Förderung im Rahmen der Förderrichtlinie Energie und Klima – Anpassung an die Folgen des Klimawandels – Förderung in Sachsen
Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen
Der Freistaat Sachsen fördert Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels mit Zuschüssen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kommune, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Unternehmen, Verband/Vereinigung.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 75 %.
Frist und Status
Es gilt ab sofort ein Antrags- und Bewilligungsstopp für die Förderung der Teilnahme am European Energy Award – EEA-Programm für Kommunen.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben kommunale Gebietskörperschaften und deren Unternehmen, Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Verbandskörperschaften, gemeinnützige Organisationen sowie anerkannte Religionsgemeinschaften, Vereine, Stiftungen und Genossenschaften, Privatpersonen.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderung im Rahmen der Förderrichtlinie Energie und Klima – Anpassung an die Folgen des Klimawandels zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung im Rahmen der Förderrichtlinie Energie und Klima – Anpassung an die Folgen des Klimawandels
Wer kann Förderung im Rahmen der Förderrichtlinie Energie und Klima – Anpassung an die Folgen des Klimawandels beantragen?
Kommune, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Unternehmen, Verband/Vereinigung
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung im Rahmen der Förderrichtlinie Energie und Klima – Anpassung an die Folgen des Klimawandels?
Förderquote: 75 %.
Bis wann kann man Förderung im Rahmen der Förderrichtlinie Energie und Klima – Anpassung an die Folgen des Klimawandels beantragen?
Es gilt ab sofort ein Antrags- und Bewilligungsstopp für die Förderung der Teilnahme am European Energy Award – EEA-Programm für Kommunen.
Wer ist Fördergeber von Förderung im Rahmen der Förderrichtlinie Energie und Klima – Anpassung an die Folgen des Klimawandels?
Fördergeber ist Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 75 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Sachsen