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Antrag möglichZuschuss

Förderung für den barrierefreien Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum – Förderung in Hamburg

Fördergeber: Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie den barrierefreien Umbau Ihres selbst genutzten Wohneigentums planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Privatperson, Verband/Vereinigung.

Was wird gefördert?

Das Land Hamburg fördert die barrierefreie Umgestaltung Ihres bestehenden selbst genutzten Eigenheims oder Ihrer bestehenden selbst genutzten Eigentumswohnung. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 20.000 EUR pro Wohnung. Die Bagatellgrenze liegt bei 3.000 EUR. Ihren Antrag richten Sie vor Beginn Ihres Vorhabens an die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg).

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei 3.000 € – 20.000 €.

Frist und Status

Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg).

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer und sonst dinglich Verfügungsberechtigte.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Es muss sich um den erstmaligen barrierefreien Umbau von Wohnraum für Seniorinnen und Senioren sowie Menschen mit körperlichen Einschränkungen handeln.Die Gesamtkosten müssen in Bezug auf die nachhaltige Erhöhung des Gebrauchswerts und die Nutzungsdauer vertretbar sein.Bei der Bauausführung müssen umweltfreundliche Materialien verwendet werden.Sie müssen alle geförderten Maßnahmen durch Fachunternehmen ausführen lassen.

Nach Abschluss der Maßnahme muss Ihre geförderte Wohnung barrierefrei erreichbar sein,die Bewegung innerhalb Ihrer Wohnung weitgehend barrierefrei möglich sein,der Duschplatz stufenlos begehbar sein,die Durchgangsbreite der Innentüren Ihrer Wohnung mindestens 80 Zentimeter aufweisen (Ausnahmen: Gäste-WC).

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderung für den barrierefreien Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

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Häufige Fragen zu Förderung für den barrierefreien Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum

Wer kann Förderung für den barrierefreien Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum beantragen?

Privatperson, Verband/Vereinigung

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung für den barrierefreien Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum?

Förderbetrag: 3.000 € – 20.000 €.

Bis wann kann man Förderung für den barrierefreien Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum beantragen?

Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen

Wer ist Fördergeber von Förderung für den barrierefreien Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum?

Fördergeber ist Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg). Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Hamburg
  • → Fördermittel für Vereine
  • → IFB -Förderkredit Sport
  • → Finanzierung von Wohnungseigentümergemeinschaften bei Modernisierungsprojekten (IFB-WEGfinanz)
  • → Express-Bürgschaft

Auf einen Blick

Förderbetrag
3.000 € – 20.000 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Hamburg

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