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Antrag möglichZuschuss

Förderung landwirtschaftlicher Betriebe in benachteiligten Gebieten (Ausgleichszulage) – Förderung in Schleswig-Holstein

Fördergeber: Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie als Landwirtin und Landwirt in benachteiligten Gebieten Einkommensverluste erleiden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausgleich erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Landwirte in benachteiligten Gebieten.

Was wird gefördert?

Das Land Schleswig-Holstein gewährt Ihnen Zuwendungen, wenn Sie Flächen in benachteiligten Gebieten bewirtschaften und Ihnen dadurch Einkommensverluste und zusätzliche Kosten entstehen, die Landwirtinnen und Landwirten in nicht benachteiligten Gebieten nicht entstehen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Zuschusses beträgt jährlich je nach Größe der Bewirtschaftungsfläche für Grünland mit Tierhaltung EUR 120,00 bis EUR 140,00 pro Hektar und für Ackerbau/Marktfrucht EUR 40,00 bis EUR 60,00 pro Hektar. Ihren Antrag stellen Sie bitte bis zum 15.5. eines Jahres beim Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei 40 € – 140 €.

Frist und Status

Anträge sind bis zum 15. Mai eines Jahres einzureichen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Inhaberinnen und Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe, die im benachteiligten Gebiet wirtschaften.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft.

Mindestens 3 Hektar Ihrer beihilfefähigen Flächen müssen im benachteiligten Gebiet liegen.

Sie müssen die Flächen als Grünland oder Ackerland nutzen.Wenn Sie die 1.

Zahlung der Ausgleichszulage in den Jahren 2010 bis 2014 erhalten haben, müssen Sie Ihre landwirtschaftliche Tätigkeit mindestens 5 Jahre ab der 1.

Zahlung fortführen (Ausnahme: genehmigte Aufforstungen).Sie müssen die Flächen selbst bewirtschaften.

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Häufige Fragen zu Förderung landwirtschaftlicher Betriebe in benachteiligten Gebieten (Ausgleichszulage)

Wer kann Förderung landwirtschaftlicher Betriebe in benachteiligten Gebieten (Ausgleichszulage) beantragen?

Landwirte in benachteiligten Gebieten

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung landwirtschaftlicher Betriebe in benachteiligten Gebieten (Ausgleichszulage)?

Förderbetrag: 40 € – 140 €.

Bis wann kann man Förderung landwirtschaftlicher Betriebe in benachteiligten Gebieten (Ausgleichszulage) beantragen?

Anträge sind bis zum 15. Mai eines Jahres einzureichen.

Wer ist Fördergeber von Förderung landwirtschaftlicher Betriebe in benachteiligten Gebieten (Ausgleichszulage)?

Fördergeber ist Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Schleswig-Holstein
  • → Fördermittel für Unternehmen
  • → Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 - Nachhaltige Stadtentwicklung und nachhaltige städtische Mobilität
  • → IB.SH Kommunaldarlehen zukunftsfähige Infrastruktur
  • → IB.SH Betriebsmitteldarlehen

Auf einen Blick

Förderbetrag
40 € – 140 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Schleswig-Holstein

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