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Antrag möglichZuschuss

Förderung im Rahmen der Förderrichtlinie Energie und Klima – Anpassung an die Folgen des Klimawandels – Förderung in Sachsen

Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz

Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 150 Tagen

Der Freistaat Sachsen fördert Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels mit Zuschüssen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommune, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Unternehmen, Verband/Vereinigung.

Was wird gefördert?

Der Freistaat Sachsen fördert mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Ihre Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Sie erhalten die Förderung für folgende investive Maßnahmen: Maßnahmen an Gebäuden oder im Zusammenhang mit Gebäuden, beispielsweise als baulicher Hitzeschutz, Maßnahmen zum Regenwasserrückhalt und zum Schutz vor Überflutung oder vor wild abfließendem Wasser, vor Bodenerosion und Erosionseintrag, soweit sie nicht dem öffentlichen Hochwasserschutz zuzuordnen sind, sonstige Anpassungen von Infrastruktur an die Folgen des Klimawandels, beispielsweise zur Verbesserung der Hitze- und Dürreresilienz, komplexe investive Maßnahmenpakete, die sich aus vorhandenen Konzepten und Umsetzungsprogrammen ergeben, wesentlich zur Erhöhung der Klimaresilienz beitragen und einen Mehrwert gegenüber der Realisierung isolierter Einzelmaßnahmen erzielen, Modellvorhaben zuzüglich Neubauvorhaben zur Klimawandelanpassung, die über den Stand der Technik oder etablierte Prozessabläufe hinausgehen (Innovationsgrad) oder einen besonderen Beitrag zu Zielen und Maßnahmen des Energie- und Klimaprogramms Sachsen leisten oder aufgrund der Vorbildwirkung auf vergleichbare Fälle übertragbar sind (Übertragbarkeit), Begrünungsmaßnahmen, die im Zusammenhang mit investiven Maßnahmen stehen. Zudem bekommen Sie eine Förderung für folgende nicht investive Maßnahmen: Erarbeitung von Daten- und Entscheidungsgrundlagen, Erstellung von Klimaanpassungskonzepten, Vorbereitung, Begleitung und Auswertung von Anpassungsmaßnahmen inklusive Akzeptanzsteigerung und Öffentlichkeitsarbeit, Ergänzung informeller Konzepte um einen Fachteil Klima, integriertes Klimamanagement inklusive Erstellung integrierter Klimakonzepte, externe Beratungsleistungen/Klima-Coaching. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung ist abhängig von Art und Umfang des Vorhabens und beträgt grundsätzlich 75 bis 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 75 %.

Frist und Status

Es gilt ab sofort ein Antrags- und Bewilligungsstopp für die Förderung der Teilnahme am European Energy Award – EEA-Programm für Kommunen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben kommunale Gebietskörperschaften und deren Unternehmen, Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Verbandskörperschaften, gemeinnützige Organisationen sowie anerkannte Religionsgemeinschaften, Vereine, Stiftungen und Genossenschaften, Privatpersonen.

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Häufige Fragen zu Förderung im Rahmen der Förderrichtlinie Energie und Klima – Anpassung an die Folgen des Klimawandels

Wer kann Förderung im Rahmen der Förderrichtlinie Energie und Klima – Anpassung an die Folgen des Klimawandels beantragen?

Kommune, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Unternehmen, Verband/Vereinigung

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung im Rahmen der Förderrichtlinie Energie und Klima – Anpassung an die Folgen des Klimawandels?

Förderquote: 75 %.

Bis wann kann man Förderung im Rahmen der Förderrichtlinie Energie und Klima – Anpassung an die Folgen des Klimawandels beantragen?

Es gilt ab sofort ein Antrags- und Bewilligungsstopp für die Förderung der Teilnahme am European Energy Award – EEA-Programm für Kommunen.

Wer ist Fördergeber von Förderung im Rahmen der Förderrichtlinie Energie und Klima – Anpassung an die Folgen des Klimawandels?

Fördergeber ist Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Sachsen
  • → Fördermittel für Vereine
  • → Förderung des Radwegebaues im Salzlandkreis
  • → Förderung nach dem Investitionsgesetz Kohleregionen (RL InvKG)
  • → InnoStartBonus

Auf einen Blick

Förderquote
75 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen

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