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Antrag möglichZuschuss

Förderung neuer Konzepte für ein selbstbestimmtes Leben im Alter (SeLA) – Förderung in Bayern

Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS)

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie neue Unterstützungs- und Wohnformen umsetzen wollen, die älteren Menschen ein selbstbestimmtes Leben im häuslichen Umfeld ermöglichen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss als Anschubfinanzierung erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Projektinitiatoren, die neue Unterstützungs- und Wohnformkonzepte für ein selbstbestimmtes Leben im Alter umsetzen..

Was wird gefördert?

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie bei der Umsetzung neuer Unterstützungs- und Wohnformen für ältere Menschen, um ihnen ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu Hause oder wie zu Hause zu ermöglichen. Sie bekommen die Förderung für seniorengerechte Quartierskonzepte,von bürgerschaftlichem Engagement getragene Nachbarschaftshilfen,Wohnberatungsstellen,gemeinschaftsorientierte Wohnformen im Alter,sonstige innovative ambulante Konzepte für ein selbstbestimmtes Leben im Alter. Sie erhalten eine Förderung für Personal- und Sachkosten beziehungsweise Honorarkosten für Koordinationskräfte, Öffentlichkeitsarbeit und die seniorengerechte Ausstattung der Gemeinschaftsräume. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss zur Anschubfinanzierung. Die Höhe der Förderung beträgt je nach Art Ihres Projekts zwischen mindestens EUR 10.000 und höchstens EUR 80.000. Die Förderhöchstsumme ist auf 90 Prozent Ihrer tatsächlichen Ausgaben begrenzt. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme an das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales. Stichtage sind jährlich der 31.3., 30.6., 30.9. und 31.12. Für die Abwicklung des Förderverfahrens ist das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) zuständig.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 90 %. Der Förderbetrag liegt bei 10.000 € – 80.000 €.

Frist und Status

Anträge können bis zum 31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS).

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Projektinitiatoren, die neue Unterstützungs- und Wohnformkonzepte für ein selbstbestimmtes Leben im Alter umsetzen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen ein Konzept vorlegen, aus dem folgende Informationen hervorgehen: Ziel und Zweck des Vorhabens,die geplanten Strukturen, also der Stand der Planung, die Räumlichkeiten, die Organisation, die Personalausstattung sowie die Qualifikation des Personals,das bürgerschaftliche Engagement,die Entwicklungsperspektive sowiedie Nachhaltigkeit.

Die Befürwortung des Projekts durch die örtliche Kommune muss vorliegen.Die Laufzeit der Projekte beträgt normalerweise maximal 2 Jahre, bei seniorengerechten Quartierskonzepten maximal 4 Jahre.

Erforderliche Unterlagen

  • Konzeptbeschreibung,Kosten- und Finanzierungsplan,Befürwortung der Kommune

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderung neuer Konzepte für ein selbstbestimmtes Leben im Alter (SeLA)"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderung neuer Konzepte für ein selbstbestimmtes Leben im Alter (SeLA) zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

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Häufige Fragen zu Förderung neuer Konzepte für ein selbstbestimmtes Leben im Alter (SeLA)

Wer kann Förderung neuer Konzepte für ein selbstbestimmtes Leben im Alter (SeLA) beantragen?

Projektinitiatoren, die neue Unterstützungs- und Wohnformkonzepte für ein selbstbestimmtes Leben im Alter umsetzen.

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung neuer Konzepte für ein selbstbestimmtes Leben im Alter (SeLA)?

Förderbetrag: 10.000 € – 80.000 €. Förderquote: 90 %.

Bis wann kann man Förderung neuer Konzepte für ein selbstbestimmtes Leben im Alter (SeLA) beantragen?

Anträge können bis zum 31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Förderung neuer Konzepte für ein selbstbestimmtes Leben im Alter (SeLA)?

Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS). Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Bayern
  • → Fördermittel für Vereine
  • → Gründungskredit Smart
  • → Wachstumsfonds Bayern 2
  • → Bayerisches Energiekreditprogramm / Energiekredit Regenerativ

Auf einen Blick

Förderbetrag
10.000 € – 80.000 €
Förderquote
90 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Bayern

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