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Antrag möglichZuschuss

Förderung für den Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter – Förderung in Mecklenburg-Vorpommern

Fördergeber: Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung Mecklenburg-Vorpommern

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Möchten Sie Plätze für die Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern schaffen oder erhalten? Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie mit Zuschüssen beim Ausbau der notwendigen Infrastruktur.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommune, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung.

Was wird gefördert?

Sie planen Investitionen in die Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter? Mit diesem Förderprogramm können Sie die Betreuungssituation vor Ort nachhaltig verbessern. Das Land Mecklenburg-Vorpommern (MV) gewährt Ihnen Zuschüsse für Baumaßnahmen und Ausstattung. Das Ziel ist der Ausbau von Ganztagsangeboten. Sie können Betreuungsplätze neu schaffen. Auch die Erhaltung bestehender Plätze ist förderfähig. Dies gilt für Kinder ab dem Schuleintritt bis zum Beginn der 5. Klasse. Die Förderung unterstützt die Infrastruktur in Horten und Grundschulen. Sie können den Neubau, Umbau oder die Erweiterung Ihrer Gebäude finanzieren. Auch die Sanierung bestehender Räumlichkeiten wird unterstützt. Dies umfasst auch investive Begleitmaßnahmen durch Dritte. Dazu gehören zum Beispiel Architektenleistungen oder statische Berechnungen. Ein bürgerfreundlicher Ganztagsausbau bedeutet mehr Qualität. Die Maßnahmen müssen eine zeitgemäße Betreuung ermöglichen. Sie müssen sicherstellen, dass Kinder von Montag bis Freitag ein Bildungs- und Betreuungsangebot erhalten. Der Umfang muss mindestens 8 Stunden täglich betragen. Dies kann durch die Schule und den Hort gemeinsam erfolgen. Sie reichen Ihren Antrag beim Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) ein. Durch die Förderung schaffen Sie eine enge Verbindung zwischen Schule und Betreuung. Dies entlastet Familien und stärkt die Bildungschancen der Kinder.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 85 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 10.000 €.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 31. Mai 2027. Einreichung des Antrags durch den Erstempfänger beim Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS)

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung Mecklenburg-Vorpommern.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Die Einrichtung ist im Bestand langfristig gesichert.

Dies weisen Sie durch eine positive Stellungnahme des Landkreises oder der kreisfreien Stadt nach.

Der Prognosezeitraum beträgt mindestens 10 Jahre.Für die Einrichtung besteht eine Betriebserlaubnis nach § 45 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII).

Alternativ unterliegt sie einer entsprechenden gesetzlichen Aufsicht, wie der Schulaufsicht.Ihr Vorhaben schafft zusätzliche Betreuungsplätze oder erhält Plätze, die ohne Sanierung wegfallen würden.Die Plätze stehen Kindern von der ersten bis zur vierten Klassenstufe zur Verfügung.Sie stellen eine Ganztagsbetreuung von mindestens 8 Stunden täglich an 5 Tagen pro Woche sicher.Der Zuwendungsbetrag unterschreitet 10.000,00 EUR nicht.Sie sind Eigentümer oder langfristig nutzungsberechtigter Besitzer der Gebäude und Grundstücke.Sie halten die Vorschriften zum barrierefreien Bauen gemäß der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (MV) ein.

Ausschlussgründe: Sie können keine Förderung erhalten für Investitionen, die ausschließlich dem Schulunterricht dienen.

Ebenfalls ausgeschlossen sind reine Sanierungsaufwendungen zur Instandhaltung oder zum Werterhalt der Bausubstanz, wenn diese nicht dem Ziel der Erhaltung von Bildungs- und Betreuungsplätzen dienen.

weitere Informationen Erforderliche Unterlagen Schriftlicher Antrag auf den aktuellen Vordrucken.Beschreibung der Maßnahme mit Darstellung der Zusammenführung von Hort und Schule.Nachweis über die langfristige Bestandssicherung (Stellungnahme des Trägers).Mitteilung über die Anzahl der geschaffenen oder erhaltenen Plätze.Investitionsplanung (Zeitplan sowie Kostenberechnung nach Deutschen Instituts für Normung (DIN) 276).Versicherung über die Zusätzlichkeit der Mittel.Versicherung zur Einhaltung der Wirtschaftlichkeit.Bei Sanierung: Nachweis, dass die Maßnahme dem Erhalt von Plätzen dient.Falls zutreffend: Nachweis über den Zusammenhang zu vorangegangenen Förderungen.Falls zutreffend: Erklärung bei Vermietung des Objekts zur Vermeidung von Doppelförderung.

Kosten Die Förderung erfolgt als Anteilfinanzierung.

Sie können einen Zuschuss von bis zu 85 % der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.

Die verbleibenden Eigenmittel in Höhe von mindestens 15 % Prozent müssen Sie selbst aufbringen.

Erforderliche Unterlagen

  • Schriftlicher Antrag auf den aktuellen Vordrucken,Beschreibung der Maßnahme mit Darstellung der Zusammenführung von Hort und Schule,Nachweis über die langfristige Bestandssicherung (Stellungnahme des Trägers),Mitteilung über die Anzahl der geschaffenen oder erhaltenen Plätze,Investitionsplanung (Zeitplan sowie Kostenberechnung nach DIN 276),Versicherung über die Zusätzlichkeit der Mittel,Versicherung zur Einhaltung der Wirtschaftlichkeit

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Häufige Fragen zu Förderung für den Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter

Wer kann Förderung für den Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter beantragen?

Kommune, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung für den Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter?

Förderbetrag: ab 10.000 €. Förderquote: 85 %.

Bis wann kann man Förderung für den Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 31. Mai 2027. Einreichung des Antrags durch den Erstempfänger beim Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS)

Wer ist Fördergeber von Förderung für den Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter?

Fördergeber ist Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung Mecklenburg-Vorpommern. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Mecklenburg-Vorpommern
  • → Fördermittel für Vereine
  • → Städtebauförderung Mecklenburg-Vorpommern
  • → Zuwendungen für den Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur
  • → MV innoGROWTH

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 10.000 €
Förderquote
85 %
Förderart
Zuschuss
Antragsfrist
31. Mai 2027
Förderregion
Mecklenburg-Vorpommern

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