Fördergeber: Freistaat Sachsen
Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 151 Tagen
Zuschüsse für Investitionen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Infrastruktur in den Braunkohlerevieren.
Antragsberechtigt sind: Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung, Forschungseinrichtung.
Die Förderquote beträgt 90 %.
Fördergeber und Antragstelle: Freistaat Sachsen.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind Gemeinden, Landkreise, andere Träger der kommunalen Selbstverwaltung sowie deren Unternehmen, andere öffentliche und private Träger, die öffentliche Aufgaben erfüllen, Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts, Forschungs- und Kultureinrichtungen und Unternehmen des privaten und öffentlichen Rechts mit Beteiligung Sachsens.
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Jetzt Projekt prüfenKommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung, Forschungseinrichtung
Förderquote: 90 %.
Fördergeber ist Freistaat Sachsen. Quelle: foerderdatenbank.de.
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