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Antrag möglichZuschuss

Förderung für Investitionen in emissionsmindernde Maßnahmen bei der Vergärung von Wirtschaftsdüngern – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Sie möchten in emissionsmindernde Maßnahmen bei der Wirtschaftsdüngervergärung investieren? Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) fördert Ihre Biogasanlage mit bis zu 300.000 EUR.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen.

Was wird gefördert?

Sie führen ein landwirtschaftliches, gewerbliches oder selbstständiges kommunales Unternehmen? Dann können Sie eine Förderung für Ihre Biogasanlage erhalten. Das Programm unterstützt Sie, wenn Sie emissionsmindernde Maßnahmen bei der Vergärung von Wirtschaftsdüngern umsetzen. Das Ziel ist es, klimaschädliche Emissionen aus der Tierhaltung zu reduzieren. Sie können Zuschüsse für folgende Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter erhalten, um Emissionen zu mindern: Gasdichte Abdeckung von Gärrückstandslagern: Nachrüstung oder Ersatzneubau nicht nachrüstbarer Behälter inklusive sicherheitstechnischer Einbindung.Umrüstung von Bestandsanlagen: Anlagen ohne bisherigen Wirtschaftsdüngereinsatz, die nach der Umsetzung einen Anteil von mindestens 20 % erreichen.Anlagen mit bestehendem Einsatz, bei denen Sie die Menge um mindestens 1.000 Tonnen Frischmasse pro Jahr steigern.Anlagen mit bereits hohem Einsatz (80 % und mehr), die ihren Anteil um mindestens 10 Prozentpunkte steigern. Wirtschaftsdüngerspezifische Anlagenteile für Neuanlagen: Komponenten für Anlagen mit einem Wirtschaftsdüngeranteil von mindestens 70 %.Infrastruktur und Aufbereitung: Maschinen zur Substrataufbereitung, Logistiklösungen zur Mobilisierung von Wirtschaftsdüngern sowie gemeinschaftliche Anlagen.Investitionsbegleitende Maßnahmen: Ingenieurleistungen, Architekturkosten und Bauberatung. Diese Ausgaben werden nur bis zu einer Höhe von maximal 10 % der förderfähigen Investitionssumme gefördert.Sachkundige Begleitung: Die Begleitung und Abnahme der Maßnahme durch einen unabhängigen Sachverständigen. Die Förderung beträgt bis zu 300.000 EUR pro Unternehmen. Sie können jedoch keine Zuwendung erhalten, wenn Ihr errechneter Zuschuss unter 5.000 EUR liegt. Die Förderhöhe hängt dabei maßgeblich von der Größe Ihres Unternehmens ab: Sie erhalten für die gasdichte Abdeckung von Lagern generell bis zu 40 % der Ausgaben.Für alle weiteren Investitionen erhalten Sie als Kleinunternehmen oder Kleinstunternehmen bis zu 40 % der förderfähigen Summe.Als mittleres Unternehmen erhalten Sie bis zu 25 %.Als Großunternehmen erhalten Sie bis zu 10 %.Für die zwingend erforderliche sachkundige Begleitung erhalten Sie, unabhängig von Ihrer Unternehmensgröße, bis zu 80 % der Ausgaben (maximal 4.000 EUR)

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 40 %. Der Förderbetrag liegt bei 5.000 € – 300.000 €.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2028. Antragstellung bis spätestens 31.12.2028 für bauliche Maßnahmen; bis 30.06.2029 für Maschinen und Geräte.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH).

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Sie weisen berufliche Fähigkeiten zur ordnungsgemäßen Führung des Betriebs nach, zum Beispiel durch eine Betreiberqualifikation Anlagensicherheit für Biogasanlagen.Sie weisen geordnete wirtschaftliche Verhältnisse nach.Sie erbringen den Nachweis über die Erbringung Ihres Eigenanteils.Sie legen ein Wirtschaftsdünger-Investitionskonzept vor.Sie halten die Vorgaben zur Wirtschaftsdüngermenge mindestens für die Dauer der Zweckbindungsfrist ein.Sie setzen die Maßnahme auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland um.

Ausgenommen von der Förderung sind: Unternehmen in Schwierigkeiten.Unternehmen, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist, oder die eine eidesstattliche Versicherung abgeben mussten.Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung für staatliche Beihilfen nicht nachgekommen sind.Kommunen, kommunale Zusammenschlüsse und deren rechtlich unselbstständige Betriebe.Bund und Länder sowie deren Einrichtungen, einschließlich Universitäten und Hochschulen.Erwerb von Grundstücken, Produktionsrechten oder Gesellschaftsanteilen.Stallbauinvestitionen und Investitionen in mobile Technik.Laufende Betriebsausgaben, Ablösung von Verbindlichkeiten oder Kreditbeschaffungskosten sowie Beratungskosten für den regelmäßigen Geschäftsbetrieb.Umsatzsteuer, unbare Eigenleistungen und Preisnachlässe (Skonti, Boni, Rabatte).Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Biogas, die durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) oder das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz begünstigt werden.Maßnahmen, die Sie aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung oder behördlichen Anordnung umsetzen müssen.Ausgaben für Genehmigungsverfahren und Planungsleistungen.

weitere Informationen Erforderliche Unterlagen Baugenehmigung (sofern erforderlich) oder Nachweis der BaugenehmigungsfreiheitNachweis der Betreiberqualifikation zur Anlagensicherheit gemäß TRGS 529 und TRAS 120Aktuelles Umweltgutachten nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz, sofern für Ihre Anlage vorgeschriebenVergleichsangeboteNachweis der Rechtsform, sofern erforderlichWirtschaftsdünger-InvestitionskonzeptAuskunft einer Wirtschaftsauskunftei, die nicht älter als sechs Monate ist, und Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern und AbgabenNachweis über die Erbringung des Eigenanteils (z.

B.

Kreditbereitschaftserklärung)De-minimis-ErklärungFormular zur Unternehmensgröße (zur Einstufung in Groß-, Mittel-, Klein- oder Kleinstunternehmen).

Erforderliche Unterlagen

  • Baugenehmigung (sofern erforderlich),Nachweis der Betreiberqualifikation,Aktuelles Umweltgutachten,Vergleichsangebote,Nachweis der Rechtsform,Wirtschaftsdünger-Investitionskonzept,Auskunft einer Wirtschaftsauskunftei,Nachweis über die Erbringung des Eigenanteils,De-minimis-Erklärung,Formular zur Unternehmensgröße

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Häufige Fragen zu Förderung für Investitionen in emissionsmindernde Maßnahmen bei der Vergärung von Wirtschaftsdüngern

Wer kann Förderung für Investitionen in emissionsmindernde Maßnahmen bei der Vergärung von Wirtschaftsdüngern beantragen?

Unternehmen

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung für Investitionen in emissionsmindernde Maßnahmen bei der Vergärung von Wirtschaftsdüngern?

Förderbetrag: 5.000 € – 300.000 €. Förderquote: 40 %.

Bis wann kann man Förderung für Investitionen in emissionsmindernde Maßnahmen bei der Vergärung von Wirtschaftsdüngern beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2028. Antragstellung bis spätestens 31.12.2028 für bauliche Maßnahmen; bis 30.06.2029 für Maschinen und Geräte.

Wer ist Fördergeber von Förderung für Investitionen in emissionsmindernde Maßnahmen bei der Vergärung von Wirtschaftsdüngern?

Fördergeber ist Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH). Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel für Unternehmen
  • → Förderung von Moorbodenschutzmaßnahmen
  • → Förderprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie
  • → Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (Zuschuss) – Förderung der Elektrifizierung von Kleinen Unternehmen (Modul 6)

Auf einen Blick

Förderbetrag
5.000 € – 300.000 €
Förderquote
40 %
Förderart
Zuschuss
Antragsfrist
31. Dezember 2028
Förderregion
Bundesweit

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