FÖRDERBASE
FörderprogrammeFunktionen & PreiseSchnellcheckÜber das ProjektBlog
AnmeldenKostenlos starten →
FÖRDERBASE

KI-gestützte Fördermittelsuche für Vereine, Kommunen und Unternehmen in ganz Deutschland – mit automatischem Matching und Antragsvorbereitung.

info@foerderbase.de

Plattform

  • Startseite
  • Funktionen & Preise
  • Über das Projekt
  • Förderprogramme
  • KI-Matching
  • Blog & Ratgeber
  • FAQ
  • Kontakt
  • Partner
  • Kooperation Vereinsplaner
  • Fördermittel Vereine
  • Fördermittel Unternehmen
  • Fördermittel Kommunen

Regionen

  • Baden-Württemberg
  • Bayern
  • Berlin
  • Brandenburg
  • Bremen
  • Hamburg
  • Hessen
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Niedersachsen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein
  • Thüringen
  • Alle Programme →
  • Bestand & Zahlen

© 2026 FörderBase – KI-gestützte Fördermittelsuche für Deutschland

AGBImpressumDatenschutz
  1. Start
  2. /Förderprogramme
  3. /Fördermittel Schleswig-Holstein
  4. /Förderung für die Beratung zur Erwerbsbeteiligung von Frauen
Antrag möglichZuschuss

Förderung für die Beratung zur Erwerbsbeteiligung von Frauen – Förderung in Schleswig-Holstein

Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie als Träger einer Beratungsstelle „Frau & Beruf“ außerhalb der Landesverwaltung mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein über die notwendige Infrastruktur und Erfahrung verfügen, Frauen beim beruflichen (Wieder-)Einstieg und bei der beruflichen Weiterentwicklung zu unterstützen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung.

Was wird gefördert?

Das vom Land Schleswig-Holstein geförderte Beratungsangebot „Frau & Beruf“ zielt darauf ab, die Erwerbsbeteiligung von Frauen zu erhöhen und ihre berufliche Situation zu verbessern. Es richtet sich an Frauen aus der „Stillen Reserve“ und Frauen, die ihr Beschäftigungsverhältnis oder ihre Beschäftigungssituation stabilisieren oder verbessern möchten. Dieses Beratungsangebot unterstützt auch die europäischen Grundsätze der Geschlechtergleichstellung und Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt. Um die Förderung zu erhalten, müssen Sie eine individuelle und ganzheitliche Orientierungsberatung für Frauen anbieten. Die Beratung hilft Frauen, passgenaue Strategien zu entwickeln, um am Arbeitsmarkt Fuß zu fassen oder ihre Beschäftigungssituation zu verbessern. Zu Ihren Beratungszielen sollten gehören: Beruflicher EinstiegBeruflicher WiedereinstiegBerufswechselBeruflicher AufstiegTeilzeitausbildungExistenzgründungVereinbarkeit von Familie und BerufFlexible Arbeitszeitmodelle Zusätzliche Angebote: Neben der individuellen Beratung sollte Ihre Beratungsstelle Folgendes anbieten: Aktive Sensibilisierung von Arbeitgebern/Arbeitgeberinnen für die Erschließung des Fachkräftepotentials von Frauen, zum Beispiel im Hinblick auf flexible Arbeitszeitmodelle und familienorientierte Personalpolitik.Aufbau Spätestens 6 Monate nach Beginn der Projektlaufzeit bilden Sie mit den Trägern der anderen Regionen einen Beirat für regelmäßigen Austausch und Dialog mit arbeits- und wirtschaftspolitischen Akteuren sowie Arbeitgebern/Arbeitgeberinnen in den Regionen. Beratungsregionen: Es wird jeweils ein Träger in 4 Regionen in Schleswig-Holstein gefördert: Region I: Kreis Nordfriesland, Kreis Schleswig-Flensburg, Stadt FlensburgRegion II: Kreis Segeberg, Kreis Pinneberg, Kreis Steinburg, Kreis DithmarschenRegion III: Kreis Rendsburg-Eckernförde, Kreis Plön, Städte Kiel, NeumünsterRegion IV: Kreis Ostholstein, Kreis Herzogtum-Lauenburg, Kreis Stormarn, Stadt Lübeck Sie müssen einen festen Beratungsstandort pro Region haben. Bei Bedarf können Sie eine Förderung von bis zu 8 zusätzlichen Standorten pro Region erhalten. Beratungsformate: Die Beratung kann persönlich an festen Beratungsstandorten, telefonisch oder in digitaler Form (per E-Mail oder Videokonferenz) erfolgen.

Frist und Status

Eine Antragstellung ist wiederkehrend möglich, die jeweilige Antragsfrist kann den ergänzenden Förderkriterien entnommen werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Erforderliche Unterlagen

  • Projektantrag,Projektbeschreibung,gegebenenfalls weitere Anlagen gemäß den ergänzenden Förderkriterien

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderung für die Beratung zur Erwerbsbeteiligung von Frauen"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderung für die Beratung zur Erwerbsbeteiligung von Frauen zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

Jetzt Projekt prüfen

Häufige Fragen zu Förderung für die Beratung zur Erwerbsbeteiligung von Frauen

Wer kann Förderung für die Beratung zur Erwerbsbeteiligung von Frauen beantragen?

Unternehmen, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung

Bis wann kann man Förderung für die Beratung zur Erwerbsbeteiligung von Frauen beantragen?

Eine Antragstellung ist wiederkehrend möglich, die jeweilige Antragsfrist kann den ergänzenden Förderkriterien entnommen werden.

Wer ist Fördergeber von Förderung für die Beratung zur Erwerbsbeteiligung von Frauen?

Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Schleswig-Holstein
  • → Fördermittel für Vereine
  • → Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 - Nachhaltige Stadtentwicklung und nachhaltige städtische Mobilität
  • → IB.SH Kommunaldarlehen zukunftsfähige Infrastruktur
  • → IB.SH Betriebsmitteldarlehen

Auf einen Blick

Förderart
Zuschuss
Förderregion
Schleswig-Holstein

Programm im Blick behalten

Merken & passende Alternativen finden

Kostenloses Konto: Programme merken, Fristen im Überblick und passende Alternativen für Ihr Vorhaben.

Welche Programme passen noch? Schnellcheck starten →
Zur Quelle