Fördergeber: Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie als Landwirtin und Landwirt in benachteiligten Gebieten Einkommensverluste erleiden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausgleich erhalten.
Antragsberechtigt sind: Landwirte in benachteiligten Gebieten.
Der Förderbetrag liegt bei 40 € – 140 €.
Anträge sind bis zum 15. Mai eines Jahres einzureichen.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind Inhaberinnen und Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe, die im benachteiligten Gebiet wirtschaften.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft.
Mindestens 3 Hektar Ihrer beihilfefähigen Flächen müssen im benachteiligten Gebiet liegen.
Sie müssen die Flächen als Grünland oder Ackerland nutzen.Wenn Sie die 1.
Zahlung der Ausgleichszulage in den Jahren 2010 bis 2014 erhalten haben, müssen Sie Ihre landwirtschaftliche Tätigkeit mindestens 5 Jahre ab der 1.
Zahlung fortführen (Ausnahme: genehmigte Aufforstungen).Sie müssen die Flächen selbst bewirtschaften.
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Jetzt Projekt prüfenLandwirte in benachteiligten Gebieten
Förderbetrag: 40 € – 140 €.
Anträge sind bis zum 15. Mai eines Jahres einzureichen.
Fördergeber ist Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz. Quelle: foerderdatenbank.de.
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