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Förderung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse – Förderung in Sachsen-Anhalt

Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt

Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen

Zuschüsse für forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse zur Verbesserung der Waldbewirtschaftung.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse.

Was wird gefördert?

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als forstwirtschaftlichen Zusammenschluss bei Vorhaben, die die Waldbewirtschaftung verbessern und der Überwindung struktureller Nachteile dienen, die vor allem aus Kleinflächigkeit und Besitzzersplitterung resultieren. Die Mittel stammen aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK). Sie erhalten die Förderung für Waldpflegeverträge, Mitgliederinformation und -aktivierung, eigenständige, überbetriebliche Zusammenfassung oder Koordinierung des Holzangebots, Professionalisierung von Zusammenschlüssen, Gutachten. Die Höhe des Zuschusses hängt von der Art Ihrer Maßnahme ab. Der Zeitraum für Ihre Förderung beträgt bei Waldpflegeverträgen und Mitgliederinformation und -aktivierung bis zu 10 Jahre, bei Förderung der Professionalisierung bis zu 5 Jahre sowie bei Zusammenfassung und Koordinierung des Holzangebots bis zu 20 Jahre. Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 500,00.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 100 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 500 €.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „mwelt_forstwirtschaftliche_zus“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind anerkannte forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse nach dem Bundeswaldgesetz.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft.

Nicht förderfähig

  • Von der Förderung ausgeschlossen sind Maßnahmen auf Waldflächen des Bundes
  • der Länder und außerhalb von Sachsen-Anhalt.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

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Häufige Fragen zu Förderung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse

Wer kann Förderung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse beantragen?

forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse?

Förderbetrag: ab 500 €.

Bis wann kann man Förderung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Förderung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse?

Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt. Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Förderung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse zur Gruppe „mwelt_forstwirtschaftliche_zus". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 500 €
Förderquote
bis zu 100 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen-Anhalt