Förderung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse – Förderung in Sachsen-Anhalt
Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt
Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen
Zuschüsse für forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse zur Verbesserung der Waldbewirtschaftung.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt bis zu 100 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 500 €.
Frist und Status
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt.
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „mwelt_forstwirtschaftliche_zus“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind anerkannte forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse nach dem Bundeswaldgesetz.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft.
Nicht förderfähig
- •Von der Förderung ausgeschlossen sind Maßnahmen auf Waldflächen des Bundes
- •der Länder und außerhalb von Sachsen-Anhalt.
Antragsentwurf für dieses Programm
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0/500 Zeichen
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse
Wer kann Förderung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse beantragen?
forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse?
Förderbetrag: ab 500 €.
Bis wann kann man Förderung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse beantragen?
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Wer ist Fördergeber von Förderung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse?
Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt. Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Förderung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse zur Gruppe „mwelt_forstwirtschaftliche_zus". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- ab 500 €
- Förderquote
- bis zu 100 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Sachsen-Anhalt