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Antrag möglichZuschuss

Förderung für Projekte der kulturellen Zusammenarbeit – Förderung in Nordrhein-Westfalen

Fördergeber: Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Kulturakteure in den Mitgliedsstädten des Kultursekretariats NRW Gütersloh können finanzielle Unterstützung des Landes NRW für ihre Kunst- und Kulturprojekte beantragen. Die Förderung zielt darauf ab, ambitionierte und innovative Vorhaben in allen Sparten zu ermöglichen, die kulturelle Zusammenarbeit zu stärken und das Kulturangebot vor Ort zu bereichern.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung.

Was wird gefördert?

Das Kultursekretariat NRW Gütersloh unterstützt im Auftrag des Landes Nordrhein-Westfalen ambitionierte Kunst- und Kulturprojekte in seinen Mitgliedsstädten. Ziel ist es, die kommunale Kulturarbeit zu stärken und innovative Formate zu ermöglichen. Die Förderung erfolgt ausschließlich im Rahmen spezifischer Förderprogramme. Gefördert wird ein breites Spektrum an kulturellen Vorhaben aus allen Sparten. Beispiele für geförderte Projektarten sind: Kulturpädagogische Projekte,Kunst im öffentlichen Raum,Experimentelle Projekte, die die Grenzen zwischen Theater, Musik, Tanz, Bildender Kunst und digitalen Medien ausloten,Unterstützung für die Durchführung von Konzerten, Lesungen, Theateraufführungen und anderen kulturellen Veranstaltungen. Sie erhalten in der Regel einen Zuschuss. Andere in der öffentlichen Kulturförderung übliche Finanzierungsformen (beispielsweise Anteils- oder Vollfinanzierung) können je nach Programm ebenfalls zur Anwendung kommen. Dies muss den jeweiligen Programmausschreibungen entnommen werden.

Frist und Status

Die Antragsfristen sind programmabhängig und werden in den jeweiligen Ausschreibungen veröffentlicht.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Für eine Förderung müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein: Für Antragsteller: Der Antragsteller muss seinen Sitz in einer Mitgliedsstadt des Kultursekretariats NRW Gütersloh haben.Antragsberechtigt sind sowohl öffentliche als auch private Träger (beispielsweise Kommunen, eingetragene Vereine, Jugendzentren).

Für das Projekt: Das Projekt muss in einer Mitgliedsstadt durchgeführt werden.Ein Eigenanteil an den Gesamtkosten muss erbracht werden.Das Projekt darf bei Antragstellung noch nicht begonnen haben.

Ein Projektstart ist erst nach Genehmigung eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns (VZM) möglich.

weitere Informationen Die Kosten für den Antragsteller bestehen aus dem zu erbringenden Eigenanteil.

Dieser beträgt in der Regel: 10 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben für nicht-kommunale Träger.20 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben für kommunale Träger.

Indirekte Kosten können durch die Mitgliederumlage entstehen, welche die jeweilige Kommune an das Kultursekretariat entrichtet, um den Förderzugang für lokale Akteure zu ermöglichen.

Erforderliche Unterlagen

  • Eine Beschreibung des Vorhabens mit deutlichem Bezug zu den Förderkriterien,Eine Aufstellung der voraussichtlichen Kosten und der geplanten Finanzierung, einschließlich des erforderlichen Eigenanteils

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderung für Projekte der kulturellen Zusammenarbeit"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

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Häufige Fragen zu Förderung für Projekte der kulturellen Zusammenarbeit

Wer kann Förderung für Projekte der kulturellen Zusammenarbeit beantragen?

Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung

Bis wann kann man Förderung für Projekte der kulturellen Zusammenarbeit beantragen?

Die Antragsfristen sind programmabhängig und werden in den jeweiligen Ausschreibungen veröffentlicht.

Wer ist Fördergeber von Förderung für Projekte der kulturellen Zusammenarbeit?

Fördergeber ist Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen. Quelle: foerderdatenbank.de.

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