderungen?

Fördergeber ist Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie. Quelle: foerderdatenbank.de.

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Auf einen Blick

Förderquote
80 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Thüringen

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