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Förderung für die gewerbliche Wirtschaft im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) – Förderung in Sachsen-Anhalt

Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt

Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft bei betrieblichen Investitionen zur Schaffung oder Sicherung von Arbeitsplätzen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, einschließlich Tourismus.

Was wird gefördert?

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich Tourismus mit Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ bei betrieblichen Investitionen. Dazu gehören auch Umweltschutzvorhaben, für die Sie eine Beihilfe erhalten können. Gefördert werden außerdem Kooperationsnetzwerke und Innovationscluster. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss zu den Sachkosten oder den Lohnkosten. Es gelten normalerweise folgende Subventionswertobergrenzen: kleine Unternehmen: 35 Prozent, mittlere Unternehmen: 25 Prozent, sonstige Unternehmen: 15 Prozent. Bei sachkostenbezogener Förderung muss das Investitionsvolumen mindestens 30.000 EUR betragen. Außerdem kann der Zuschuss bei sachkostenbezogener Förderung für Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitenden um 2,5 Prozent gekürzt werden, wenn sie bestimmte Struktureffekte nicht erfüllen. Bei lohnkostenbezogener Förderung werden nur Arbeitsplätze gefördert, für die ein Bruttolohn von mindestens 36.000 EUR garantiert wird. Förderfähig sind höchstens 80.000 EUR Bruttolohn. Die Höhe des Zuschusses für Kooperationsnetzwerke beträgt bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Höhe des Zuschusses für Innovationscluster beträgt bei Investitionskosten bis zu 55 Prozent und bei Kosten für Personal und Verwaltung einschließlich der Gemeinkosten bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Umweltschutzbeihilfe erhalten Sie als Zuschuss in Höhe von bis zu 45 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 35 %. Der Förderbetrag liegt bei 30.000 € – 80.000 €.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt.

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „mw_tourismus_grw“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft im Land Sachsen-Anhalt sowie überregional aufgestellte Zusammenschlüsse oder Vereinigungen von mindestens 3 Partnern, darunter mindestens ein Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.

Nicht förderfähig

  • Nicht gefördert werden Unternehmen
  • an denen die öffentliche Hand direkt oder indirekt zu 25 Prozent oder mehr beteiligt ist
  • sowie Unternehmen in Schwierigkeiten.

Erforderliche Unterlagen

  • Inhaltliches Konzept zur Aufgabenstellung und Zielsetzungen,Nachvollziehbares Finanzkonzept für den Förderzeitraum

Antragsentwurf für dieses Programm

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Häufige Fragen zu Förderung für die gewerbliche Wirtschaft im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW)

Wer kann Förderung für die gewerbliche Wirtschaft im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) beantragen?

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, einschließlich Tourismus

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung für die gewerbliche Wirtschaft im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW)?

Förderbetrag: 30.000 € – 80.000 €. Förderquote: 35 %.

Bis wann kann man Förderung für die gewerbliche Wirtschaft im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Förderung für die gewerbliche Wirtschaft im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW)?

Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt. Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Förderung für die gewerbliche Wirtschaft im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung für die gewerbliche Wirtschaft im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) zur Gruppe „mw_tourismus_grw". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
30.000 € – 80.000 €
Förderquote
35 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen-Anhalt