Fördergeber: Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie den barrierefreien Umbau Ihres selbst genutzten Wohneigentums planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Privatperson, Verband/Vereinigung.
Der Förderbetrag liegt bei 3.000 € – 20.000 €.
Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen
Fördergeber und Antragstelle: Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg).
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer und sonst dinglich Verfügungsberechtigte.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Es muss sich um den erstmaligen barrierefreien Umbau von Wohnraum für Seniorinnen und Senioren sowie Menschen mit körperlichen Einschränkungen handeln.Die Gesamtkosten müssen in Bezug auf die nachhaltige Erhöhung des Gebrauchswerts und die Nutzungsdauer vertretbar sein.Bei der Bauausführung müssen umweltfreundliche Materialien verwendet werden.Sie müssen alle geförderten Maßnahmen durch Fachunternehmen ausführen lassen.
Nach Abschluss der Maßnahme muss Ihre geförderte Wohnung barrierefrei erreichbar sein,die Bewegung innerhalb Ihrer Wohnung weitgehend barrierefrei möglich sein,der Duschplatz stufenlos begehbar sein,die Durchgangsbreite der Innentüren Ihrer Wohnung mindestens 80 Zentimeter aufweisen (Ausnahmen: Gäste-WC).
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderung für den barrierefreien Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenPrivatperson, Verband/Vereinigung
Förderbetrag: 3.000 € – 20.000 €.
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Fördergeber ist Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg). Quelle: foerderdatenbank.de.
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