Fördergeber: Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Sie möchten in emissionsmindernde Maßnahmen bei der Wirtschaftsdüngervergärung investieren? Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) fördert Ihre Biogasanlage mit bis zu 300.000 EUR.
Antragsberechtigt sind: Unternehmen.
Die Förderquote beträgt 40 %. Der Förderbetrag liegt bei 5.000 € – 300.000 €.
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2028. Antragstellung bis spätestens 31.12.2028 für bauliche Maßnahmen; bis 30.06.2029 für Maschinen und Geräte.
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH).
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
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Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Sie weisen berufliche Fähigkeiten zur ordnungsgemäßen Führung des Betriebs nach, zum Beispiel durch eine Betreiberqualifikation Anlagensicherheit für Biogasanlagen.Sie weisen geordnete wirtschaftliche Verhältnisse nach.Sie erbringen den Nachweis über die Erbringung Ihres Eigenanteils.Sie legen ein Wirtschaftsdünger-Investitionskonzept vor.Sie halten die Vorgaben zur Wirtschaftsdüngermenge mindestens für die Dauer der Zweckbindungsfrist ein.Sie setzen die Maßnahme auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland um.
Ausgenommen von der Förderung sind: Unternehmen in Schwierigkeiten.Unternehmen, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist, oder die eine eidesstattliche Versicherung abgeben mussten.Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung für staatliche Beihilfen nicht nachgekommen sind.Kommunen, kommunale Zusammenschlüsse und deren rechtlich unselbstständige Betriebe.Bund und Länder sowie deren Einrichtungen, einschließlich Universitäten und Hochschulen.Erwerb von Grundstücken, Produktionsrechten oder Gesellschaftsanteilen.Stallbauinvestitionen und Investitionen in mobile Technik.Laufende Betriebsausgaben, Ablösung von Verbindlichkeiten oder Kreditbeschaffungskosten sowie Beratungskosten für den regelmäßigen Geschäftsbetrieb.Umsatzsteuer, unbare Eigenleistungen und Preisnachlässe (Skonti, Boni, Rabatte).Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Biogas, die durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) oder das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz begünstigt werden.Maßnahmen, die Sie aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung oder behördlichen Anordnung umsetzen müssen.Ausgaben für Genehmigungsverfahren und Planungsleistungen.
weitere Informationen Erforderliche Unterlagen Baugenehmigung (sofern erforderlich) oder Nachweis der BaugenehmigungsfreiheitNachweis der Betreiberqualifikation zur Anlagensicherheit gemäß TRGS 529 und TRAS 120Aktuelles Umweltgutachten nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz, sofern für Ihre Anlage vorgeschriebenVergleichsangeboteNachweis der Rechtsform, sofern erforderlichWirtschaftsdünger-InvestitionskonzeptAuskunft einer Wirtschaftsauskunftei, die nicht älter als sechs Monate ist, und Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern und AbgabenNachweis über die Erbringung des Eigenanteils (z.
B.
Kreditbereitschaftserklärung)De-minimis-ErklärungFormular zur Unternehmensgröße (zur Einstufung in Groß-, Mittel-, Klein- oder Kleinstunternehmen).
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Förderbetrag: 5.000 € – 300.000 €. Förderquote: 40 %.
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2028. Antragstellung bis spätestens 31.12.2028 für bauliche Maßnahmen; bis 30.06.2029 für Maschinen und Geräte.
Fördergeber ist Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH). Quelle: foerderdatenbank.de.
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