Fördergeber: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg (MBJS)
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 33 Tagen
Zuschüsse für den Ausbau von Ganztagsangeboten für Grundschulkinder in Brandenburg.
Antragsberechtigt sind: Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung, Bildungseinrichtung.
Die Förderquote beträgt 70 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 5.000 €.
Aktuelle Antragsfrist: 30. März 2029. Anträge auf Auszahlung der Mittel müssen spätestens bis zum 30.03.2029 eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg (MBJS).
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Gefördert werden Investitionen, die ab dem 12.10.2021 (vorzeitiger Maßnahmebeginn) begonnen und noch nicht durch Abnahme aller Leistungen abgeschlossen wurden.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein: Sie nutzen ein gemeinsames pädagogisches Konzept für das ganztägige Angebot.
Es besteht eine Kooperationsvereinbarung zwischen der Grundschule und dem Träger der Kindertageseinrichtung.
Ihr Vorhaben findet an einem gemeinsamen Schul- und Hortstandort statt (unmittelbare fußläufige Nähe).
Die Maßnahme ist in der abgestimmten Schulentwicklungs- und Jugendhilfeplanung des Landkreises oder der kreisfreien Stadt vorgesehen.
Der Standort ist mittel- bis langfristig gesichert.
Sie halten die qualitativen Anforderungen der Angebotsqualität gemäß den Vorgaben des Landes ein.
Bei Baumaßnahmen: Das Vorhaben ist bauplanungs- und bauordnungsrechtlich genehmigungsfähig.
Von der Förderung ausgeschlossen sind: Maßnahmen, die ausschließlich dem Schulunterricht dienen.
Sanierungen, die lediglich der reinen Instandhaltung dienen.
Solche Maßnahmen dürfen die Qualität oder Kapazität des Ganztagsangebots nicht unberührt lassen.
Eine Doppelförderung durch andere Programme des Bundes oder des Landes Brandenburg ist ausgeschlossen.
weitere Informationen Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Unterlagen: Vollständiger Förderantrag über die Online-Plattform der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) (siehe weiterführende Links).
Maßnahmenbeschreibung mit Begründung des Bedarfs und Investitionsplanung.
Positives Votum des Landkreises oder der kreisfreien Stadt.
Nachweise zur Anzahl der geschaffenen oder erhaltenen Ganztagsplätze aus der Bedarfsplanung.
Gemeinsames Ganztagskonzept und die entsprechende Genehmigung des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (MBJS).
Nachweis über den gesicherten Standort durch den Träger der Schulentwicklungsplanung.
Nachweis der Gesamtfinanzierung (zum Beispiel bestätigte Haushaltssatzung).
Bei Baumaßnahmen: Geeignete Unterlagen wie Lageplan oder Baugenehmigung.
Antragsentwurf für dieses Programm
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
0/500 Zeichen
Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderung für den Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenKommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung, Bildungseinrichtung
Förderbetrag: ab 5.000 €. Förderquote: 70 %.
Aktuelle Antragsfrist: 30. März 2029. Anträge auf Auszahlung der Mittel müssen spätestens bis zum 30.03.2029 eingereicht werden.
Fördergeber ist Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg (MBJS). Quelle: foerderdatenbank.de.
Programm im Blick behalten
Merken & passende Alternativen findenKostenloses Konto: Programme merken, Fristen im Überblick und passende Alternativen für Ihr Vorhaben.
Welche Programme passen noch? Schnellcheck starten →