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Förderung nach dem Investitionsgesetz Kohleregionen (RL InvKG) – Förderung in Sachsen

Fördergeber: Freistaat Sachsen

Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 105 Tagen

Zuschüsse für Investitionen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Infrastruktur in den Braunkohlerevieren.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung, Forschungseinrichtung.

Was wird gefördert?

Das Land Sachsen unterstützt Sie gemeinsam mit dem Bund bei Investitionen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Infrastruktur in den Braunkohlerevieren. Sie bekommen die Förderung für Maßnahmen in folgenden Bereichen: wirtschaftsnahe Infrastruktur ohne öffentliche Verkehrswege, Verkehr, öffentliche Fürsorge zur Verbesserung wirtschaftsbezogener Standortbedingungen, Städtebau, Stadt- und Regionalentwicklung, Digitalisierung, Breitband- und Mobilfunkinfrastruktur, touristische Infrastruktur, Infrastrukturen für Forschung, Innovation und Technologietransfer sowie Aus- und Weiterbildung, Klima- und Umweltschutz sowie Naturschutz und Landschaftspflege. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 90 %.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Freistaat Sachsen.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Gemeinden, Landkreise, andere Träger der kommunalen Selbstverwaltung sowie deren Unternehmen, andere öffentliche und private Träger, die öffentliche Aufgaben erfüllen, Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts, Forschungs- und Kultureinrichtungen und Unternehmen des privaten und öffentlichen Rechts mit Beteiligung Sachsens.

Erforderliche Unterlagen

  • gemeindewirtschaftliche Stellungnahme,Wirtschaftlichkeitsuntersuchung

Antragsentwurf für dieses Programm

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Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Förderung nach dem Investitionsgesetz Kohleregionen (RL InvKG)

Wer kann Förderung nach dem Investitionsgesetz Kohleregionen (RL InvKG) beantragen?

Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung, Forschungseinrichtung

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung nach dem Investitionsgesetz Kohleregionen (RL InvKG)?

Förderquote: 90 %.

Wer ist Fördergeber von Förderung nach dem Investitionsgesetz Kohleregionen (RL InvKG)?

Fördergeber ist Freistaat Sachsen. Quelle: foerderdatenbank.de.

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Auf einen Blick

Förderquote
90 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen