Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS)
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie neue Unterstützungs- und Wohnformen umsetzen wollen, die älteren Menschen ein selbstbestimmtes Leben im häuslichen Umfeld ermöglichen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss als Anschubfinanzierung erhalten.
Antragsberechtigt sind: Projektinitiatoren, die neue Unterstützungs- und Wohnformkonzepte für ein selbstbestimmtes Leben im Alter umsetzen..
Die Förderquote beträgt 90 %. Der Förderbetrag liegt bei 10.000 € – 80.000 €.
Anträge können bis zum 31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS).
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind Projektinitiatoren, die neue Unterstützungs- und Wohnformkonzepte für ein selbstbestimmtes Leben im Alter umsetzen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen ein Konzept vorlegen, aus dem folgende Informationen hervorgehen: Ziel und Zweck des Vorhabens,die geplanten Strukturen, also der Stand der Planung, die Räumlichkeiten, die Organisation, die Personalausstattung sowie die Qualifikation des Personals,das bürgerschaftliche Engagement,die Entwicklungsperspektive sowiedie Nachhaltigkeit.
Die Befürwortung des Projekts durch die örtliche Kommune muss vorliegen.Die Laufzeit der Projekte beträgt normalerweise maximal 2 Jahre, bei seniorengerechten Quartierskonzepten maximal 4 Jahre.
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Jetzt Projekt prüfenProjektinitiatoren, die neue Unterstützungs- und Wohnformkonzepte für ein selbstbestimmtes Leben im Alter umsetzen.
Förderbetrag: 10.000 € – 80.000 €. Förderquote: 90 %.
Anträge können bis zum 31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember eingereicht werden.
Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS). Quelle: foerderdatenbank.de.
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