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Antrag möglichZuschuss

Förderung nach dem Landesjugendförderplan (RL-LJFP) – Förderung in Thüringen

Fördergeber: Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA)

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie Maßnahmen im Bereich der Jugendbildung oder Jugendarbeit planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Träger der freien Jugendhilfe.

Was wird gefördert?

Der Freistaat Thüringen fördert im Rahmen des Landesjugendförderplanes die Arbeit der Träger der freien Jugendhilfe. Sie erhalten die Förderung für die Jugendverbandsarbeit sowie folgende Maßnahmen der Jugendarbeit: außerschulische Jugendbildung,kulturelle Jugendarbeit und kulturelle Jugendbildung,Kinder- und Jugenderholung,Großveranstaltungen von jugendpolitischer Schwerpunktsetzung,internationale Jugendarbeit. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Art Ihrer Maßnahme. Reichen Sie Ihren Antrag bitte normalerweise bis zum 30.11. für das Folgejahr beim Thüringer Landesverwaltungsamt ein. Reichen Sie den Antrag für Projekte der außerschulischen Jugendbildung bitte spätestens 8 Wochen vor Beginn der Maßnahmen beim Thüringer Landesverwaltungsamt ein. Richten Sie Ihren Antrag für Beratungsleistungen für die im Landesjugendförderplan ausgewiesenen Jugendbildungseinrichtungen sowie Maßnahmen der internationalen Jugendarbeit spätestens 8 Wochen vor Beginn an das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport.

Frist und Status

Anträge sind in der Regel bis zum 30.11. für das Folgejahr einzureichen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA).

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind die Träger der freien Jugendhilfe.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Ihr Vorhaben muss Bestandteil des geltenden Landesjugendförderplanes sein.Die Bedeutung der Maßnahme muss in der Regel einen ausdrücklich überörtlichen Charakter haben.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderung nach dem Landesjugendförderplan (RL-LJFP)"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Häufige Fragen zu Förderung nach dem Landesjugendförderplan (RL-LJFP)

Wer kann Förderung nach dem Landesjugendförderplan (RL-LJFP) beantragen?

Träger der freien Jugendhilfe

Bis wann kann man Förderung nach dem Landesjugendförderplan (RL-LJFP) beantragen?

Anträge sind in der Regel bis zum 30.11. für das Folgejahr einzureichen.

Wer ist Fördergeber von Förderung nach dem Landesjugendförderplan (RL-LJFP)?

Fördergeber ist Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA). Quelle: foerderdatenbank.de.

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