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Förderung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse – Förderung in Sachsen-Anhalt

Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt

Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen

Zuschüsse für forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse zur Verbesserung der Waldbewirtschaftung.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse.

Was wird gefördert?

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als forstwirtschaftlichen Zusammenschluss bei Vorhaben, die die Waldbewirtschaftung verbessern und der Überwindung struktureller Nachteile dienen, die vor allem aus Kleinflächigkeit und Besitzzersplitterung resultieren. Die Mittel stammen aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK). Sie erhalten die Förderung für Waldpflegeverträge, Mitgliederinformation und -aktivierung, eigenständige, überbetriebliche Zusammenfassung oder Koordinierung des Holzangebots, Professionalisierung von Zusammenschlüssen, Gutachten. Die Höhe des Zuschusses hängt von der Art Ihrer Maßnahme ab. Der Zeitraum für Ihre Förderung beträgt bei Waldpflegeverträgen und Mitgliederinformation und -aktivierung bis zu 10 Jahre, bei Förderung der Professionalisierung bis zu 5 Jahre sowie bei Zusammenfassung und Koordinierung des Holzangebots bis zu 20 Jahre. Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 500,00.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 100 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 500 €.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt.

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „mwelt_forstwirtschaftliche_zus“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind anerkannte forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse nach dem Bundeswaldgesetz.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft.

Nicht förderfähig

  • Von der Förderung ausgeschlossen sind Maßnahmen auf Waldflächen des Bundes
  • der Länder und außerhalb von Sachsen-Anhalt.

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Häufige Fragen zu Förderung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse

Wer kann Förderung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse beantragen?

forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse?

Förderbetrag: ab 500 €.

Bis wann kann man Förderung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Förderung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse?

Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt. Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Förderung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse zur Gruppe „mwelt_forstwirtschaftliche_zus". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 500 €
Förderquote
bis zu 100 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen-Anhalt