Förderung nach dem Investitionsgesetz Kohleregionen (RL InvKG) – Förderung in Sachsen
Fördergeber: Freistaat Sachsen
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen
Zuschüsse für Investitionen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Infrastruktur in den Braunkohlerevieren.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung, Forschungseinrichtung.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 90 %.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Freistaat Sachsen.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Gemeinden, Landkreise, andere Träger der kommunalen Selbstverwaltung sowie deren Unternehmen, andere öffentliche und private Träger, die öffentliche Aufgaben erfüllen, Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts, Forschungs- und Kultureinrichtungen und Unternehmen des privaten und öffentlichen Rechts mit Beteiligung Sachsens.
Erforderliche Unterlagen
- gemeindewirtschaftliche Stellungnahme,Wirtschaftlichkeitsuntersuchung
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung nach dem Investitionsgesetz Kohleregionen (RL InvKG)
Wer kann Förderung nach dem Investitionsgesetz Kohleregionen (RL InvKG) beantragen?
Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung, Forschungseinrichtung
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung nach dem Investitionsgesetz Kohleregionen (RL InvKG)?
Förderquote: 90 %.
Wer ist Fördergeber von Förderung nach dem Investitionsgesetz Kohleregionen (RL InvKG)?
Fördergeber ist Freistaat Sachsen. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 90 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Sachsen