Fördergeber: Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Kulturakteure in den Mitgliedsstädten des Kultursekretariats NRW Gütersloh können finanzielle Unterstützung des Landes NRW für ihre Kunst- und Kulturprojekte beantragen. Die Förderung zielt darauf ab, ambitionierte und innovative Vorhaben in allen Sparten zu ermöglichen, die kulturelle Zusammenarbeit zu stärken und das Kulturangebot vor Ort zu bereichern.
Antragsberechtigt sind: Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung.
Die Antragsfristen sind programmabhängig und werden in den jeweiligen Ausschreibungen veröffentlicht.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Für eine Förderung müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein: Für Antragsteller: Der Antragsteller muss seinen Sitz in einer Mitgliedsstadt des Kultursekretariats NRW Gütersloh haben.Antragsberechtigt sind sowohl öffentliche als auch private Träger (beispielsweise Kommunen, eingetragene Vereine, Jugendzentren).
Für das Projekt: Das Projekt muss in einer Mitgliedsstadt durchgeführt werden.Ein Eigenanteil an den Gesamtkosten muss erbracht werden.Das Projekt darf bei Antragstellung noch nicht begonnen haben.
Ein Projektstart ist erst nach Genehmigung eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns (VZM) möglich.
weitere Informationen Die Kosten für den Antragsteller bestehen aus dem zu erbringenden Eigenanteil.
Dieser beträgt in der Regel: 10 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben für nicht-kommunale Träger.20 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben für kommunale Träger.
Indirekte Kosten können durch die Mitgliederumlage entstehen, welche die jeweilige Kommune an das Kultursekretariat entrichtet, um den Förderzugang für lokale Akteure zu ermöglichen.
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Jetzt Projekt prüfenÖffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Die Antragsfristen sind programmabhängig und werden in den jeweiligen Ausschreibungen veröffentlicht.
Fördergeber ist Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen. Quelle: foerderdatenbank.de.
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