Förderung nach dem Investitionsgesetz Kohleregionen (RL InvKG) – Förderung in Sachsen
Fördergeber: Freistaat Sachsen
Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 105 Tagen
Zuschüsse für Investitionen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Infrastruktur in den Braunkohlerevieren.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung, Forschungseinrichtung.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 90 %.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Freistaat Sachsen.
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Gemeinden, Landkreise, andere Träger der kommunalen Selbstverwaltung sowie deren Unternehmen, andere öffentliche und private Träger, die öffentliche Aufgaben erfüllen, Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts, Forschungs- und Kultureinrichtungen und Unternehmen des privaten und öffentlichen Rechts mit Beteiligung Sachsens.
Erforderliche Unterlagen
- gemeindewirtschaftliche Stellungnahme,Wirtschaftlichkeitsuntersuchung
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung nach dem Investitionsgesetz Kohleregionen (RL InvKG)
Wer kann Förderung nach dem Investitionsgesetz Kohleregionen (RL InvKG) beantragen?
Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung, Forschungseinrichtung
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung nach dem Investitionsgesetz Kohleregionen (RL InvKG)?
Förderquote: 90 %.
Wer ist Fördergeber von Förderung nach dem Investitionsgesetz Kohleregionen (RL InvKG)?
Fördergeber ist Freistaat Sachsen. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 90 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Sachsen