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Antrag möglichZuschuss

Förderung für den Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter – Förderung in Brandenburg

Fördergeber: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg (MBJS)

Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 33 Tagen

Zuschüsse für den Ausbau von Ganztagsangeboten für Grundschulkinder in Brandenburg.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung, Bildungseinrichtung.

Was wird gefördert?

Dieses Förderprogramm richtet sich an Sie, wenn Sie als öffentlicher oder freier Träger in Brandenburg tätig sind. Bei der Förderung geht es um den quantitativen und qualitativen Ausbau von Ganztagsangeboten für Kinder im Grundschulalter. Gefördert werden Angebote in Ganztagsgrundschulen, schulnahe Betreuungsangebote sowie Tageseinrichtungen (Horte). Sie erhalten finanzielle Unterstützung für Ihre Investitionsprojekte. Gefördert werden: Neubauten, Umbauten oder Erweiterungen, Sanierung von Gebäuden. Ausstattung von Räumen für die Ganztagsbetreuung. Zusätzlich können Sie Zuschüsse für investive Begleit- und Folgemaßnahmen oben aufgeführter Maßnahmen erhalten. Ziel der Förderung ist es, den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab dem Jahr 2026 abzusichern. Durch Ihre Maßnahmen schaffen Sie moderne und bedarfsgerechte Bildungs- und Betreuungsplätze. Bitte beachten Sie, dass Sie keinen Rechtsanspruch auf die Förderung haben. Die Bewilligung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Mittel.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 70 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 5.000 €.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 30. März 2029. Anträge auf Auszahlung der Mittel müssen spätestens bis zum 30.03.2029 eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg (MBJS).

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Gefördert werden Investitionen, die ab dem 12.10.2021 (vorzeitiger Maßnahmebeginn) begonnen und noch nicht durch Abnahme aller Leistungen abgeschlossen wurden.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein: Sie nutzen ein gemeinsames pädagogisches Konzept für das ganztägige Angebot.

Es besteht eine Kooperationsvereinbarung zwischen der Grundschule und dem Träger der Kindertageseinrichtung.

Ihr Vorhaben findet an einem gemeinsamen Schul- und Hortstandort statt (unmittelbare fußläufige Nähe).

Die Maßnahme ist in der abgestimmten Schulentwicklungs- und Jugendhilfeplanung des Landkreises oder der kreisfreien Stadt vorgesehen.

Der Standort ist mittel- bis langfristig gesichert.

Sie halten die qualitativen Anforderungen der Angebotsqualität gemäß den Vorgaben des Landes ein.

Bei Baumaßnahmen: Das Vorhaben ist bauplanungs- und bauordnungsrechtlich genehmigungsfähig.

Von der Förderung ausgeschlossen sind: Maßnahmen, die ausschließlich dem Schulunterricht dienen.

Sanierungen, die lediglich der reinen Instandhaltung dienen.

Solche Maßnahmen dürfen die Qualität oder Kapazität des Ganztagsangebots nicht unberührt lassen.

Eine Doppelförderung durch andere Programme des Bundes oder des Landes Brandenburg ist ausgeschlossen.

weitere Informationen Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Unterlagen: Vollständiger Förderantrag über die Online-Plattform der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) (siehe weiterführende Links).

Maßnahmenbeschreibung mit Begründung des Bedarfs und Investitionsplanung.

Positives Votum des Landkreises oder der kreisfreien Stadt.

Nachweise zur Anzahl der geschaffenen oder erhaltenen Ganztagsplätze aus der Bedarfsplanung.

Gemeinsames Ganztagskonzept und die entsprechende Genehmigung des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (MBJS).

Nachweis über den gesicherten Standort durch den Träger der Schulentwicklungsplanung.

Nachweis der Gesamtfinanzierung (zum Beispiel bestätigte Haushaltssatzung).

Bei Baumaßnahmen: Geeignete Unterlagen wie Lageplan oder Baugenehmigung.

Erforderliche Unterlagen

  • Vollständiger Förderantrag über die Online-Plattform der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB),Maßnahmenbeschreibung mit Begründung des Bedarfs und Investitionsplanung,Positives Votum des Landkreises oder der kreisfreien Stadt,Nachweise zur Anzahl der geschaffenen oder erhaltenen Ganztagsplätze aus der Bedarfsplanung,Gemeinsames Ganztagskonzept und die entsprechende Genehmigung des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (MBJS),Nachweis über den gesicherten Standort durch den Träger der Schulentwicklungsplanung,Nachweis der Gesamtfinanzierung (zum Beispiel bestätigte Haushaltssatzung),Geeignete Unterlagen wie Lageplan oder Baugenehmigung bei Baumaßnahmen

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderung für den Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

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Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderung für den Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

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Häufige Fragen zu Förderung für den Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter

Wer kann Förderung für den Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter beantragen?

Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung, Bildungseinrichtung

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung für den Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter?

Förderbetrag: ab 5.000 €. Förderquote: 70 %.

Bis wann kann man Förderung für den Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 30. März 2029. Anträge auf Auszahlung der Mittel müssen spätestens bis zum 30.03.2029 eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Förderung für den Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter?

Fördergeber ist Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg (MBJS). Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Brandenburg
  • → Fördermittel für Vereine
  • → Richtlinie zur Förderung von Investitionen für den Öffentlichen Personennahverkehr (Rili ÖPNV-Invest)
  • → Förderung durch die Medienboard Berlin-Brandenburg GmbH
  • → Mehrgenerationenhäuser

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 5.000 €
Förderquote
70 %
Förderart
Zuschuss
Antragsfrist
30. März 2029
Förderregion
Brandenburg

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