Förderung für die gewerbliche Wirtschaft im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) – Förderung in Sachsen-Anhalt
Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt
Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft bei betrieblichen Investitionen zur Schaffung oder Sicherung von Arbeitsplätzen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, einschließlich Tourismus.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 35 %. Der Förderbetrag liegt bei 30.000 € – 80.000 €.
Frist und Status
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt.
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „mw_tourismus_grw“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft im Land Sachsen-Anhalt sowie überregional aufgestellte Zusammenschlüsse oder Vereinigungen von mindestens 3 Partnern, darunter mindestens ein Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.
Nicht förderfähig
- •Nicht gefördert werden Unternehmen
- •an denen die öffentliche Hand direkt oder indirekt zu 25 Prozent oder mehr beteiligt ist
- •sowie Unternehmen in Schwierigkeiten.
Erforderliche Unterlagen
- Inhaltliches Konzept zur Aufgabenstellung und Zielsetzungen,Nachvollziehbares Finanzkonzept für den Förderzeitraum
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung für die gewerbliche Wirtschaft im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW)
Wer kann Förderung für die gewerbliche Wirtschaft im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) beantragen?
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, einschließlich Tourismus
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung für die gewerbliche Wirtschaft im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW)?
Förderbetrag: 30.000 € – 80.000 €. Förderquote: 35 %.
Bis wann kann man Förderung für die gewerbliche Wirtschaft im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) beantragen?
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Wer ist Fördergeber von Förderung für die gewerbliche Wirtschaft im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW)?
Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt. Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Förderung für die gewerbliche Wirtschaft im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung für die gewerbliche Wirtschaft im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) zur Gruppe „mw_tourismus_grw". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 30.000 € – 80.000 €
- Förderquote
- 35 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Sachsen-Anhalt