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Antrag möglichZuschuss

Förderung für Projekte zum Thema „Vertikale Applikationsallianzen Batterie“ – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie als Kooperation ein anwendungsnahes Forschungsprojekt im Bereich der Batteriezellfertigung umsetzen möchten, können Sie eine Förderung erhalten. Der Bund unterstützt Sie durch finanzielle Zuschüsse bei der Entwicklung seriennaher Batteriesysteme.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Bildungseinrichtung, Forschungseinrichtung, Hochschule, Unternehmen, Verband/Vereinigung.

Was wird gefördert?

Sie können eine finanzielle Förderung für Ihr Forschungs- und Entwicklungsprojekt im Bereich der Batterietechnologien erhalten. Der Bund unterstützt den Aufbau von vertikalen Kooperationen entlang der gesamten Wertschöpfungskette für Batterien. Ziel ist es, den Transfer von Ergebnissen aus der Forschung in die industrielle Praxis zu beschleunigen. Gefördert werden Verbundprojekte, die als Applikationsallianz zusammenarbeiten. Das bedeutet, dass Unternehmen und wissenschaftliche Einrichtungen gemeinsam eine anwendungsreife Batteriezelle oder ein Batteriesystem entwickeln. Ihr Projekt muss durch ein Industrieunternehmen koordiniert werden, das auch die spätere Verwertung der Ergebnisse plant. Die Förderung erfolgt in mehreren Phasen mit einer Gesamtlaufzeit von bis zu 10 Jahren. Die erste Phase ist eine bis zu 1 Jahr dauernde Konzeptionsphase. Darauf folgen bis zu 3 Umsetzungsphasen von jeweils maximal 3 Jahren. Sie müssen die Konzeptionsphase und die erste Umsetzungsphase zusammen beantragen.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2028. Einreichung von Projektskizzen ist jederzeit möglich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Ihr Projekt wird in der Bundesrepublik Deutschland, im Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz durchgeführt und ausgewertet.Ihr Vorhaben bindet Partner entlang der gesamten Wertschöpfungskette der Batterie ein.Ein Industrieunternehmen übernimmt die Verbundkoordination und legt einen verbindlichen Verwertungsplan vor.Sie weisen für Ihr Vorhaben einen messbaren Beitrag zum Aufbau eines nachhaltigen und technologisch souveränen Batterie-Ökosystems nach.Die Partner des Verbundprojekts schließen eine schriftliche Kooperationsvereinbarung vor dem Start der Arbeiten.Sie können den geforderten Eigenanteil an den zuwendungsfähigen Kosten oder Ausgaben für Ihr Projekt erbringen.

Ausschlussgründe: Ihr Vorhaben befasst sich mit reinen Superkondensatoren oder reinen Brennstoffzellen.Sie haben mit den Arbeiten am Projekt bereits vor dem Erhalt des Bewilligungsbescheids begonnen.Sie sind einer Rückforderungsentscheidung der Europäischen Kommission aufgrund einer früheren unzulässigen staatlichen Beihilfe nicht nachgekommen.Ihr Unternehmen befindet sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten gemäß den beihilferechtlichen Kriterien der Europäischen Union.

weitere Informationen Für das zweistufige Antragsverfahren müssen Sie Unterlagen in deutscher Sprache einreichen.

Für die erste Stufe (Projektskizze): Eine Projektskizze mit einer maximalen Länge von 25 Seiten gemäß der vorgegebenen Gliederung.Eine Kostenabschätzung für die Konzeptionsphase und die erste Umsetzungsphase.

Für die zweite Stufe (förmlicher Förderantrag): Ein vollständiger Förderantrag über das elektronische Antragssystem easy-Online (siehe weiterführende Links).Ein detaillierter Arbeitsplan und Finanzierungsplan des Verbundprojekts.Ein detaillierter, schriftlicher Verwertungsplan inklusive Regelungen zum geistigen Eigentum.Der Nachweis einer grundsätzlichen Einigung der Verbundpartner auf Basis des amtlichen Vordrucks Nummer 0110.

Erforderliche Unterlagen

  • Projektskizze mit maximal 25 Seiten,Kostenabschätzung für Konzeptionsphase und erste Umsetzungsphase,Vollständiger Förderantrag über easy-Online,Detaillierter Arbeitsplan und Finanzierungsplan,Detaillierter Verwertungsplan,Nachweis einer grundsätzlichen Einigung der Verbundpartner

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

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Häufige Fragen zu Förderung für Projekte zum Thema „Vertikale Applikationsallianzen Batterie“

Wer kann Förderung für Projekte zum Thema „Vertikale Applikationsallianzen Batterie“ beantragen?

Bildungseinrichtung, Forschungseinrichtung, Hochschule, Unternehmen, Verband/Vereinigung

Bis wann kann man Förderung für Projekte zum Thema „Vertikale Applikationsallianzen Batterie“ beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2028. Einreichung von Projektskizzen ist jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Förderung für Projekte zum Thema „Vertikale Applikationsallianzen Batterie“?

Fördergeber ist Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel für Vereine
  • → Förderung von Moorbodenschutzmaßnahmen
  • → Förderprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie
  • → Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (Zuschuss) – Förderung der Elektrifizierung von Kleinen Unternehmen (Modul 6)

Auf einen Blick

Förderart
Zuschuss
Antragsfrist
31. Dezember 2028
Förderregion
Bundesweit

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