Fördergeber: Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA)
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie Maßnahmen im Bereich der Jugendbildung oder Jugendarbeit planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Träger der freien Jugendhilfe.
Anträge sind in der Regel bis zum 30.11. für das Folgejahr einzureichen.
Fördergeber und Antragstelle: Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA).
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind die Träger der freien Jugendhilfe.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Ihr Vorhaben muss Bestandteil des geltenden Landesjugendförderplanes sein.Die Bedeutung der Maßnahme muss in der Regel einen ausdrücklich überörtlichen Charakter haben.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Anträge sind in der Regel bis zum 30.11. für das Folgejahr einzureichen.
Fördergeber ist Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA). Quelle: foerderdatenbank.de.
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